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FAQs

Geförderte Studiengänge

Kann ich mich für einen kompletten Studiengang im Ausland bewerben?

Studiengänge in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz können in Einzelfällen gefördert werden. In Ausnahmefällen kann ein Masterstudium oder eine Promotion an einer ausländischen Hochschule außerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz gefördert werden. Dafür muss jedoch die Hochschul- bzw. Studienortwahl besonders und nachvollziehbar begründet werden.

In allen Fällen sollten die Bewerber_innen trotz der Entfernung am studienbegleitenden FES-Programm in Deutschland teilnehmen wollen und können. Sie sollten in besonderem Maße den Förderungskriterien (gesellschaftliches Engagement, überdurchschnittliche Leistungen, Persönlichkeit) entsprechen.

Ist es möglich, sich um eine Förderung für ein Studium oder eine Promotion in Großbritannien nach dem Brexit zu bewerben? Was muss ich dabei beachten?

Bewerber_innen, die in Großbritannien einen Masterstudiengang absolvieren oder promovieren (wollen), müssen uns seit dem 1. Januar 2021 die Hochschul- bzw. Studienortwahl besonders und nachvollziehbar begründen, um in das Bewerbungsverfahren aufgenommen zu werden. Die Förderung von Bachelor-Studiengängen in Großbritannien ist nicht möglich.

Ich mache ein duales Studium. Kann ich mich bewerben?

Ja, wenn es kein Teilzeitstudium ist. Bei dualen Studiengängen bitten wir deswegen um den Nachweis, dass es sich um ein Vollzeitstudium handelt.

Werden Parallelstudiengänge gefördert?

Bei Parallelstudiengängen kann nur das zuerst begonnene Studium gefördert werden.

Kann ich mich nach einem Studienfachwechsel bewerben?

Ja, wenn der Wechsel bis zum 3. Semester des ersten Faches erfolgt ist. Bei einem Studienfachwechsel bewirbt man sich dann jedoch nicht mehr als Studienanfänger_in mit der Abiturnote, sondern mit ersten benoteten Leistungsnachweisen des dann gewählten Studiums.

Ich möchte gerne einen zweisemestrigen Masterstudiengang absolvieren. Ist eine Förderung möglich?

Leider nein. Die Mindestdauer eines Stipendiums beträgt ein Jahr. Da der Bewerbungsprozess bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen kann, können wir diese kurzen Masterstudiengänge nicht fördern.

Ist eine Abschlussförderung möglich?

Nein. Voraussetzung ist, dass Stipendiaten und Stipendiatinnen mindestens ein Jahr am Förderprogramm teilnehmen können.

Wird Tiermedizin gefördert?

Ja, wir fördern Tiermedizin in der Grund- und Promotionsförderung.

Werden Auslandspraktika oder Einzelprojekte gefördert?

Nein, dies ist für Nicht-Stipendiaten_innen durch die Richtlinien unserer Zuwendungsgeber ausgeschlossen. Beim Stipendienlotsen können Sie mit der Suchmaske die Stipendien-Suche eingrenzen (z. B. Praktikum im Ausland, Forschungsprojekte, Abschlussförderung) und passende andere Stipendien finden.

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