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Grundwissen Kommunalpolitik, Kapitel 1: Kommune in Staat und Gesellschaft

Überarbeitet in 2. Auflage erscheint das Kapitel "Kommune in Staat und Gesellschaft" in der online Textreihe "Grundwissen Kommunalpolitik. Der Text gibt einen Überblick über die wesentlichen Aspekte kommunaler Selbstverwaltung.

Bild: FES Header Grundwissen 3 zu 1 von Anita Pellens

Kommune in Staat und Gesellschaft

Das 1. Kapitel der Textreihe „Grundwissen Kommunalpolitik“ gibt einen Überblick über die wesentlichen Aspekte kommunaler Selbstverwaltung. Zunächst wird die Bedeutung der Kommunen für die Demokratie und ihre geschichtliche Entwicklung behandelt. Weitere Themen sind die rechtliche Einordnung der kommunalen Ebene in den Gesamtstaat Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Einflussmöglichkeiten auf Bund und Länder und die Zuständigkeiten und Aufgaben der Kommunen einschließlich der finanziellen Mittel, die ihnen dafür zur Verfügung stehen. Interkommunale Zusammenarbeit, Gebiets- und Funktionalreformen und die Rechts- und Fachaufsicht, der die Kommunen unterliegen, sind ebenfalls Aspekte kommunaler Selbstverwaltung. Abschließend zeigt dieses Kapitel verschiedene Bezüge der Kommunen zu Europa auf.

Inhaltsverzeichnisse aller Kapitel des Grundwissen Kommunalpolitik und Datei zum Download finden Sie hier!

Über den Autor:

Dr. Ortlieb Fliedner, Rechtsanwalt, Bürgermeister a.D.

Ortlieb Fliedner war lange Jahre im Bundesinnenministerium beschäftigt und u.a. mit den Themen Verfassungsrecht, Dienstrechtsreform, Verwaltungsvereinfachung und gute Gesetzgebung befasst. Von 1995 bis 1999 war er erster hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Marl. Seit 2000 ist er freiberuflich als Rechtsanwalt tätig. Er berät u.a. osteuropäische Staaten bei der Anpassung ihrer Gesetzgebung an europäische Standards. In Bonn war er 17 Jahre lang Mitglied des Rates und u.a. Kultursprecher seiner Fraktion. Fliedner hat zahlreiche Beiträge zu den Themen Demokratie, Gesetzgebung, Verwaltungsmodernisierung, Entbürokratisierung, Recht und Politik veröffentlicht.

Aus dem Text:

Erfahrbarkeit der Demokratie

Die Kommunen, das ist der Oberbegriff für unsere Städte und Gemeinden, werden oft als Keimzelle der Demokratie bezeichnet. Hier können die Bürger_innen im Gemeindeparlament unmittelbar erleben, wie die Entscheidungen in der Gemeinde getroffen werden. Sie können sich hier am einfachsten einbringen, weil sie die Probleme vor Ort selbst kennen. Und sie können die von ihnen gewählten Kommunalpolitiker_innen noch persönlich kennenlernen und ihnen in den angebotenen Bürgersprechstunden auch ihre Anliegen und Vorstellungen zum Beispiel zur Entwicklung der Gemeinde vortragen.

All dies ist auf der Landes- und Bundesebene wesentlich schwieriger. Einen Besuch im Landtag oder im Bundestag zu organisieren ist aufwändig und für die meisten – wenn überhaupt – ein einmaliges Erlebnis. Die Entscheidungen, die im Landtag und im Bundestag getroffen werden, betreffen komplexere Fragestellungen als die der Gemeinde und sind mit all ihren Folgen und Verflechtungen ohne spezielles Fachwissen oft nur schwer nachzuvollziehen. Und Landespolitiker_innen und Bundespolitiker_innen kennenzulernen ist auch nicht einfach.

Demokratie ist also in der Gemeinde am leichtesten erfahrbar. Und Demokratie ist hier vor allem erlernbar. Die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker_innen praktizieren Tag für Tag lebendige Demokratie und sorgen so dafür, dass Demokratie nicht nur theoretisch, sondern auch ganz praktisch in der Kommune erlebt werden kann. Nicht zuletzt deshalb haben auch die meisten Politiker_innen in den Landesparlamenten und im Bundestag im Kommunalparlament ihre ersten politischen Gehversuche unternommen. Eine erfolgreiche kommunalpolitische Betätigung kann daher auch Sprungbrett für eine politische Karriere im Land oder im Bund sein. Damit die Kommunen ihrer Bedeutung für die Demokratie gerecht werden können, müssen allerdings einige Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein.

Das „Kommunalparlament“

„In den (...) Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist“, bestimmt Art. 28 Absatz 1 des Grundgesetzes. Diese Vertretung ist zwar im rechtlichen Sinne kein Parlament wie die Landtage oder der Bundestag. Dort genießen die Mitglieder Immunität und Indemnität. Immunität bedeutet strafrechtliche Verfolgungsfreiheit und Indemnität bedeutet, dass ein Abgeordneter nicht für seine Äußerungen im Parlament gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden darf.

Diese Rechte, die nur Angehörige eines Parlaments haben und die wesensmäßig zu einem Parlament gehören, stehen den Mitgliedern der Gemeindevertretungen nicht zu. Hinzu kommt, dass die Kommunen im Staatsaufbau Teil der vollziehenden Gewalt sind, das heißt, dass sie zur Verwaltung gehören und nicht zur gesetzgebenden Gewalt. Die Gemeindevertretung als Entscheidungsorgan der Kommune ist demnach auch Teil der Verwaltung. [...]

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