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Arbeitsversicherung

Teil 2:

Welche Reform brauchen wir?

Bild: © picture alliance/Westend61

Im zweiten Teil der Reihe zum Thema Arbeitsversicherung analysieren die Autor_innen, wie genau eine Reform gestaltet werden sollte: An wen richtet sich die Arbeitsversicherung? Wie hoch sollen die finanziellen Leistungen sein? Wie sieht eine sinnvolle Weiterbildung aus?

Die Arbeitslosenversicherung ist Teil unseres sozialen Sicherungssystems. Über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung zu einer Arbeitsversicherung wird seit einigen Jahren diskutiert. Ziel ist es, sie an veränderte Bedingungen der Arbeits- und Lebenswelt anzupassen, sie stärker auf individuelle berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in der gesamten Erwerbsbiographie auszurichten und Weiterbildung zu fördern.

Ausgangspunkte für die Reformüberlegungen sind unter anderem Veränderungen am Arbeitsmarkt: Die Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse, permanente Veränderungen der Arbeits- und Qualifikationsanforderungen und unterschiedlichste Formen von Übergängen am Arbeitsmarkt – diese Entwicklungen stellen Risiken dar, die zum Verlust von Arbeitsplätzen und schwierigen Erwerbsverläufen führen können. Es ist unstrittig, dass berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und stabile Beschäftigungsperspektiven in hohem Maße vom Bildungs- und Ausbildungsniveau der Beschäftigten abhängig sind. Auch in den Debatten um Fachkräftesicherung und Industrie beziehungsweise Arbeit 4.0 spielen Investitionen in Bildung und die Weiterbildung der Beschäftigten eine wichtige Rolle.

Eine Arbeitsversicherung soll deshalb nicht nur die Absicherung von Beschäftigungs- und Einkommensrisiken für unterschiedliche Erwerbsformen und Erwerbspersonen gewährleisten, sondern berufliche Um- und Neuorientierungen unterstützen und individuelle Entwicklungschancen fördern. Dies ist nicht nur eine Investition in die Beschäftigungsperspektiven von Menschen sondern auch die Basis für wirtschaftlichen Wandel und für die Innovationsfähigkeit von Unternehmen.

Ausgehend von dem konzeptionellen Vorschlag, den Günther Schmid im Jahr 2008 für eine Beschäftigungsversicherung vorgelegt hat, und weiteren Expertisen der FES zum Thema ermittelt die Studie, die vom WifOR Forschungsinstitut durchgeführt wird, wie eine Arbeitsversicherung umgesetzt werden kann und wie sie wirkt. In einer Arbeitsgruppe, die den Forschungsprozess begleitet hat, wurden Annahmen für die Durchführung der Modellrechnungen diskutiert und Untersuchungsparameter bestimmt. Dabei ging es unter anderem um die Festlegung der einzubeziehenden Personengruppen, den Umfang und die Höhe der monetären Leistungen sowie um die Eingrenzung der Weiterbildungsmaßnahmen, die durch eine Arbeitsversicherung  gefördert werden sollen. Die Studie leistet eine Kosten-Nutzenanalyse, belegt die Machbarkeit einer Arbeitsversicherung und untermauert deren Nutzen: für den Staat, die Sozialversicherungen und die Einzelnen.

Der dritte Teil der Reihe befasst sich mit Kosten und Nutzen einer Arbeitsversicherung. Ein detaillierter Bericht erscheint im Sommer 2017.

 

Ansprechpartnerin in der FES: Ruth Brandherm

 

Arbeitsversicherung - Ausgestaltung der Reformparameter

Berlin, 2017

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