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In allen Bundesländern werden derzeit Gespräche zwischen Ministerien und Hochschulen geführt, um Hürden für den Hochschulzugang für Flüchtlinge abzubauen und Regelungen anzupassen. Dies ist dringend notwendig, da die Flüchtlingszahlen seit September nochmals sprunghaft angestiegen sind und bei der Gruppe der potentiellen Studierenden unter den Flüchtlingen die Möglichkeiten für eine schnelle und erfolgreiche Integration am größten sind. Eine aktuelle Umfrage der Friedrich-Ebert-Stiftung ermöglicht einen Überblick über diese Debatten, stellt Vergleichbarkeit zwischen den Ländern her und zeigt Regelungsbedarf auf.
Eine aktuelle Umfrage der Friedrich-Ebert-Stiftung ermöglicht einen Überblick über diese Debatten, stellt Vergleichbarkeit zwischen den Ländern her und zeigt Regelungsbedarf auf.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat die Umfrage im August 2015 unter allen für Hochschulen zuständigen Ministerien der Bundesländer durchgeführt um herauszufinden, wie der Hochschulzugang für Flüchtlinge in den einzelnen Bundesländern geregelt ist.
Die Ergebnisse der Umfrage (ohne Baden-Würtenberg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein) wurden am 6.10.2015 in einer Pressekonferenz mit Steffen Krach, Staatssekretär für Wissenschaft in Berlin, Prof. Dr. Christian Thomsen, Präsident der Technischen Universität Berlin, und Prof. Dr. Jürgen Zöllner, Mitglied des Vorstands der Friedrich-Ebert-Stiftung und Senator a.D., vorgestellt.
Sie machen deutlich, dass viele Ministerien sich aktiv zum Ziel gesetzt haben, Flüchtlinge bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums zu unterstützen. Flüchtlingen steht der Zugang zu Hochschulen in Deutschland grundsätzlich offen. Bei der Aufnahme eines Studiums werden sie wie andere ausländische Studierende behandelt.
Zum Studium in Deutschland ist man berechtigt, wenn im Ausland ein Bildungsnachweis erworben wurde, der einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung gleichwer-tig ist und die erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen. Liegt keine Hochschulzugangsberechtigung vor, steht in der Regel der Weg in ein Studienkolleg offen. Nach bestandener Feststellungsprüfung kann ein fachgebundenes Studium aufgenommen werden. Bei zulassungsbeschränkten Fächern gilt auch für Flüchtlinge die Vorabquote für ausländische (Nicht-EU) Studierende.
Problematisch sind fehlende Unterlagen. In diesem Fall kann auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8.11.1985 zurückgegriffen werden: Ein indirekter Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ist möglich, wenn Studienbewerber_innen die notwendigen Unterlagen aus politischen Gründen nicht erbringen können. Demnach können in Einzelfällen auch einfache Kopien bzw. eidesstattliche Versicherungen akzeptiert werden.
Mehrere Ministerien empfehlen den Hochschulen, bei der Einzelfallprüfung nicht zu strenge Maßstäbe anzulegen. Bei vollständig fehlenden Unterlagen besteht nach Ansicht mehrerer Länder jedoch weiterer Regelungsbedarf. Eine Arbeitsgruppe der KMK erörtert aktuell, wie der Beschluss an die aktuelle Situation angepasst werden kann.Was die Aufenthaltserlaubnis betrifft so gilt: der Aufenthaltstitel ist vom hochschulrechtlichen Status abhängig. Der Aufenthaltstitel wird in der Regel erst erteilt, wenn eine Zulassung zum Studium erfolgt ist. Im Aufenthaltsgesetz ist pauschal festgehalten, dass der erste Aufenthaltstitel die Geltungsdauer zwischen einem und zwei Jahren hat. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Während der Hochschulzugang den Flüchtlingen in allen Bundesländern grundsätzlich offen steht, fallen die Ergebnisse bei Unterstützungsmaßnahmen sehr unterschiedlich aus. In vielen Bundesländern werden Sprachkurse, Orientierungs- und Beratungsprogramme angeboten. Über gezielte finanzielle Förderung wird bisher nur aus wenigen Ländern berichtet.
In einzelnen Bundesländern gibt es außer den allgemeinen Angeboten für ausländische Studierende keine speziellen Unterstützungsangebote für Flüchtlinge. In Niedersachsen gibt es die Option, bei einem überdurchschnittlichen Bestehen des Aufnahmetests ohne weitere Feststellungsprüfung den Hochschulzugang für einen zulassungsfreien Studiengang zu bekommen. Flüchtlinge werden durch Orientierungs- und Beratungs-leistungen über die Initiative „Offene Hochschulen Niedersachen“ gefördert. Es stehen kostenfreie Intensiv-Sprachkurse und weitere Fördermittel zur Verfügung.
In Berlin gibt es neben Sprachkursen und weiteren Fördermaßnahmen die Möglichkeit für Flüchtlinge, für die Startphase und die Studienabschlussphase eine Unterstützung von jeweils 1000 Euro zu erhalten. Damit können beispielsweise Bewerbungs-, Einschreibungs- und Sprachtestgebühren sowie Sozialbeiträge finanziert werden. Außerdem werden die Gebühren für ein Gasthörerstudium übernommen.
Auch wenn bisher keine übergreifende statistische Erfassung des Flüchtlingsstatus an den Hochschulen erfolgt, geht man davon aus, dass die Anfragen und Bewerbungen steigen werden. Eine bundesweite Abstimmung zentraler offener Fragen ist wünschenswert.
Aktuell wird u.a. darüber diskutiert, die Leistungslücken für studierende Flüchtlinge zu schließen und die Immatrikulationskosten zu reduzieren bzw. zu übernehmen (z.B. Anmeldekosten bei Uni-Assist). Es gibt auch die Initiative, eine Eingangsprüfung als alternativen Zugang zum Studium auszubauen. Zur Information der Interessierten sind generell mehrsprachige Online-Angebote erforderlich, die aktuell an einzelnen Hochschulen sowie in mehreren Bundesländern entwickelt werden. In allen Bundesländern gibt es Bestrebungen, die bereits existieren-den Unterstützungsangebote auszubauen.
Borgwardt, Angela / John-Ohnesorg, Marei / Zöllner, Jürgen: Hochschulzugang für Flüchtlinge - Aktuelle Regelungen in den Bundesländern. Ergebnisse einer Umfrage unter den für Hochschulen zuständigen Ministerien, Stand 25. August 2015, Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin, 2015, ISBN 978-3-95861-275-4: www.fes.de/lnk/1qd
Pressemitteilung im PDF-Format
Pressekontakt:Yvonne BlosBildungs- und HochschulpolitikFriedrich-Ebert-Stiftung Yvonne.Blos@fes.de, Tel.: 030 - 26 935 7058
Leitung der Pressestelle Johannes Damian
030 269 35-703801522-1570426
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