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Noch nie gab es so viele Studierende – und gleichzeitig so wenig BAföG-Empfänger_innen. Zu wenig Geld kommt bei zu wenig Studierenden an – obwohl das Geld vorhanden ist. Seit Jahren werden nicht mehr alle BAföG-Mittel abgerufen – und doch müssen zwei Drittel der Studierenden arbeiten gehen, um ihr Studium finanzieren zu können.
Die SPD forderte im Bundestagswahlkampf 2017 eine BAföG-Reform. Laut Koalitionsvertrag soll bis Oktober 2021 insgesamt eine Milliarde Euro für das BAföG zu-sätzlich ausgegeben werden. Mit der Vorstellung erster Eckpunkte durch das BMBF beginnt nun die öffentliche Debatte über die Ausgestaltung der BAföG-Reform. Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung wurde ein 11-Punkte-Plan entwickelt, wie eine echte Trendwende erreicht werden könnte. Die Autoren Achim Meyer auf der Heyde und Bernhard Börsel (Deutsches Studentenwerk) sowie Dr. Dieter Dohmen (FIBS) empfehlen eine deutliche Ausweitung des BAföG. Neben der Erhöhung der Wohn- und Grundbedarfspauschalen sollen kostendeckende Pauschalen für Krankenkassen und Pflegeversicherungen eingeführt werden. Ebenso müssen die Freibeträge für Vermögen und Einkommen auf bis zu 2.340 Euro angepasst werden, um Lohnsteigerungen der letzten Jahre nicht ins Leere laufen zu lassen. Um das BAföG an die Studienrealität anzupassen, muss es jedoch über die Bedarfssätze hinaus reformiert werden. So sollte das BAföG für Menschen geöffnet werden, die länger als die Regelstudienzeit studieren. Im Jahr 2016 schafften nur ca. 37 Prozent der Studierenden ihren Abschluss in dieser Zeit. Mehr Vertrauen ins BAföG schaffen auch bessere Informationskampagnen, welche die Angst vor einer Verschuldung, insbesondere unter Studierenden aus ärmeren Haushalten, nehmen die Mittel dafür sind vorhanden. Und schließlich hat die Digitalisierung auch bundeseinheitlich Einzug in der BAföG-Beantragung zu halten. Momentan werden noch Papieranträge gestellt. Mittel- bis langfristig sollte das BAföG im Sinne alternierender Phasen von Studium, Berufstätigkeit und Weiterbildung auch für Personen über 30 bzw. 35 Jahren geöffnet werden. Lebenslanges Lernen erfordert Unterstützung bei der Finanzierung akademischer Weiterbildungen oder eines Zweitstudiums. Auch die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen eines Teilzeitstudiums sollte zukünftig bestehen.Hier finden Sie den 11-Punkte-Plan für die BAföG-Reform. Interviewanfragen mit den Autoren bitten wir an uns zu richten. Kontakt: Michael Taugner / Tel.: 030 – 26 935 7964)
Leitung der Pressestelle Johannes Damian
030 269 35-703801522-1570426
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