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Im Jahr 1994 fielen in Ruanda innerhalb nur weniger Wochen 800.000 Menschen einem Völkermord zum Opfer – vor den Augen der Weltöffentlichkeit. Aufgrund der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen wurde gemäß Kapitel VII der UN-Charta durch den UN-Sicherheitsrat mit Resolution Nr. 955 vom 8. November 1994 der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda eingerichtet. Der Sicherheitsrat legte als Sitz des Tribunals Arusha in Tansania fest. Das Tribunal soll Personen zur Verantwortung ziehen, die sich in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1994 auf dem Gebiet von Ruanda des Völkermordes und anderer schwerer Verletzungen der Menschenrechte schuldig gemacht haben. Dies gilt auch für ruandische Bürger, die solche Verbrechen während dieser Zeit in Nachbarländern Ruandas begangen haben.
Mit der Verleihung des Menschenrechtspreises ehrt die Friedrich-Ebert-Stiftung das Internationale Tribunal für Ruanda, welches zum Prozess der nationalen Versöhnung in Ruanda beiträgt und die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Friedens in der Region unterstützt.
Das Tribunal muss sich in einem rechtlichen Vakuum bemühen, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Strafgerichtsbarkeit neu zur Geltung zu bringen. Durch seine Arbeit trägt das Tribunal zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts bei und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Fortentwicklung des internationalen Völkerstrafrechts.
Drei Kammern mit insgesamt 16 Richterinnen und Richtern befassen sich am Sitz des Strafgerichtshofs in Arusha mit den Delikten Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und weiteren Straftaten, die damals von Ruandern oder auf ruandischem Territorium begangen wurden. Als das Tribunal im Jahre 1995 seine Arbeit aufnahm, war es seiner Aufgabe sowohl personell als auch logistisch kaum gewachsen. Es gab keine Gerichtssäle und kaum technische Ausstattung. Dennoch ist die erste öffentliche Anklage bereits im November 1995 erhoben worden. Die schwierigen Arbeitsbedingungen, denen sich die Richter des Tribunals bei dessen Gründung gegenübersahen, haben sich inzwischen verbessert. Es gibt nun drei Gerichtssäle in Arusha und insgesamt über 900 Mitarbeiter sind für das Tribunal tätig. Momentan sind die Prozesse von 60 Personen entweder abgeschlossen oder dauern noch fort (Stand: 15.Mai 2007). Unter den verurteilten Personen befindet sich auch Jean Kambandas, ehemaligen Premierministers von Ruanda. Zur Zeit warten 8 Angeklagte noch auf den Prozessbeginn. Das Tribunal plant bis Ende des Jahres 2008 die Prozesse von insgesamt 65-70 Personen abgeschlossen zu haben.
PublikationenProgrammArtikel zum Menschenrechtspreis 2003 im FES infoBroschüre zum Menschenrechtspreis 2003
Links zu PublikationenRwanda: The Preventable GenocideBericht des Ausschusses zur Untersuchung des Völkermords in Ruanda und des Scheiterns einer Intervention, eingesetzt durch die ehemalige Organisation für Afrikanische Einheit (heute: Afrikanische Union)Reconciliation in Post-genocide RwandaVon Eugenia Zorbas, in: African Journal of Legal Studies. Jahrgang 1, Nr. 1 (2004)Explaining the 1994 genocide in RwandaVon Helen M. Hintjens, in: Journal of Modern African Studies. Jahrgang 37, Nr. 2 (1999), S. 241-286Subsahara-Afrika: Die Wiederentdeckung eines KontinentsUlrich Golaszinski - Berlin: FES, Referat Entwicklungspolitik, 2007
LinksWebsite des Internationalen Tribunals für RuandaWebsite des Instituts für Diaspora- und Genozidforschung der Ruhr Uni-BochumWebsite des ‚Genocide Studies Program’ an der Yale UniversityWebsite des Referats Afrika der Friedrich-Ebert-Stiftung