Bildungszeitgesetz

Seit Juli 2015 gilt in Baden-Württemberg das Bildungszeitgesetz. Damit können Arbeitnehmer_innen für politische Bildung bis zu fünf Tage pro Jahr unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes von ihrer Arbeit freigestellt werden.

Unter: www.bildungszeit-bw.de finden Sie alle Informationen, die Sie zur Beantragung von Bildungszeit benötigen.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung ist im Rahmen des Gesetzes als zertifizierter Anbieter politischer Bildung anerkannt. Neben den bundesweiten Angeboten der FES zur politischen Bildung, wie etwa der Kurse von Management und Politik in Bonn oder der Seminare der Akademie für Soziale Demokratie, haben auch wir vom Fritz-Erler-Forum Angebote im Rahmen der Bildungszeit Baden-Württemberg für Sie parat.

Für welche Seminare Sie Bildungszeit beantragen können, erfahren Sie in den Details zur jeweiligen Veranstaltung. Bildungszeitangebote sind als solche gekennzeichnet.

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