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Veranstaltungsnummer: 266779 – als .ics herunterladen
Am 1. September 1948 versammelte sich im Lichthof des Museums Koenig in Bonn der Parlamentarische Rat zu seiner konstituierenden Sitzung, um nach den Menscheitsverbrechen der Nationalsozialisten für die westdeutschen Besatzungszonen eine neue Verfassung zu erarbeiten.Im Ergebnis wurde nicht einmal ein Jahr später das Grundgesetz verabschiedet. Eine Verfassung, die ursprünglich nicht auf ewig angelegt und bewusst schlank gehalten wurde, die aber auch – zum ersten Mal in der deutschen Verfassungsgeschichte – Grundrechte in den Mittelpunkt stellten. Im Rückblick war die Verfassung eine gute Grundlage für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens und keineswegs eine „Schönwetterverfassung“ wie damals befürchtet wurde.Im Rahmen dieser Veranstaltung wollen wir einen Blick auf das Grundgesetz in der aktuellen Krise werfen. Wie stark ist die Verfassung angesichts der Herausforderung von Krieg, Klimakrise, demografischem Wandel und einer „Gesellschaft der Singularitäten“ (Andreas Reckwitz)? Finden sichalle Bürger_innen in der Verfassung wieder? Welche Rolle kann der Gesetzgeber oder das Bundesverfassungsgericht bei der Weiterentwicklung spielen?
Mittwoch, 26.04.23- Uhr
Teilnahmepauschale keine
Bonn
Severin Schmidt Severin.Schmidt@fes.de
Kontaktanschrift
Friedrich-Ebert-StiftungLandesbüro NRWGodesberger Allee 14953175 BonnTel. 0228-883-7202, Fax 0228-883-9208