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Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) erwartet ein den Werten der Sozialen Demokratie entsprechendes Engagement, z. B. Tätigkeit als Schulsprecher_in, Mitarbeit in der Fachschaft, Jugendarbeit, Mitwirkung in Verbänden, Gewerkschaften und NGOs. Im Sinne der Sozialen Demokratie bedeutet, dass die Organisation selbst zum Umfeld der FES passt (z. B. JUSOS, SPD, Falken, Gewerkschaften) und/oder die Motivation, die Sie zu Ihrem Engagement antreibt, die Werte der Sozialen Demokratie widerspiegelt.
Nein. Wichtig ist der FES, dass Sie sich der Sozialen Demokratie verbunden fühlen und Sie ihre Werte – Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit – teilen.
Einen sehr großen, sowohl bei Deutschen und Bildungsinländer_innen als auch bei ausländischen Bewerber_innen mit oder ohne Fluchthintergrund.
Die Definition hierzu findet sich im BAföG-Gesetz §8.
Nur in bestimmten Fällen, wenn es sich um keine Förderung aus öffentlichen Mitteln handelt, z. B. e-fellows.net und FES.
Eine Doppelförderung durch zwei Begabtenförderungswerke – wie z. B. Studienstiftung und FES – ist hingegen nicht möglich. Die FES gehört zu den 13 Begabtenförderungswerken, die sich an die Richtlinien des Zuwendungsgebers, d.h. des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, halten: In den zusätzlichen Nebenbestimmungen des Ministeriums heißt es zu dieser Frage: "Die Gewährung eines Grundstipendiums [...] und eine andere Studienförderung aus öffentlichen Mitteln schließen sich gegenseitig aus. Eine Studienförderung aus Mitteln privater Träger ist als Einkommen auf das Grundstipendium anzurechnen, regelmäßig gewährte Sachmittel auf das Büchergeld [bzw. die Studienkostenpauschale]. Eine materielle Förderung nach diesen Richtlinien kann nicht erhalten, wer eine Förderung nach dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) erhält." (BMBF-Richtlinie, dort 2.8) Laut diesen Bestimmungen ist eine Doppelförderung durch Deutschlandstipendium und FES-Stipendium (BMBF finanziert) möglich, wenn das Begabtenförderungswerk sich auf die rein ideelle Förderung beschränkt. Da die FES allerdings keine rein ideelle Förderung anbieten will, ist eine Doppelförderung von Deutschlandstipendium und FES-Stipendium ausgeschlossen. Sämtliche FES-Stipendienprogramme umfassen immer finanzielle Leistungen sowie die ideelle Förderung.
Bewerben kann sich jede_r. Anhand der Unterlagen wird dann entschieden, ob eine Förderung infrage kommt. Bei der FES gibt es keine festgelegte Altersobergrenze. Unter den FES-Stipendiat_innen finden sich auch Personen, die älter als 30 Jahre sind (auch in der Grundförderung). Allerdings ist die FES-Studienförderung laut Richtlinien auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ausgerichtet. Es handelt sich deshalb um Einzelfallentscheidungen unsererseits.
Ja, klar. Wenn Sie bereits eine Studienplatzzusage einer Hochschule besitzen, haben Sie die wichtigste formale Grundvoraussetzung für eine Bewerbung erfüllt. Befinden Sie sich bereits im Studium, bewerben Sie sich einfach mit Ihren Studienleistungen (also ab Ende des ersten Semesters) für die Grundförderung. Haben Sie Ihr Studium noch nicht oder gerade erst begonnen, gilt die Grundförderung für Studienanfänger_innen (Fristen sind: der 31.10. im WS und der 30.4. im SoSe).
Nein, das ist kein Problem. Sollten Sie einen Studienfachwechsel vorgenommen haben, kann dieser gefördert werden, wenn der Wechsel bis zum 3. Semester des ersten Faches erfolgt ist. Bei einem Studienfachwechsel bewirbt man sich dann jedoch nicht mehr als Studienanfänger_in mit der Abiturnote, sondern mit ersten benoteten Leistungsnachweisen des dann gewählten Studiums.
Nein, Sie brauchen keinen bestimmten Notendurchschnitt, doch müssen erste benotete Leistungsnachweise aus dem Studium vorgelegt werden, die eine überdurchschnittliche Leistung zeigen. Überdurchschnittlich nehmen wir wörtlich und meinen damit „über dem Durchschnitt“ des jeweiligen Studienfachs.
Medizin-Studierende, die in ihrem Studiengang keine Physikumsprüfung schreiben, können sich nach dem vierten Semester mit ihren benoteten Leistungsnachweisen bewerben. Studierende der Zahnmedizin können sich bereits nach der naturwissenschaftlichen Vorprüfung bewerben.
Ja, eine Anrechnung auf die Förderungshöchstdauer ist erforderlich, wenn Sie für denselben Zweck und den gleichen Zeitraum eine andere Förderung erhalten oder erhalten haben.