Fachtagung "Wege aus der Grauzone VIII - Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Prostitution – Stand der Umsetzung und mögliche Auswirkungen der weitreichenden Kritik bei den Betroffenen"
Fachdiskurs zum Prostituiertenschutzgesetz
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu Prostitution treten am 1. Juli 2017 in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesländer festlegen, welche Ministerien für den Erlass von Ausführungsbestimmungen zur gewerberechtlichen Zulassung von Bordellen und die Anmeldung der einzelnen Sexdienstleistenden zuständig sind. Auf die Kommunen wird die praktische Durchführung zukommen. Auf der Tagung "Wege aus der Grauzone VIII" wurde der Stand der Umsetzung und der möglichen Wechselwirkungen zwischen ministerieller und kommunaler Ebene sowie zwischen den einzelnen betroffenen Verwaltungsbereichen erörtert.
Kritik der Beratungsstellen und Betroffenen
Teile der gesetzlichen Neuregelung stießen im Vorfeld auf weitreichende Kritik bei den Gesundheitsämtern und Fachberatungsstellen. Frau Laura Solmaz Litschelaus dem Vorstand der Fachberatungsstelle ragazza e.V. erläuterte die Hauptkritikpunkte in ihrem Beitrag und stellte fest, das Gesetz sei nicht das richtige Mittel um Frauen, die bereits in prekären Bedignungen arbeiten und leben, zu schützen. Bei den Sexdienstleistenden wird das Gesetz vielfach als schikanös und demütigend empfunden. Josefa Nereus, selbst Sexarbeiterin, gab in ihrem Vortrag einen Einblick in ihren Arbeitsalltag und die möglichen Reibungspunkte mit den gesetzlichen Verordnungen.
Kommunale Verwaltungen im Spannungsfeld
Was bedeutet dies für die Verwaltungen, die das Gesetz umsetzen? Besteht die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Sexdienstleistung wieder in eine Grauzone abgedrängt wird? Welche Strategien können kommunale Verwaltungen und Beratungen hier entwickeln? Jasmin Deling, als Referatsleiterin im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig für die gewerberechtlichen Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes stellte vor, welche Leitlinien das Land NRW den Verwaltungen für die Umsetzung geben wird. Sie hob hervor, den Schutzgedanken des Gesetzes bei der konkreten Anwendung immer mit zu denken. Heike Tasillo, Leiterin der Gewerbeabteilung im Ordnungsamt der Stadt Dortmund warb für eine pragmatische Herangehensweise und stellte konkrete Handlungsoptionen vor.
Im Anschluss an die Vorträge hatte der Teilnehmerkreis, der sich aus MItarbeitenden in Mitarbeitenden in kommunalen Verwaltungen und bei der Polizei, aus Kommunalpolitiker_innen, Mitarbeiter_ innen von Fachberatungsstellen und Sexarbeiter_innen selbst zusammensetzete, in Gesprächsgruppen die Gelegenheit, ihre Fragen vertieft zu diskutieren.
Wir stellen Ihnen an dieser Stelle die Vorträge der Referentinnen zur Verfügung.:
Frau Jasmin Deling, Referatsleiterin im Wirtschaftsministerium NRW
Frau Laura-Solmaz Litschel, Vorstand Fachberatungsstelle ragazza e.V.
Den Audio-Mitschnitt des Vortrags von Frau Litschel stellen wir Ihnen in der FES Hörbar zur Verfügung.
Frau Heike Tasillo, Leiterin Gewerbeabteilung im Ordnungsamt Dortmund