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Dies hängt davon ab, ob es sich um die Grundförderung oder die Promotionsförderung handelt und ob man Kinder hat. Einen tabellarischen Überblick finden Sie hier.
Ausländische Stipendiat_innen erhalten in der Grundförderung monatlich 992,- Euro. In der Promotionsförderung erhalten Stipendiat_innen monatlich 1.400,- Euro. Zusätzlich werden die Kosten für die Krankenkasse übernommen.
Die Stipendienhöhe wird analog BAföG berechnet. Unabhängig von der Einkommenssituation erhalten alle Stipendiat_innen eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro. Das heißt, auch wenn Sie nicht BAföG-berechtigt sind, können Sie ein FES-Stipendium erhalten, das die ideelle Förderung sowie 300 Euro Studienkostenpauschale umfasst.
Ja, bis zu einem monatlichen Hinzuverdienst von 520,- Euro brutto in der Grundförderung. Bis zu dieser Bruttogrenze wird der Dazuverdienst nicht auf die Stipendienhöhe angerechnet. In der Promotionsförderung richtet sich die Grenze nach der Wochenarbeitszeit: Bei einer der wissenschaftlichen Arbeit dienlichen vergüteten Mitarbeit in Forschung und Lehre an der Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung können Sie bis zu einem Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nebenbei arbeiten; bei einer anderen Erwerbstätigkeit bis zu einem Achtel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.
Nebeneinkünfte, die nicht aus der eigenen Erwerbsarbeit stammen, und 3.070,- Euro übersteigen, müssen nach Abzug der Einkommen- (und ggf. Kirchensteuer) sowie der anerkannten Vorsorgeaufwendungen angerechnet werden.
Stipendiat_innen, die in einem der Programme für Ausländer_innen sind, können sowohl in der Grund- als auch in der Promotionsförderung bis zu max. 520,- Euro brutto dazuverdienen.
Einen Familienzuschlag gibt es nicht, sondern eine Kinderbetreuungspauschale von 160 € pro Kind.
Nein, das Studium/die Promotion sollte noch mindestens ein Jahr dauern, also bei Bewerbung noch etwa 1,5 Jahre. Bei bestimmten Fällen aus dem Solidaritätsfonds kann eine Abschlussfinanzierung erfolgen.