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Interview mit Vinzent Vogt (Refugee Law Clinics Abroad e.V.) zur Situation Asylsuchender auf der griechischen Insel Chios.
Bild: Vinzent Vogt von Refugee Law Clinics Abroad e. V.
Bild: Chio von Iskander Nicola
Als die EU und die Türkei im Jahr 2016 einen flüchtlingspolitischen „Deal“ abschlossen, hieß es, wer von der Türkei aus die EU erreicht und keinen Anspruch auf Asyl hat, könne nun unverzüglich in die Türkei „zurückgeführt“ werden. Dazu sollen Schnellverfahren in so genannten „Hotspots“ durchgeführt werden, unter anderem auf der griechischen Insel Chios. Tatsächlich ist die Zahl derer, die in die Türkei „zurückgeführt“ wurden, bis heute sehr gering. Zudem häufen sich Berichte über erschreckende und unmenschliche Lebensbedingungen in den „Hotspots“, die notorisch überfüllt sind.
Die NGO Refugee Law Clinics Abroad e.V. bietet seit Mai 2017 Asylverfahrensberatung auf Chios an und legt einen Schwerpunkt darauf, geflüchtete Familien innerhalb von Europa zusammenzuführen. Wir sprachen mit dem Projektkoordinator Vinzent Vogt darüber, wie sich die Situation auf der Insel und das Zusammenspiel von griechischen und EU-Institutionen entwickelt hat – sowohl für die auf ihr gestrandeten Menschen als auch für NGOs, die diese unterstützen wollen.
FES: Mehr als zwei Jahre sind seit dem EU-Türkei Abkommen vergangen. Wie ist die aktuelle Situation im Hotspot Chios?
Vinzent Vogt: Als wir vor zwei Jahren das erste Mal auf Chios waren, im Mai 2016 und damit knapp zwei Monate nach dem „Inkrafttreten“ des sogenannten EU-Türkei Deals, waren wir überzeugt, dass solche Zustände unter EU-Logo nicht dauerhaft existieren können. Nun, nach mehr als zwei Jahren, gibt es kaum substantielle Verbesserungen bezüglich der Unterbringungsbedingungen. Zahlreiche Schutzsuchende im Flüchtlingslager Vial haben keinen Platz in Containern, sondern leben in Zelten. Die grundlegendste infrastrukturelle Versorgung, fließendes Wasser, Elektrizität, medizinische Versorgung, ist nicht gesichert. Derzeit leben hier ca. 2.000 Personen, obwohl das Lager nur für rund die Hälfte ausgelegt ist. Überfüllung und die schlechten Unterbringungen führen auch zu Problemen wie Gewalt zwischen den Schutzsuchenden und sexuellen Übergriffe. Besonders vulnerable Personen wie alleinreisende Frauen, unbegleitete Minderjährige, LGBT*- oder schwerkranke Personen sind besonders betroffen. Die bestehenden Unterkünfte außerhalb des Camps genügen nicht einmal, um diese besonders Schutzbedürftigen unterzubringen.
Und wozu das Ganze? Die Verfahren in den Hotspots dienen der Rückführung „aller illegal Einreisenden“ in die Türkei, wie es der EU-Türkei-Deal vorsieht. Dies ist aber rechtlich gar nicht möglich. Die tatsächliche Rückführungsquote ist zum Glück sehr gering. Dafür gibt es aber Fälle, die sich über Monate hinziehen und bei denen die Schutzsuchenden auf der jeweiligen Insel festsitzen. Das sind teure, aufwändige Verfahren, deren tatsächlicher Nutzen nur in der Abschreckung anderer Schutzsuchender zu sehen sein kann.
Welche konkreten Maßnahmen müssten getroffen werden, damit sich die Situation für die Asylsuchenden verbessert?
Solange geflüchtete Kinder keine Schule besuchen und die Inselkrankenhäuser nicht einmal die notwendigste Versorgung leisten können, darf es keine Residenzpflicht auf den Inseln geben. Das sieht auch das europäische Recht eigentlich vor, nämlich in der Richtlinie über die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende: die Residenzpflicht darf nur dann angeordnet werden, wenn die Versorgung der Asylsuchenden im Gebiet, auf das sich die Residenzpflicht bezieht, gesichert ist. Grundsätzlich gilt deshalb aus meiner Sicht: wer Hotspots will – wo auch immer – muss dafür sorgen, dass grundlegende Bedingungen erfüllt sind.
Hotspots befinden sich der Natur der Sache nach nicht in Großstädten. Das heißt: wer Zentren für schnelle Asylverfahren will und dafür zig europäische Verwaltungsbeamte auf griechische Inseln schickt, muss auch die Rechtshilfestrukturen stärken. Auf Lesvos ist bspw. ein griechischer Anwalt einer Nichtregierungsorganisation theoretisch für schätzungsweise 1.000 Asylsuchende zuständig. Dem stehen natürlich deutlich mehr Asylexpert_innen der EU und der griechischen Asylbehörde gegenüber. So sieht Chancengleichheit in rechtsstaatlichen Verfahren nicht aus.
