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Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Dieser Text zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite www.fes.de.

Sie möchten den Text in Gebärden-Sprache erklärt haben?

Hier finden Sie die Seite in Gebärden-Sprache.

Wir sind die Friedrich-Ebert-Stiftung.

Wir schreiben auf der Internet-Seite über unsere Arbeit.

Diese Internet-Seite kann man auch mit dem Handy aufmachen.

Wir wollen: Alle Menschen können diese Internet-Seite lesen.

Dafür gibt es auch Gesetze:

 

  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG)

  • Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung (BITV 2.0)

  • Richtlinie der Europäischen Union Nummer 2016/2102

 

In diesen Gesetzen steht, was wichtig ist für gute Internet-Seiten.

Vor einer Weile gab es eine Prüfung von unserer Internet-Seite.

Dabei wurde geprüft: Ist die Internet-Seite offen für alle Menschen?

Die Antwort ist: teilweise.

Ein paar Inhalte sind nicht barrierefrei.

Das heißt: Manchmal braucht man Hilfe auf der Internet-Seite.

 

Das klappt nur mit Hilfe

  • Das Cookie-Fenster ist nicht barrierefrei.

Es ist schwer, das Fenster anzuklicken.

  • Auf der Internet-Seite gibt es ein Kontakt-Formular.

Die einzelnen Felder vom Kontakt-Formular sind schwer zu sehen.

  • Auf der Internet-Seite gibt es eine bestimmte PDF-Datei.

Diese PDF-Datei ist nicht barrierefrei.

Es gibt auch noch andere PDF-Dateien, für die man Hilfe beim Lesen braucht.

 

Datum zum Text

Dieser Text wurde am 14. November 2022 geschrieben.

Dieser Text wurde am 15. Oktober 2024 aktualisiert.

 

Ihre Rückmeldung zur Barriere-Freiheit

Haben Sie Probleme beim Lesen unserer Internet-Seite?

Haben Sie Fragen, wie wir unsere Internet-Seite offen für alle machen?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Schreiben Sie uns über das Kontakt-Formular.

Das Kontakt-Formular finden Sie hier:

Klicken Sie auf diesen Link Barriere melden

 

Schlichtungs-Verfahren

Sie haben uns eine Frage oder eine Idee geschickt.

Aber es gibt keine gute Lösung.

Dann haben Sie das Recht, die Schlichtungs-Stelle um Hilfe zu fragen.

 

Die Schlichtungs-Stelle hat folgende Aufgaben:

Sie hilft Menschen mit Behinderungen

- bei Barriere-Freiheit

- bei Benachteiligung.

Dafür gibt es dann ein Schlichtungs-Verfahren.

Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.

Man braucht keinen Anwalt.

 

Sie möchten mehr darüber in Leichter Sprache wissen?

Klicken Sie auf diesen Link: Schlichtungs-Stelle

Sie können auch eine E-Mail schreiben.

Hier ist die E-Mail-Adresse: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

 

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