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Martin Schulz: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit"

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil die wichtige Rolle der politischen Stiftungen für die Förderung der Demokratie in Deutschland erneut anerkannt.

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"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schafft Klarheit. Die bisherige Praxis muss in ein Gesetz gegossen werden. Das Gericht eröffnet dem Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit, die Finanzierung von der Verfassungstreue der jeweiligen Stiftung abhängig zu machen", so Martin Schulz, der Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung ist die älteste politische Stiftung in Deutschland. Ihr satzungsgemäßer Auftrag ist die Förderung der Demokratie durch politische Bildung.
"Ein Gesetz stärkt den rechtlichen Status unserer wichtigen politischen Bildungsarbeit im In- und Ausland“, kommentiert Dr. Sabine Fandrych, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Friedrich-Ebert-Stiftung, das Urteil. „In einer Zeit, in der die Demokratie weltweit unter Druck steht wie lange nicht, braucht es die Arbeit der politischen Stiftungen mehr denn je", so Dr. Fandrych.

Mit ihren Veranstaltungen, Veröffentlichungen und der Begabtenförderung stärkt die Friedrich-Ebert-Stiftung nicht nur das Verständnis und Engagement der Menschen für die Demokratie. Die FES ermöglicht den Austausch von Ideen, sie macht Demokratie damit erlebbar und fördert auf diese Weise das Vertrauen in Demokratie. Dies tut sie in Form von wissenschaftlicher Forschung, Publikationen, Veranstaltungen, Begabtenförderung und internationalem Austausch. Mehr als hunderttausend Menschen haben zuletzt pro Jahr Veranstaltungen der FES in Deutschland besucht.

Hervorgegangen ist die Friedrich-Ebert-Stiftung aus den Erfahrungen der Weimarer Zeit, als die damals noch junge Demokratie massiven Angriffen ausgesetzt war. Ihr Namensgeber, Friedrich Ebert, war der erste, demokratisch gewählte Reichspräsident. Seine Überzeugung ist bis heute der Antrieb für die Arbeit der FES: Demokratie braucht Demokrat_innen.


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