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FAQs

Studienanfänger_innen

Was versteht die FES unter Studienanfänger_innen?

Mit Studienanfänger_innen sind Deutsche und Bildungsinländer_innen gemeint, die zum ersten Mal in ihrem Leben ein Studium aufnehmen, d.h., sich im ersten Hochschulsemester befinden. Beginnt man z. B. ein Master-Studium ist man kein_e Studienanfänger_in mehr.  Entsprechend des FES-Gründungsauftrags fördern wir besonders diejenigen Studienanfänger_innen, die eine finanzielle Unterstützung zur Aufnahme eines Studiums dringend benötigen. Anders als die übrigen Bewerber_innen können sie sich mit Gutachten ihrer Lehrer_innen bewerben und müssen mit der Bewerbung keine Noten aus dem Studium einreichen. Studienanfänger_innen bewerben sich vor oder zu Beginn des ersten Semesters. Es gelten folgende Bewerbungsfristen: für das Sommersemester: 30.04.; für das Wintersemester: 31.10. (Terminfristen gibt es auch für deutsche und ausländische Studierende im ersten Semester eines Master- oder Aufbaustudiums.)

Bis zu welchem Alter kann ich mich als Studienanfänger_in bewerben?

In der FES-Förderung gibt es keine feste Altersgrenze. Wir prüfen jeden Antrag individuell und orientieren uns, ähnlich dem BAföG, am jeweiligen Bildungsweg. Sie können sich auch mit über 30 Jahren bewerben, wenn Sie z. B. über den 2. oder 3. Bildungsweg zum (Fach-)Hochschulstudium gekommen sind. Für die Förderung im Programm für Studienanfänger_innen ist es wichtig, dass Sie zuvor noch nie für ein (Fach-)Hochschulstudium eingeschrieben waren.

Ich will mich für das Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen bewerben. Brauche ich einen bestimmten Notendurchschnitt, um mich bewerben zu können?

Nein.

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