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Sprach- und Integrationsmittlung – praktizierte Integration

Gutes Zusammenleben kann nicht gelingen, wenn man einander nicht versteht. Dagegen helfen Sprach- und Integrationsmittler_innen.

Bild: von © SprInt gemeinnützige eGenossenschaft / Foto: Maren Strehlau

Bild: Petra Köpping bei der Bundesfachtagung des SprInt-Netzwerks im April 2018 von © SprInt gemeinnützige eGenossenschaft / Foto: Maren Strehlau

Wie kann Sprach- und Integrationsmittlung (kurz SprInt) ganz praktisch Integration fördern? SprInt bedeutet kultursensibles Dolmetschen für Behörden, soziale Dienste, Beratungsstellen, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen im Umgang mit neu eingewanderten Menschen oder Bürger_innen ohne gute Deutschkenntnisse – und das dezentral und auch in ländlichen Regionen.

Wir sprachen dazu mit Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung und Integration in Sachsen, die sich für SprInt-Angebote in Sachsen stark macht.

FES: Frau Köpping, bei der letzten Konferenz der Integrationsminister_innen im März 2018 forderten Sie perspektivisch die Kostenübernahme durch den Bund für Sprach- und Integrationsmittlung, damit neu Zugewanderte besser mit Behörden, Ärzten, Schulen u. a. kommunizieren können. Diese Forderung haben Sie im April bei der von der FES unterstützten Bundesfachtagung des SprInt-Netzwerks erneuert. Welche Bedeutung für einen gelingenden Integrationsprozess messen Sie den SprInt-Angeboten bei?

Köpping: Der Einsatz als Sprach- und Integrationsmittler_in ist eine große Chance für Migrantinnen und Migranten am Arbeitsmarkt. Eine in diesem Zusammenhang erworbene Berufserfahrung hat viel Potenzial für weitere Tätigkeitsfelder. Kombiniert man die Arbeitspraxis mit der entsprechenden Zusatzqualifizierung, werden diese Fachkräfte am Arbeitsmarkt begehrt sein, bzw. sind es jetzt schon, wie den Berichten unserer sächsischen Servicestellen zu entnehmen ist. Diese Sprach- und Integrationsmittler_innen sind bereits heute gut ausgelastet und die koordinierenden Servicestellen können den Bedarf punktuell kaum decken.

Im Rahmen unseres Förderprogramms „Integrative Maßnahmen“ finanzieren wir die Struktur und die Entstehung der Servicestellen in den zehn Landkreisen und drei kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen. Dabei mussten wir nicht bei Null anfangen, sondern konnten bereits vorhandene Strukturen nutzen. Das mittel- bis langfristige Ziel ist, dass Sprach- und Integrationsmittler_innen von ihrer Arbeit gut leben können. Damit wäre zugleich einer der wichtigsten Schritte einer funktionierenden Integrationspolitik geleistet – die Arbeitsmarktintegration.

Eine win-win-Situation ist damit auch für die Aufnahmegesellschaft hergestellt. Kulturellen Missverständnissen lassen sich durch die Dienste eine_r Sprach- und Integrationsmittler_in gezielt entgegenwirken. Diese tragen so zu einer effektiveren Kommunikation bei. Das wirkt sich wiederum positiv auf die Kosten aus, welche sich aufgrund reduzierter Folgekosten verringern. Somit ist ergänzend zu Ihrer Frage festzustellen, dass die Bedeutung von Sprach- und Integrationsmittlung sehr hoch einzuschätzen ist.

Welches Echo hat Ihre Forderung für mehr und besser finanzierte SprInt-Angebote bisher ausgelöst?

Bei der Integrationsministerkonferenz wurde meine Beschlussvorlage „Qualifizierung, Etablierung und Finanzierung niedrigschwelliger Sprachmittlung; Übernahme der Kosten durch den Bund“ einstimmig angenommen. Der weitere Verlauf muss abgewartet werden. Die Initiative ging von den Integrationsminister_innen aus und wird an die zuständigen Stellen des Bundes weitergeleitet.

Frau Köpping, was ist Ihre Einschätzung: Werden die Belange der Bundesländer und speziell ländlicher Regionen in Bezug auf Migrations- und Integrationspolitik im aktuellen Koalitionsvertrag angemessen berücksichtigt?

Im Koalitionsvertrag wurden wichtige Eckpfeiler in der Integrations- und Migrationspolitik festgehalten. In den letzten drei Jahren erfolgte doch eine starke humanitäre Zuwanderung, die unsere vorhandenen Strukturen vor Herausforderungen stellte. Es musste kurzfristig und flexibel in allen Bereichen agiert werden. Daraus gewonnene Erfahrungen konnten bereits sukzessive in die Regelstrukturen überführt werden. Nun ist es das Anliegen der neuen Bundesregierung, diese Strukturen auszubauen und dabei die Zuwanderung zu steuern. Es wird dafür eine wissenschaftliche Untermauerung durch die Integrationsforschung geben. Ebenso wird eine Kostenentlastung von Ländern und Kommunen i. H. v. 8 Mrd. € für 4 Jahre durch Bundesgelder gewährt. Die Belange der Länder und Kommunen werden nun also stärker berücksichtigt, denn dies wurde entsprechend eingefordert.

Ein weiterer Eckpfeiler ist der Fachkräftezuzug, der aufgrund unserer demographischen Entwicklung gebraucht wird. Hier ist ein wichtiges Vorhaben, die Wartezeiten im Berufsanerkennungsverfahren zu reduzieren. Eine gesteuerte Einwanderung ist gleichzeitig ein weiteres Mittel, um der ungesteuerten Zuwanderung entgegenzuwirken.

Wie Sprachmittler_innen in der Praxis die Verständigung ermöglichen und Integration fördern, darüber sprachen wir mit Antje Schwarze vom Netzwerk für Sprach- und Integrationsmittlung.

 

 


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