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Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Dieser Text zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite www.fes.de.
Sie möchten den Text in Gebärden-Sprache erklärt haben?
Hier finden Sie die Seite in Gebärden-Sprache.
Wir sind die Friedrich-Ebert-Stiftung.
Wir schreiben auf der Internet-Seite über unsere Arbeit.
Diese Internet-Seite kann man auch mit dem Handy aufmachen.
Wir wollen: Alle Menschen können diese Internet-Seite lesen.
Dafür gibt es auch Gesetze:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG)
Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung (BITV 2.0)
Richtlinie der Europäischen Union Nummer 2016/2102
In diesen Gesetzen steht, was wichtig ist für gute Internet-Seiten.
Vor einer Weile gab es eine Prüfung von unserer Internet-Seite.
Dabei wurde geprüft: Ist die Internet-Seite offen für alle Menschen?
Die Antwort ist: teilweise.
Ein paar Inhalte sind nicht barrierefrei.
Das heißt: Manchmal braucht man Hilfe auf der Internet-Seite.
Das klappt nur mit Hilfe
Das Cookie-Fenster ist nicht barrierefrei.
Es ist schwer, das Fenster anzuklicken.
Auf der Internet-Seite gibt es ein Kontakt-Formular.
Die einzelnen Felder vom Kontakt-Formular sind schwer zu sehen.
Auf der Internet-Seite gibt es eine bestimmte PDF-Datei.
Diese PDF-Datei ist nicht barrierefrei.
Es gibt auch noch andere PDF-Dateien, für die man Hilfe beim Lesen braucht.
Datum zum Text
Dieser Text wurde am 14. November 2022 geschrieben.
Dieser Text wurde am 15. Oktober 2024 aktualisiert.
Ihre Rückmeldung zur Barriere-Freiheit
Haben Sie Probleme beim Lesen unserer Internet-Seite?
Haben Sie Fragen, wie wir unsere Internet-Seite offen für alle machen?
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Schreiben Sie uns über das Kontakt-Formular.
Das Kontakt-Formular finden Sie hier:
Klicken Sie auf diesen Link Barriere melden
Schlichtungs-Verfahren
Sie haben uns eine Frage oder eine Idee geschickt.
Aber es gibt keine gute Lösung.
Dann haben Sie das Recht, die Schlichtungs-Stelle um Hilfe zu fragen.
Die Schlichtungs-Stelle hat folgende Aufgaben:
Sie hilft Menschen mit Behinderungen
- bei Barriere-Freiheit
- bei Benachteiligung.
Dafür gibt es dann ein Schlichtungs-Verfahren.
Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.
Man braucht keinen Anwalt.
Sie möchten mehr darüber in Leichter Sprache wissen?
Klicken Sie auf diesen Link: Schlichtungs-Stelle
Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Hier ist die E-Mail-Adresse: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de