Aber auch die Kapazität der griechischen Behörden muss ausgebaut werden. Die Verfahren in den Hotspots heißen „fast track border procedures“. Schnell soll es also gehen. Viele Schutzsuchende warten jedoch durch die aufgeblähten Verfahren auf die Erstentscheidung im Asylverfahren mehrere Monate bis zu Jahre.
Wie bewerten Sie das Verhältnis zwischen Ihnen als Nichtregierungsorganisation und den griechischen Behörden bzw. internationalen Organisationen wie FRONTEX und EASO? Wie gut können Sie arbeiten?
Das Verhältnis zu den Institutionen gestaltet sich sehr unterschiedlich und hängt auch davon ab, welche Personen verantwortlich sind. So ist die Griechische Asylbehörde insgesamt sehr kooperativ und ermöglicht uns, unseren Aufgaben nachzukommen. Mit der für die Unterbringung zuständigen Behörde – dem sogenannten Reception und Identification Service – muss der Zugang zum Camp regelmäßig neu verhandelt werden, was wir durchaus als Problem ansehen – auch aus juristischer Perspektive. Mit den europäischen Institutionen besteht kaum Kommunikation, da ja letztlich die griechischen Behörden zumindest formal die Letztentscheidungskompetenz haben. EASO-Mitarbeiter_innen treffen wir in den Interviews, die zu einem großen Teil von EASO durchgeführt werden. Die Qualität unterscheidet sich hier deutlich und ist abhängig davon, welcher EU-Mitgliedsstaat gerade für die EASO-Delegation zuständig ist. Dies hat sich aber verbessert, seitdem mehr griechisches Personal eingestellt wird, denn auch für EASO gilt freilich griechisches Recht bei der Durchführung des Asylverfahrens.
Auf dem vergangenen EU-Gipfel in Brüssel wurden weitere Hotspots in Europa gefordert. Basierend auf den Erfahrungen in Chios und auf den anderen griechischen Inseln, was halten Sie von dem Vorschlag?
Das ursprüngliche Hotspot-Konzept sah beschleunigte Verfahren und dann die Umverteilung von Asylsuchenden mit guten Anerkennungsaussichten in andere Staaten und die schnelle Rückführung von abgelehnten Asylsuchenden aus dem Hotspot vor. Auf Grundlage geltenden Rechts ist dies per se keine Idee, die man ablehnen muss. Nur: die Hotspots in Griechenland dienen nur noch der Abschiebung. Umverteilung in andere EU-Mitgliedsstaaten findet nicht mehr statt. Stattdessen sollen „alle“ Asylsuchenden in die Türkei abgeschoben werden. Dies ist rechtlich gar nicht möglich – was sich auch daran zeigt, dass die tatsächlichen Rückführungszahlen, im Vergleich zur Zahl der Asylanträge, sehr gering sind.
Wer Hotspots will, muss erst für menschenwürdige Aufnahmeeinrichtungen sorgen- dazu haben wir auch der EU Kommission einen ausführlichen Brief geschrieben. Auch braucht es wieder einen Umverteilungsmechanismus in andere EU-Mitgliedsstaaten. Schnelle Asylverfahren bedürfen ausreichend unabhängigen Rechtsbeistand auf Seiten der Asylsuchenden. Abschiebezentren für Rückführungen in nur vermeintlich sichere Drittstaaten – das zeigen die griechischen Inseln – funktionieren nicht.
Trotzdem sind Hotspots auch grundsätzlich kritisch zu sehen, da sie immer mit einer Begrenzung der Bewegungsfreiheit einhergehen. Ohne eine systematische Inhaftierung, die rechtlich höchstbedenklich wäre, funktionieren sie schon rein von der Umsetzung her nur auf abgeriegelten Inseln, da hier die Kontrolle über Ein- und Ausreise möglich ist. Dies erschwert jedoch massiv den Zugang zu medizinischer, psycho-sozialer oder rechtlicher Betreuung.
Kontakt: Timo Rinke, Projektleiter "Flucht, Migration, Integration in Europa" im FES-Büro in Budapest.
Situation report on migration management / María José Castaño Reyero & Cecilia Estrada Villaseñor, Angeliki Dimitriadi, András Kováts, Ugo Melchionda & Antonio Ricci, Senada Śelo Śabić, the Economics and International Relations Institute. - Budapest : Friedrich-Ebert-Stiftung Regional Project "Flight, Migration, Integration in Europe", [2018]. - 39 Seiten = 1,1 MB PDF-File. - (Analysis)Electronic ed.: Budapest : FES, 2018
Zum Download (PDF) (1,1 MB PDF-File)
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