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Überhöhte Bankgebühren, unrechtmäßige Energiepreiserhöhungen, manipulierte Abgas- und Verbrauchswerte bei Kraftfahrzeugen – Verbraucher_innen erleiden im Alltag immer wieder Schadensfälle, die sie in Deutschland nur sehr schwer rechtlich geltend machen können.
Bild: Bild: dpa/picture alliance
Der Alltag der Verbraucher_innen ist durch eine Vielzahl von Rechtsgeschäften geprägt – sei es als Konsument_in, als Kapitalanleger_in oder Versicherungskunde, als Bahn-, Fluggast oder Tourist, als Mieter_in oder Bauherr_in, als Patient_in oder beim Datenschutz. Gehen die Dinge schief oder werden Verbraucher_innen von der Anbieterseite bewusst über den Tisch gezogen, stellt sich die Frage nach einem wirksamen Rechtsschutz.
Viele Verbraucher_innen bleiben auf wirtschaftlichen Schäden sitzen
Wollen Verbraucherinnen oder Verbraucher ihr Recht durchsetzen, müssen sie in Deutschland in der Regel individuell gegen das rechtsverletzende Unternehmen vor Gericht ziehen. Der individuelle Klageweg kommt aber für die meisten Verbraucher_innen nur bei sehr hohen Streitwerten in Betracht. Streu- und Masseschäden, bei denen eine Vielzahl von Verbraucher_innen geschädigt wird, die Einzelschäden jedoch überschaubar sind, bleiben daher häufig folgenlos. Auf Seiten der rechtsverletzenden Unternehmen führt das in der Summe zu beträchtlichen Einnahmen. Geschädigt sind aber nicht nur die Verbraucher_innen, sondern auch die große Mehrheit der rechtstreu handelnden Firmen, die mit diesen unseriösen oder betrügerischen Unternehmen im Wettbewerb stehen.
Neue Mechanismen der kollektiven Rechtsdurchsetzung erforderlich
Das vorliegende Gutachten der FES untersucht, welche Möglichkeiten bestehen, die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher_innen in Deutschland zu verbessern. Dafür werden innovative internationale Beispiele ausgewertet, die für Deutschland zumindest partiell Vorbildcharakter haben können. In vielen anderen Ländern haben Verbraucher_innen die Möglichkeit, bei gleichgelagerten Fällen gemeinsam im Rahmen eines sogenannten Gruppenverfahrens ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Dies hat den Vorteil, dass nicht jeder einzeln klagen muss und dass das Prozesskostenrisiko und der Aufwand für den Einzelnen viel geringer ausfallen. Zentrale Forderung des Gutachtens ist es daher, auch in Deutschland Instrumente für eine kollektive Rechtsdurchsetzung von Verbrauchern zu schaffen bzw. die vorhandenen deutlich auszubauen. Die Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen des deutschen Rechts werden anschaulich und konkret dargelegt.
Verantwortlich: Dr. Robert Philipps
Keßler, Jürgen
Ansatzpunkte für eine Stärkung kollektiver Rechtsdurchsetzung / Jürgen Keßler. - Bonn : Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik, 2016. - 34 Seiten = 2 MB, PDF-File. - (Gute Gesellschaft - soziale Demokratie #2017plus)Electronic ed.: Bonn : FES, 2016ISBN 978-3-95861-291-4
Zum Download (PDF) (2 MB, PDF-File)
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