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Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des DGB
Am 7. Juni 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein ganzes Gesetzespaket mit neun Einzelgesetzen zum Themengebiet Migration und Integration. Diese Gesetze werden die Migrations- und Integrationspolitik der Bundesrepublik auf viele Jahre prägen.
Bei der Fachtagung „Migration und Arbeit: Neue Gesetze bekommt das Land und was wird das ändern?“ diskutierten Vertreter_innen aus Gewerkschaften, Wirtschaft und Verwaltung über die nun erzielten Fortschritte in diesen Politikfeldern sowie die aus Ihrer Sicht weiterhin bestehenden Herausforderungen.
Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender führte mit einem Überblicksvortrag zu den beschlossenen Gesetzen in die Tagung ein:
Präsentation von Claudius Voigt (Tonmitschnitt folgt)
Er schloss damit, dass die enorme Komplexität der nun auf den Weg gebrachten Gesetze selbst Fachleute vor große Herausforderungen stelle. Dies habe weder zur Transparenz und noch zur gesellschaftlich notwenigen Diskussion um diese Gesetze beigetragen.
Daran knüpfte Dr. Holger Kolb vom SVR Migration und Integration an und fokussierte auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
Präsentation von Holger Kolb (Tonmittschnitt folgt)
In diesem Zusammenhang unterstrich er auch die Symbolkraft des neuen Gesetzes und wies darauf hin, dass es im Zuge der Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu einem rechtlichen Paradigmenwechsel gekommen sei: Galt früher der Grundsatz, dass Ausländern die Arbeitsaufnahme erst einmal verwehrt gewesen sei und nur für bestimmte Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen möglich gewesen war, so ist nun die Arbeitserlaubnis der Normalfall, aus dem einzelne Personengruppen unter bestimmten Umständen ausgeschlossen werden können.
In drei Arbeitsgruppen vertieften die rund 180 Teilnehmenden der Fachtagung einzelne Aspekte der neuen Gesetzeslage.
Die erste Arbeitsgruppe diskutierte die Praxistauglichkeit der Anerkennung beruflicher Abschlüsse für Einwanderer und Einwanderinnen.
Hier gaben Rudolf Bünte, Leiter der Koordinierungsstelle Migration der Bundesagentur für Arbeit und Daniel Weber, Leiter der Abteilung Migration und Gleichberechtigung des DGB-Bildungswerks zunächst Einblick aus ihrer jeweiligen Perspektive in die Thematik.
Die zweite Arbeitsgruppe richtete den Blick auf die Personengruppe der Geduldeten – also der Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aus verschiedenen
Gründen nicht in ihr Herkunftsland ausreisen können. Dr. Tillmann Löhr, Wissenschaftlicher Referent für Migration und Integration sowie Jan Dannenbring, Leiter der Abteilung Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik des Zentralverbands des deutschen Handwerks analysierten die nun geltende Gesetzeslage und diskutierten die Möglichkeiten, die sich nun aus Sicht der Geduldeten, aber auch der (handwerklichen) Unternehmen ergeben.Präsentation von Tillmann Löhr
Die dritte Arbeitsgruppe nahm noch einmal das aus gewerkschaftlicher Perspektive wichtige Thema der Arbeitgeberbindung für Arbeitsmigranten und Arbeitsmigrantinnen in den Blick.
Petra Wlecklik, Leiterin des Ressorts Migration und Teilhabe beim IG Metall Vorstand sowie Dr. Nicolas Keller, Referent in der Abteilung Arbeitsmarkt der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände diskutierten die neuen Regelungen aus ihren jeweiligen Perspektiven. Dabei stellten sie fest, dass der Gesetzestext im Hinblick auf die Frage der Arbeitgeberbindung unspezifisch formuliert ist und unterschiedliche Interpretationen zulässt.
Die Tagung schloss mit einer Podiumsdiskussion zur Frage, welche Konsequenzen aus dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft treten wird, zu erwarten sind. Moderiert von Nicki K. Weber diskutierten hier Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des DGB, Stefan Marx, Leiter der Unterabteilung Arbeitslosenversicherung und Ausländerbeschäftigung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Erdoğan Kaya, Personalrat bei den Berliner Verkehrsbetrieben, Vorsitzender des ver.di Bundesmigrationsausschusses sowie Markus Hoffmann, Leiter des Pflegediensts des Universitätsklinikums Heidelberg.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, so der Konsens, auf den sich alle einigen konnten, ist insgesamt als Fortschritt zu bewerten. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie viele Menschen diese neue Möglichkeit – aufgrund der nicht unerheblichen Voraussetzungen, die zu erfüllen sind – tatsächlich nutzen können. Unternehmen, gerade in der Pflegebranche, hoffen darauf, dass die Personalgewinnung aus dem Ausland zukünftig leichter wird. Die langfristige Integration dieser Arbeitsmigranten und –migrantinnen in die Gesellschaft sowie ihre vollumfängliche Teilhabe verbleiben aber noch als Gestaltungsaufgabe auf der politischen Agenda.
Als einen wichtigen "Schritt zu mehr Liberalisierung" bewertet Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, das neue Gesetz im Interview.
Fachkonferenz vom 10. April 2019
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