FAQs

Finanzielle Förderung und Nebenverdienst

Wieviel Geld bekommen Stipendiat_innen, wenn sie in einem Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen sind?

Dies hängt davon ab, ob es sich um die Grundförderung oder die Promotionsförderung handelt und ob man Kinder hat. Einen tabellarischen Überblick finden Sie hier.

Wie hoch ist die Förderung für ausländische Stipendiat_innen?

Ausländische Stipendiat_innen erhalten in der Grundförderung monatlich 934,- Euro. In der Promotionsförderung erhalten Stipendiat_innen monatlich 1.400,- Euro. Zusätzlich werden die Kosten für die Krankenkasse übernommen.

Erhalte ich ein Stipendium, wenn ich nicht BAföG-berechtigt bin?

Die Stipendienhöhe wird analog BAföG berechnet. Unabhängig von der Einkommenssituation erhalten alle Stipendiat_innen eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro. Das heißt, auch wenn Sie nicht BAföG-berechtigt sind, können Sie ein FES-Stipendium erhalten, das die ideelle Förderung sowie 300 Euro Studienkostenpauschale umfasst.

Kann ich nebenbei arbeiten?

Ja, bis zu einem monatlichen Hinzuverdienst von 520,- Euro brutto in der Grundförderung. Bis zu dieser Bruttogrenze wird der Dazuverdienst nicht auf die Stipendienhöhe angerechnet. In der Promotionsförderung richtet sich die Grenze nach der Wochenarbeitszeit: Bei einer der wissenschaftlichen Arbeit dienlichen vergüteten Mitarbeit in Forschung und Lehre an der Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung können Sie bis zu einem Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nebenbei arbeiten; bei einer anderen Erwerbstätigkeit bis zu einem Achtel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.

Nebeneinkünfte, die nicht aus der eigenen Erwerbsarbeit stammen, und 3.070,- Euro übersteigen, müssen nach Abzug der Einkommen- (und ggf. Kirchensteuer) sowie der anerkannten Vorsorgeaufwendungen angerechnet werden.

Stipendiat_innen, die in einem der Programme für Ausländer_innen sind, können sowohl in der Grund- als auch in der Promotionsförderung bis zu max. 520,- Euro brutto dazuverdienen.

Gibt es einen Familienzuschlag?

Einen Familienzuschlag gibt es nicht, sondern eine Kinderbetreuungspauschale von 160 € pro Kind.

Gibt es eine Abschlussfinanzierung für Studium und Promotion?

Nein, das Studium/die Promotion sollte noch mindestens ein Jahr dauern, also bei Bewerbung noch etwa 1,5 Jahre. Bei bestimmten Fällen aus dem Solidaritätsfonds kann eine Abschlussfinanzierung erfolgen.


Die Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung

Seit über 90 Jahren unterstützen wir begabte junge Menschen während ihres Studiums mit unseren Stipendienprogrammen. Fördern verstehen wir dabei sowohl finanziell als auch ideell: Ein Stipendium bedeutet finanzielle Sicherheit und die Einbindung in ein großes Netzwerk, in dem Demokratie aktiv gestaltet wird.

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