Mindestlohn - Erfahrungen und Durchsetzung

22. Juni 2015, Siegburg

Mit Deutschland haben nun 22 von 28 EU-Staaten einen gesetzlichen Mindestlohn.

Der Gesetzgeber hat dabei die angemessene Bezahlung der geleisteten Arbeit vor Auge.
Wie viel Wert hat nun diese Stunde? 8,50 Euro sind in Deutschland nicht außerordentlich hoch, geht man vom Verhältnis des Mindestlohns zum mittleren Stundenlohn des jeweiligen Land aus. Dennoch stellen sie für den Niedriglohnsektor ein Meilenstein dar, würden nun nicht Zulagen, Überstunden und Urlaubsgeld gekürzt. Wird die Arbeitskraft zugrunde gelegt ("Wie viele Pakete können in einer Stunde ausgeliefert werden?") bleiben 60 Minuten nicht objektiv, sondern werden schnell relativ.
Kaum umgesetzt, wurden seitens der Wirtschaft/Arbeitergeber_innen zudem Beschäftigungseinbrüche befürchtet und die Bürokratie beklagt. Sind Kontrollen nicht ein Mittel, um sicherzustellen, dass auch die Konkurrenz sich an die Vorgaben hält?
Andere Gruppen, wie z.B. die Gewerkschaften, beklagen die Reihe von Ausnahmen für bestimmte Personengruppen. Gibt es einen Bedarf an Nachbesserung? Erschweren die Ausnahmen Transparenz und Klarheit?
Erste Erfahrungen, Erkenntnisse und aktuelle Probleme, insbesondere in NRW, diskutierten Dr. Claudia Weinkopf, Leiterin der Forschungsabteilung „Flexibilität und Sicherheit“, Institut Arbeit und Qualifikation, Universität Duisburg-Essen / Sebastian Hartmann, MdB / Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW / Thomas Radermacher, Kreishandwerksmeister Bonn/Rhein-Sieg und Christine Reichel, Leiterin des Referates „Rechtliche Grundlange der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Teilhabe am Arbeitsleben“, MAIS des Landes NRW.

Hier können Sie die Präsentation von Dr. Claudia Weinkopf ansehen

Die Veranstaltung in der Zusammenfassung

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