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FAQs

Förderung von ausländischen Studierenden

Wer kann sich für das Programm für ausländische Studierende und Promovierende bewerben?

Studierende und Promovierende aus den Ländern des globalen Südens (Asien, Afrika, Lateinamerika), den ehemaligen GUS-Staaten sowie den ost- und südosteuropäischen (EU-)Staaten. Nicht gefördert werden können Studierende bzw. Promovierende aus OECD-Staaten, wie z. B. USA, Australien, Neuseeland, Japan. Mehr Informationen zu unseren Förderprogrammen für Ausländer_innen finden Sie hier. Andere EU-Bürger_innen, wie z.B. Österreicher_innen können sich als Unionsbürger_innen für die FES-Programme bewerben, die sich an Deutsche und Bildungsinländer_innen richten.

Wann kann ich mich bewerben?

Ihre Bewerbung können Sie jederzeit einreichen, allerdings spätestens drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit. Masterstudierende müssen ihre Bewerbung vor oder zu Beginn des ersten Semesters des Masterstudiums einreichen. Bitte beachten Sie die Terminfristen!

Bewerben können sich ausländische Studierende und Promovierende, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht länger als 15 Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Diese Frist gilt jedoch nicht für

  • Ausländer_innen, die im Rahmen eines Studiums, einer Promotion oder einer anderen wissenschaftlichen Arbeit bzw. dessen Vorbereitung (z.B. Sprachkurs, Studienkolleg) in die Bundesrepublik gekommen sind und sich aus diesem Grund bereits länger in  Deutschland aufhalten, oder
  • Menschen nach erfolgreichem Anerkennungsverfahren für den Flüchtlingsstatus.

Wird der Flug nach Deutschland bezahlt oder muss ich schon in Deutschland sein?

Sie müssen schon in Deutschland sein.

Ich bin Student_in aus dem Ausland. Muss ich Deutschkenntnisse nachweisen?

Selbst wenn Sie ein Studium in englischer Sprache absolvieren, müssen Sie mit Ihrer Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Wir akzeptieren

  • eine mit mindestens DSH-2 bestandene "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang",
  • den "Test Deutsch als Fremdsprache" bestanden mit mindestens Stufe 4,
  • "Telc C1 Hochschule",
  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II und
  • das "Zertifikat C 1" des Goethe Instituts.

Gehören Schweizer_innen und Österreicher_innen zu den ausländischen Studierenden?

Nein. Gefördert werden nur Staatsangehörige außerhalb der EU, aus den ehemaligen GUS-Staaten, Asien (außer Japan), Afrika, Südamerika. Nicht aus OECD-Staaten, wie z. B. USA, Australien, Neuseeland. Österreicher_innen können sich als Unionsbürger_innen für die FES-Programme bewerben, die sich an Deutsche und Bildungsinländer_innen richten.

Wie geht die FES mit Bewerbungen von Asylsuchenden um?

Asylsuchende können sich für ein reguläres Stipendium für ausländische Studierende/Promovierende bewerben. Ggf. wird in diesen Fällen geprüft, ob sie in den Solidaritätsfonds aufgenommen werden können.

Was ist der Solidaritätsfonds?

Für den Solidaritätsfonds können sich politisch Verfolgte oder unverschuldet in finanzielle Not geratene ausländische Studierende bewerben. Weitere Informationen zum Solidaritätsfonds finden Sie hier.

Ich habe in meinem Heimatland schon studiert. Kann ich mich bewerben?

Studien nach einem ersten Studiengang, der im Heimatland durchgeführt und nicht aus deutschen Steuermitteln finanziert wurde, gelten nicht als Zweitstudium. Das Absolvieren eines Bachelor-Studiengangs im Heimatland und die anschließende Bewerbung auf eine Förderung des Bachelor oder Master in Deutschland ist möglich.

Werden Promotionszeiten im Herkunftsland angerechnet?

Nein, sie werden nicht angerechnet.

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