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Neues FES-Gutachten mit Handlungsempfehlungen gegen islamistischen Extremismus und Islamfeindlichkeit erschienen.
Bild: von Reiner Zensen
Am 17. August 2017 war es wieder soweit: Bilder und Berichte eines islamistischen Terroranschlags gingen um die Welt. Ein 22-jähriger Mann raste mit einem Lieferwagen in Passanten auf Barcelonas Flaniermeile Las Ramblas. Dort und auf der Flucht der Täter verloren 16 Menschen ihr Leben, mehr als 100 wurden verletzt. Dies ist nur der jüngste von mehreren Anschlägen in den vergangenen Monaten und in Deutschland ist die Erinnerungen noch frisch an den Anschlag auf einem Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016. Immer wieder beklagen wir die Opfer und stehen vor der Frage: Was ist zu tun? Was kann unternommen werden, um mehr Sicherheit zu gewährleisten, auch wenn absolute Sicherheit eine Illusion ist? Was braucht eine harte, rechtsstaatliche Verfolgung von Terroristen? Wie kann man verhindern, dass (junge) Menschen sich radikalisieren und gewalttätig werden?
Szenenwechsel – London am 18. Juli 2017: Wieder rast ein Lieferwagen in eine Gruppe Menschen, die eine Moschee nach dem Abendgebet verlassen. 10 Menschen werden verletzt, der Täter hat aus Hass auf Muslime gehandelt, wie Augenzeugen berichten. Dass Islamfeindlichkeit in Diskriminierung oder sogar Gewalt mündet, kennen wir aber auch aus Deutschland: Es ist mittlerweile gut erforscht, dass kopftuchtragende Frauen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden. Mehrmals im Monat wird irgendwo in Deutschland eine Moscheen angezündet oder geschändet. Und laut der FES-Mitte-studie 2016 haben 18.3 % der Bevölkerung islamfeindliche Einstellungen. Wieder stehen wir vor der Frage, was ist zu tun – gegen Vorurteile und Ressentiments, gegen Diskriminierung und Gewalt gegen Muslime und damit mehr miteinander und weniger übereinander gesprochen wird?
Um diese Fragen zu beantworten, hat die Friedrich-Ebert-Stiftung im Jahr 2015 eine Kommission einberufen, die Handlungsempfehlungen gegen islamistischen Extremismus und Islamfeindlichkeit entwickelt hat. Seitdem ist viel passiert und so wurde eine Fortschreibung der damaligen Ergebnisse nötig. Diese wurde von Ehrhart Körting, Bilkay Öney und Dietmar Molthagen verfasst und wurde am 14. September 2017 veröffentlicht und diskutiert.
Die aktualisierten Handlungsempfehlungen finden Sie hier.
Das umfangreiche Abschlussdokument der Expert_innenkommission vom November 2015 finden Sie hier.
Kontakt in der FES: Dr. Dietmar Molthagen, Arbeitsbereich Religion und Politik