Diese Webseite verwendet Cookies
Diese Cookies sind notwendig
Daten zur Verbesserung der Webseite durch Tracking (Matomo).
Das sind Cookies die von externen Seiten und Diensten kommen z.B. von Youtube oder Vimeo.
Geben Sie hier Ihren Nutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.
Das neue Verfahren soll im März starten. Dr. Constantin Hruschka erklärt die wichtigsten Änderungen.
Bild: von SEM
Noch vor neun Jahren dauerte ein Asylverfahren in der Schweiz, von der Gesuchseinreichung bis zur endgültigen Aufenthaltsregelung oder Ausreise, durchschnittlich 1.400 Tage. Seit 2014 testet die Schweiz ein neues Asylverfahren. Dieses soll ab dem 1. März 2019 landesweit in Kraft treten und wird die Wartezeit deutlich verkürzen. Die Mehrheit der finalen Asylentscheidungen soll dann innerhalb von 140 Tagen getroffen werden.
Das neue Verfahren teilt die Schweiz in die sechs Asylregionen Westschweiz, Tessin und Zentralschweiz, Ostschweiz, Nordwestschweiz sowie die Kantone Bern und Zürich ein. In jeder Region werden Bundesasylzentren eingerichtet, von denen jeweils eines die „Verfahrensfunktion“ innehat. Zusätzlich sind weitere Bundesasylzentren mit „Warte- und Ausreisefunktion“ vorgesehen. Die Kapazität der Bundesunterbringungen steigt schweizweit auf 5.000 Plätze. Der Ablauf der Verfahren erfolgt nach klar festgelegten Schritten. So konnte im Verlauf der Testphase mehr als die Hälfte der Asylentscheidungen innerhalb von 140 Tagen in dafür festgelegten Bundesasylzentren getroffen werden. Das neue Verfahren orientiert sich am niederländischen Modell und adaptiert zugleich den föderalen Schweizer Kontext. Verbesserungsmöglichkeiten gibt es hingegen noch bei den Themen Beschwerdefristen, Koordination der Verfahrensabläufe, Qualitätssicherung sowie Unabhängigkeit der Rechtsvertretung.
In seinem Gastbeitrag für die FES „Das Schweizer Asylverfahren Ein Zukunftsmodell für Europa?“ erklärt Dr. Constantin Hruschka, Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut München, die wichtigsten Neuerungen und beschreibt, was andere europäische Länder vom Schweizer Modell lernen können.
FES Kontakt: Timo Rinke, Projektleiter Flucht, Migration, Integration in Europa, FES Budapest.
Hruschka, Constantin
Ein Zukunftsmodell für Europa? / Constantin Hruschka. - Budapest : Friedrich-Ebert-Stiftung Regionalprojekt "Flucht, Migration, Integration in Europa", Januar 2019. - 6 Seiten = 460 KB, PDF-File. - (Q&A: Europäische Debatten zum Thema Migration)Electronic ed.: Budapest : FES, 2019
Zum Download (PDF) (460 KB, PDF-File)
Ein neuer FES-Bericht beschreibt die Situation von Migrant_innen an den südlichen Außengrenzen in Griechenland, Spanien, Italien, Ungarn, Kroatien und…
Leitung
Dr. Henrik Maihack
Kontakt
Konstanze Lipfert
Hiroshimastraße 17 10785 Berlin
030-269 35-74 41
030-269 35-92 17
E-Mail-Kontakt
Team & Kontakt
Wir freuen uns, wenn Sie mit uns in den Austausch treten.
Hier finden Sie unsere Ansprechpartner_innen nach Regionen und Themen.
weiter