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Bildungsreformen sind ein deutsches Dauerthema. Um nur einige jüngere Schlagwörter zu nennen: die Pisa-Studie, die Weiterentwicklung des Gymnasiums mit G8 und G9, Diskussionen um Haupt- und Gesamtschulen, Zentralabitur, der Bologna-Prozess und die Verortung der Hochschulen. Mit 50 Jahren Abstand richtet sich der Rückblick auf die Geschichte der Bildungsreformen auch auf den 30. Mai 1972.
Bild: Besuch des Wissenschaftsministers von Nordrhein-Westfalen, Reimut Jochimsen, in der Bibliothek der Gesamthochschule Siegen, 1980, AdsD 6/FOTA120345, Rechteinhaber nicht ermittelbar
An diesem Tag verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag das Gesetz über die Errichtung und Entwicklung von Gesamthochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Gesamthochschulentwicklungsgesetz – GHEG).
Die sozialliberale Landesregierung unter SPD-Ministerpräsident Heinz Kühn versuchte durch Gründung der Gesamthochschulen dem gestiegenen Bildungsniveau in der Bevölkerung gerecht zu werden und rückte ein bildungspolitisches Ziel in den Mittelpunkt: „Die Gesamthochschulen vereinigen die von den wissenschaftlichen Hochschulen und den Fachhochschulen wahrzunehmenden Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium mit dem Ziel der Integration.“ Die Gesetzesinitiative von Kühn sowie Innenminister Willi Weyer (FDP), SPD-Kultusminister Jürgen Girgensohn und SPD-Minister für Wissenschaft und Forschung Johannes Rau gehörte somit zu den Reformbemühungen im Hochschulwesen der 1970er- Jahre. Die neue Hochschulform sollte die bestehenden unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium überwinden, die sich zuvor nach Abitur und Fachhochschulreife unterschieden hatten. Außerdem beabsichtigte das GHEG eine Zusammenführung des wissenschaftlichen Personals und verband so die Aufgabenbereiche Forschung und Lehre.
Am 1. September 1972 gründeten sich auf Grundlage des GHEG in Nordrhein-Westfalen fünf Gesamthochschulen an den Standorten Duisburg, Essen, Paderborn, Siegen/Hüttental und Wuppertal. Zuvor war das „Projekt“ Gesamthochschule seit den 1960er- Jahren vor dem Hintergrund der Bildungsexpansion von mehreren Bundesländern diskutiert worden, darunter Baden-Württemberg und Berlin. Konkrete Umsetzung erfuhr das Konzept vor dem nordrhein-westfälischen Vorstoß hingegen kaum: Zuvor war 1971 lediglich im hessischen Kassel die erste Gesamthochschule gegründet worden.
Die Hochschulart unterlag nur wenige Jahre später wiederum weiteren Anpassungen. 1980 ging mit dem Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen auch für die jungen Gesamthochschulen Änderungen einher, die ihnen den offiziellen Titel „Universität-Gesamthochschule“ verliehen.
Zum 1. Januar 2003 endete die Geschichte der Gesamthochschulen in Nordrhein-Westfalen – zumindest unter dieser Bezeichnung: Da sich das Modell nach nun 40 Jahren nicht bewährt habe, wurden die bestehenden Gesamthochschulen in die Universitäten Duisburg-Essen, Paderborn, Siegen und Wuppertal überführt. Gleiches galt für die 1974 per Gesetz über die Errichtung einer Fernuniversität in Nordrhein-Westfalen gegründete „Universität – Gesamthochschule in Hagen“, die seitdem als erste und einzige staatliche FernUniversität Hagen bekannt ist.
Auch wenn sich das Konzept der Gesamthochschulen nicht durchgesetzt hat, prägen die 1972 durch das Gesamthochschulentwicklungsgesetz ins Leben gerufenen Einrichtungen die Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen bis heute: Über 100.000 Studierende sind heute an den Universitäten Duisburg-Essen, Paderborn, Siegen und Wuppertal eingeschrieben. Gemessen an der Studierendenzahl von etwa 767.000 Studierenden des Wintersemesters 2020/2021 ist damit mehr als jede:r achte Studierende in NRW an einer ursprünglichen Gesamthochschule immatrikuliert. An der FernUni Hagen verfolgen gegenwärtig (Stand 2014) weitere 77.000 Studierende ein Fernstudium. Der Grundgedanke von einem inklusiven Zugang zu universitären Bildungsmöglichkeiten hat die sozialliberale Gesetzesinitiative vom 30. Mai 1972 – trotz institutioneller Diskontinuitäten – damit unbestritten erfüllt.
Stefan Zeppenfeld
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