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Verbraucherrechte: Stärkung kollektiver Rechtsdurchsetzung erforderlich

Überhöhte Bankgebühren, unrechtmäßige Energiepreiserhöhungen, manipulierte Abgas- und Verbrauchswerte bei Kraftfahrzeugen – Verbraucherinnen und Verbraucher erleiden im Alltag immer wieder Schadensfälle, die sie nur sehr schwer rechtlich geltend machen können.

Das vorliegende Gutachten zeigt die Gründe dafür auf, wirft den Blick auf innovative Instrumente der Rechtsdurchsetzung in vergleichbaren Ländern und macht konkrete Vorschläge, wie die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verbessert werden kann.

Zentrale Vorschläge

  • Einführung einer Opt-In-Gruppenklage auf Schadensersatz
  • Aufsichtsbehörden (Kartellamt, Bafin, Bundesnetzagentur) sollen verpflichtet werden, Rückerstattungen rechtswidrig erwirtschafteter Vorteile anzuordnen
  • Erleichterung der Gewinnabschöpfung von Unrechtserlösen bei Bagatell- und Streuschäden – Abführung der Gewinne an ein zweckgebundenes Sondervermögen, welches der Finanzierung des Verbraucherschutzes dient
  • Sondervermögen soll zusätzlich durch Zuführung eines Anteils der Kartellbußen gespeist werden

Titel der Publikation:
Verbraucherrechte wirksam durchsetzen. Ansatzpunkte für eine Stärkung kollektiver Rechtsdurchsetzung

Autor:
Prof. Dr. Jürgen Keßler, Professor für deutsches, europäisches und internationales Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der HTW Berlin.

Link zur Publikation: http://library.fes.de/pdf-files/wiso/12307.pdf

Die Studie erscheint im Rahmen des Projekts „Gute Gesellschaft - Soziale Demokratie 2017plus“.

Verantwortlich in der FES:
Dr. Robert Philipps
Leiter GK Verbraucherpolitik, Abt. Wirtschafts- und Sozialpolitik der FES
Robert.Philipps(at)fes.de
0228 883 8316

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Pressemitteilung als PDF (137 Kb)


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Johannes Damian

030 269 35-7038
01522-1570426

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