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Bild: FES von FES
Globale Lieferketten sind häufig intransparent und nicht nachhaltig. Ausbeutungen, Missachtung von Menschenrechten und Umweltverschmutzungen entlang ihrer Lieferketten nehmen viele multinationale Unternehmen in Kauf. Es braucht verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten der Unternehmer, denn freiwillige Selbstverpflichtungen blieben bisher wirkungslos. Die Bundesregierung hat sich nach langen Verhandlungen auf einen Entwurf für das Lieferkettengesetz geeinigt, um Menschenrechtsund Arbeitsrechtsverletzungen in der Wertschöpfungskette zu verhindern. Das Gesetz soll ab Januar 2023 gelten. Auch die Europäische Kommission hat angekündigt, in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorzulegen.
Kann das Gesetz den erhofften Beitrag leisten, um Kinderarbeit und Hungerlöhne einzudämmen? Wie wirksam kann es ökologische Mindeststandards etablieren? Was kann ein solches Gesetz für Zulieferer und Arbeiter_innen im Globalen Süden verändern und was nicht? Wie geht es mit den EU-weiten Regelungen weiter?
Wir laden Sie herzlich dazu ein, am 29.04.2021 ab 18 Uhr ++online++ an der Debatte teilzunehmen.
Hier finden Sie den Einladungsflyer zum Download.
Hier können Sie sich direkt anmelden.
Diskussion mit:
Dr. Gisela Burckhardt, Vorstandvorsitzende FEMNET e.V.
Anne Lauenroth, Stellvertretende Abteilungsleiterin, Internationale Zusammenarbeit, Sicherheit, Rohstoffe und Raumfahrt , Bereich Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungspolitik, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
Prof. Dr. Christoph Scherrer, International Center for Development and Decent Work (ICDD), Universität Kassel
Frank Schwabe MdB, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Moderation: Madeleine Koalick, Co-Gründerin und Geschäftsführerin Sustainable Links
Veranstaltungsnummer: 252529 – als .ics herunterladen
Globale Lieferketten sind häufig intransparent und nicht nachhaltig. Ausbeutungen, Missachtung von Menschenrechten und Umweltverschmutzungen entlang ihrer Lieferketten nehmen viele multinationale Unternehmen in Kauf. Es braucht verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten der Unternehmer, denn freiwillige Selbstverpflichtungen blieben bisher wirkungslos. Die Bundesregierung hat sich nach langen Verhandlungen auf einen Entwurf für das Lieferkettengesetz geeinigt, um Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen in der Wertschöpfungskette zu verhindern. Das Gesetz soll ab Januar 2023 gelten. Auch die Europäische Kommission hat angekündigt, in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorzulegen.Kann das Gesetz den erhofften Beitrag leisten, um Kinderarbeit und Hungerlöhne einzudämmen? Wie wirksam kann es ökologische Mindeststandards etablieren? Was kann ein solches Gesetz für Zulieferer und Arbeiter_innen im Globalen Süden verändern und was nicht? Wie geht es mit den EU-weiten Regelungen weiter?Wir laden Sie herzlich ein, an der Debatte teilzunehmen.
Donnerstag, 29.04.2118:00-19:30 Uhr
Teilnahmepauschale keine
+++ ONLINE +++
Sohel Ahmed sohel.ahmed@fes.de
Kontaktanschrift
Friedrich-Ebert-StiftungLandesbüro NRWGodesberger Allee 14953175 BonnTel. 0228-883-7202, Fax 0228-883-9208
Godesberger Allee 149 53175 Bonn Tel.: 0228 / 883 - 7202 Fax: 0228 / 883 - 9208
Schwanenmarkt 15 40213 Düsseldorf Tel.: 0211 / 436 - 375 63 Fax: 0211 / 436 - 381 48
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