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Veranstaltungsnummer: 274301 – als .ics herunterladen
„Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen […] sicherzustellen. Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.“ Wie auch das Deutsche Grundgesetz, so weist Artikel 23 der Europäischen Grundrechtecharta explizit darauf hin, dass zur tatsächlichen Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern proaktive Maßnahmen der Frauenförderung gebraucht werden können. Dieses Handlungsgebot an den Staat, Gleichberechtigung auch tatsächlich umzusetzen, ist in vielen Bereichen unseres Lebens relevant, in denen Frauen nach wie vor sozial oder ökonomisch benachteiligt werden – vom Arbeitsmarkt über die Aufteilung der Care Arbeit bis hin zur Teilhabe an Macht in Gesellschaft und Politik. Die Hauptstadt Berlin gilt Dank diversen geschlechterpolitischen Maßnahmen zur Förderung von Frauen als „Stadt der Frauen“. Unter anderem dem Landesgleichstellungsgesetz, dem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm, dem Gender Budgeting und Mainstreaming verdankt sie Ihren Ruf als Vorreiter. Doch im Berliner Abgeordnetenhaus sind Frauen - wie im Bundestag und allen anderen Bundesländern – nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Jüngst zeigte unsere Studie „Frauen MACHT Berlin“ erneut, dass und warum Frauen in der Politik viel zu oft das Nachsehen haben. Kulturen und Nominierungspraktiken der Parteien erschweren Frauen die politische Arbeit, aber auch das Wahlrecht selbst ist ein entscheidender Faktor. Die Berliner Politik hat sich seit Jahren vorgenommen, mit einem Paritätsgesetz die gleichberechtigte Teilhabe zu sichern und auch im Bund und in anderen Bundesländern wird über Paritätsregelungen diskutiert. In mehreren Ländern Europas und der Welt gibt es diese bereits. Auch das Europäische Parlament sieht in seinen Vorschlägen für ein neues Wahlrecht für das EU-Parlament die Einführung von Paritätsregeln vor. Wie Prof. Silke Laskowski in einem neuen Gutachten für die FES zeigt, hat sich auch die europäische Rechtsprechung schon mehrfach auf die Seite von Paritätsgesetzen gestellt und dabei nicht zuletzt deren Relevanz für die Demokratie unterstrichen. Worauf wartet Deutschland also? Wie also schaffen wir endlich gleichberechtigte Teilhabe in den Parlamenten – in Berlin und überall!?Zu Beginn des Frauenmonats März lädt das Landesbüro Berlin herzlich zur Diskussion! Programm:20.00 Uhr Begrüßung Dr. Nora Langenbacher Friedrich-Ebert-Stiftung20.10 Uhr Politischer Impuls: Demokratie braucht Parität! Europa als Motor für echte Teilhabe Gaby Bischoff, Mitglied des Europäischen Parlaments 20.25 Uhr Wissenschaftlicher Impuls: Das Europarecht als Rückenwind: Paritätsgesetze sind möglich und geboten! Prof. Dr. Silke Laskowski, Universität Kassel, Leiterin des Fachgebiets Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Mitglied der BT-Wahlrechtsreform-Kommission und Autorin mehrerer Gutachten der FES zum Thema Parität 20.40 Uhr Podiumsdiskussion Gaby Bischoff Cansel Kiziltepe, Senatorin für Integration, Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung und Initiatorin des Berliner Netzwerk Parität Prof. Dr. Silke Laskowski Dr. Helga Lukoschat, Senior Advisor der EAF BerlinModeration: Shelly Kupferberg, Journalistin und Autorin
Donnerstag, 29.02.2420:00-22:00 Uhr
Registrierung möglich bis Donnerstag, 29.02.24
Teilnahmepauschale keine
Hiroshimastr. 1710785 Berlin
Dr. Nora Langenbacher nora.langenbacher@fes.de
Kontaktanschrift
Friedrich-Ebert-StiftungLandesbüro BerlinKurfürstenstraße 8410787 Berlin