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Die Teilhabe an Bildung ist einer der wichtigsten Schlüssel für Integration. Wie funktioniert der Hochschulzugang für Geflüchtete?
Bild: Bild: Refugees welcome - Immaculate von: Student Christian Movement Licence: CC BY-NC-SA 2.0
Wie regeln die Bundesländer den Hochschulzugang für Geflüchtete?
Um herauszufinden, wie der Zugang zur Hochschule für Geflüchtete in Deutschland geregelt ist, hat die Friedrich-Ebert-Stiftung im August 2015 eine Umfrage unter allen für Hochschulen zuständigen Ministerien der Bundesländer durchgeführt. Die Antworten aus den Bundesländern auf diese Frage machten deutlich: viele Ministerien haben es sich zum Ziel gesetzt haben, Geflüchtete aktiv bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums zu unterstützen. Der Hochschulzugang steht ihnen in allen Bundesländern grundsätzlich offen. Die Umfrage der Friedrich-Ebert-Stiftung ermöglicht einen Überblick, stellt Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern her und zeigt weiteren Regelungsbedarf auf: http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/11642.pdf
Finanzierungslücken und Wohnsitzauflage erschweren den Zugang
In einer Konferenz im Februar 2016 haben Vertreter_innen aus Wissenschaft, Hochschulen, Politik und Geflüchtete diskutiert, welche Chancen und Herausforderungen es beim Hochschulzugang für Geflüchtete gibt. Das Finanzierungsproblem wurde auf der Konferenz als zentrale Hürde für Geflüchtete genannt: Wenn sich Geflüchtete während des Asylverfahrens immatrikulieren, verlieren sie ihren Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie haben aber auch keinen Anspruch auf BAföG und der Zugang zum Arbeitsmarkt steht unter Vorbehalt. So können sie ein Studium meist nicht finanzieren. Man sollte daher die BAföG-Regeln für alle Geflüchteten öffnen und die Sozialsysteme besser aufeinander abstimmen. Auch die Wohnsitzauflage verhindert in vielen Fällen die Aufnahme eines Studiums.
Was tun bei fehlenden Unterlagen?
Eine weitere Hürde ist in der Praxis die fehlende Hochschulzugangsberechtigung, da viele Geflüchtete ihre Nachweise und Dokumente nicht nach Deutschland mitbringen konnten. Deshalb haben sich die Bundesländer im Dezember 2015 in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz auf ein neues Verfahren bei komplett fehlenden Unterlagen verständigt: Die Studienbewerber_innen können ihre im Heimatland erworbene Hochschulzugangsberechtigung indirekt nachweisen (Plausibilitätsprüfung mit anderen Originaldokumenten bzw. beglaubigten Kopien); ist dies ausreichend, kann auf ein Prüfungs- und Feststellungsverfahren verzichtet werden. Für die konkrete Umsetzung dieser neuen Regelungen sind nun die einzelnen Bundesländer zuständig.
Unterstützungsangebote für geflüchtete Studieninteressierte
Allen Studierwilligen muss - unabhängig von ihrer Herkunft – grundsätzlich ein Hochschulstudium ermöglicht werden. Hierfür ist ein Ausbau der Kapazitäten an Hochschulen unverzichtbar. Bei der Studienplatzvergabe sollte jedoch eine Gleichbehandlung existieren – ohne spezielle Studienplatzquoten für Geflüchtete. Gezielte Unterstützungsmaßnahmen für Geflüchtete können hingegen fluchtbedingte Nachteile ausgleichen. Da viele Geflüchtete kein Deutsch sprechen, sind zusätzliche Unterstützungsangebote und insbesondere Sprachkure notwendig. In diesem Zusammenhang sind Studienkollegs eine wichtige Brücke ins Studium. Diese müssen aber dringend weiter aufgestockt werden, da die bestehenden Plätze weit unter dem Bedarf liegen. Zudem muss langfristig geschultes Personal mit den notwendigen Kompetenzen und Qualifikationen ausgebildet werden. Für all diese Maßnahmen brauchen die Hochschulen eine größere finanzielle Unterstützung der Länder – und nach Möglichkeit auch des Bundes.
Hochschulen als „Leuchttürme für Integration“
Alle Expert_innen sind sich einig, dass an den Hochschulen eine große Willkommenskultur herrscht. Dennoch besteht noch an etlichen Hochschulen Unklarheit über die eigenen Handlungsmöglichkeiten. Die beschriebenen praktischen Hürden erschweren darüber hinausden Zugang zur Hochschule für Geflüchtete. Die Hochschulpolitik muss deshalb darauf hinwirken, dass Verwaltungsverfahren erleichtert und die Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt werden. Der Hochschulzugang für Geflüchtete kann zudem nur gelingen, wenn die Hochschulen ihre Kapazitäten ausbauen und hierfür zusätzliche Gelder erhalten.
Die Ergebnisse der FES-Konferenz vom 4.2.2016 wurden in einem E-Paper zusammengefasst: http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/12515.pdf
Ansprechpartnerin in der FES:
Yvonne Blos, Bildungs- und Hochschulpolitik, Abteilung Studienförderung
Nisren Habib über sexualisierte Gewalt in Massenunterkünften, Anliegen geflüchteter Frauen und Möglichkeiten, ihre Integration zu fördern.
10. Dezember, 18 Uhr c.t. | Universität Bonn und im Livestream
Auftaktveranstaltung zum 100-jährigen Jubiläum der FES | Donnerstag, 21. November 2024, 17.30 bis 19.45 Uhr | Friedrich-Ebert-Stiftung, Godesberger…
Lesung und Gespräch mit Gün Tank über weibliche Arbeitsmigration |
09.10.2024 | 18.00–19:30 Uhr | Berlin