Als Herzkammer einer Partei gilt ein Wahlkreis dann, wenn diese Partei in dem Wahlkreis mindestens 10 % über ihrem durchschnittlichen bundesweiten Zweitstimmenergebnis lag und dieses Ergebnis mindestens zweimal seit 1990 erreichen konnte.
Mit 44 bzw. 38 Herzkammern liegen und die nah beieinander, gefolgt von (29). Das Schlusslicht bildet (8). Die hohe Differenz zwischen der Anzahl von Hochburgen und der von Herzkammern der beiden Volksparteien ( und ) zeigt, dass ein möglicher Kandidat:inneneffekt oftmals nicht auf die Ausschöpfung in der Zweitstimme einzahlt.