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Der EU-Türkei Deal und die nicht ganz geschlossene Balkanroute

Im März 2016 beendeten zwei Maßnahmen - die offizielle Schließung der Balkanroute und der EU-Türkei Deal - die „europäische Flüchtlingskrise“. Zu einer vollständigen Schließung der Balkanroute ist es jedoch nicht gekommen und die Missachtung von Menschenrechten hält an.

 

Bild: Flucht von Andreas H. Landl lizenziert unter CC BY-NC 2.0

Auch beim Ende Juni tagenden Europäischen Rat stand die EU-Migrations- und Asylpolitik wieder einmal auf der Agenda. Allerdings zeigt das zuvor eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierungen Ungarns, Polens und der Tschechischen Republik, die sich weigern, die im September 2015 beschlossene und rechtlich bindende Umverteilung von Geflüchteten umzusetzen, wie schwierig eine Konsensfindung in diesem Politikfeld bleibt. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats sprachen sich die EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Westbalkanroute somit beispielsweise lediglich dafür aus, die „Wachsamkeit“ weiter aufrechtzuerhalten. Dass die offizielle Schließung der Balkanroute und der Flüchtlingsdeal zwischen der EU und der Türkei die „Flüchtlingskrise“ zwar vorläufig beendet, aber nicht zu einer vollständigen Schließung der Balkanroute geführt haben, zeigt eine von der FES herausgegebene Studie des Autors Bodo Weber.

Missachtung von Menschenrechts- und Flüchtlingskonventionen hält an

Zwar verringerte sich die Zahl der sich auf der Route befindenden Geflüchteten deutlich. Die Route selbst habe sich jedoch auch verändert, da nun nicht mehr die griechischen Inseln, sondern die bulgarisch-türkische Grenze den Eintrittspunkt bilde und Geflüchtete nun wieder vermehrt auf Schmuggler angewiesen seien, so Weber.

Die Bemühungen der EU-Mitgliedsstaaten entlang der Balkanroute – von Bulgarien am südlichen Eingang, zu Kroatien und Ungarn am nördlichen Ausgang –, diese vollständig zu schließen, gehen der Studie zufolge mit systematischen Menschenrechtsverletzungen, der Unterwanderung bis hin zu einer Suspendierung nationalen und EU-Rechts, sowie der Missachtung von europäischen und internationalen Menschenrechts- und Flüchtlingskonventionen einher. Problematisch seien insbesondere die illegalen „Pushbacks“ von Migrant_innen an mehreren Grenzen in Südosteuropa. Diese Praxis habe dazu geführt, dass tausende Asylsuchende gegen ihren Willen in den beiden Nicht-EU-Staaten auf der Route, in Mazedonien und Serbien, gestrandet sind.

„Stillschweigende Hinnahme“

Die fragwürdige Politik von Bulgarien, Kroatien und Ungarn ist bisher auf allenfalls milde Kritik der anderen EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Institutionen in Brüssel getroffen. Weber zufolge stehe dahinter ein neuer Minimalkonsens der EU-Mitgliedsstaaten in der Asyl- und Flüchtlingspolitik: Im Scheitern, sich über das Management der Asylpolitik innerhalb der EU zu einigen, bestehe die aktuelle stillschweigende Übereinkunft darin, möglichst viele Asylbewerber davon abzuhalten, das EU-Territorium zu erreichen – auf Kosten der demokratischen Werte und rechtsstaatlichen Prinzipien, auf denen die EU fußt.

Auf dem Balkan habe die Haltung der EU-Staaten in der Region die Beitrittskandidaten Serbien und Mazedonien de facto dazu angehalten, die widerrechtliche Praxis ihrer EU-Nachbarn zu kopieren. Diese Entwicklung unterminiere jedoch zugleich die Bemühungen der EU, mit ihrer Erweiterungspolitik Rechtstaatlichkeit und Demokratie in dieser weiterhin politisch instabilen Nachbarschaft zu fördern. Es sei außerdem zu befürchten, dass besonders die pro-europäischen Segmente in Politik und Zivilgesellschaft im Westbalkan durch die Politik ihrer Nachbarstaaten und die anhaltende Uneinigkeit der EU-Mitgliedstaaten entmutigt werden.

Ansprechpartner in der Friedrich-Ebert-Stiftung

Felix Henkel

Weiterführende Links

Senada Šelo Šabic & Sonja Boric: At the Gate of Europe. A report on Refugees on the Western Balkan Route.

Prof. Dr. Petra Bendel: EU-Flüchtlingspolitik in der Krise. Blockaden, Entscheidungen, Lösungen.


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