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Voraussetzungen für die Bewerbung

Was bedeutet gesellschaftliches Engagement im Sinne der Sozialen Demokratie?

Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) erwartet ein den Werten der Sozialen Demokratie entsprechendes Engagement, z. B. Tätigkeit als Schulsprecher_in, Mitarbeit in der Fachschaft, Jugendarbeit, Mitwirkung in Verbänden, Gewerkschaften und NGOs. Im Sinne der Sozialen Demokratie bedeutet, dass die Organisation selbst zum Umfeld der FES passt (z. B. JUSOS, SPD, Falken, Gewerkschaften) und/oder die Motivation, die Sie zu Ihrem Engagement antreibt, die Werte der Sozialen Demokratie widerspiegelt.

Muss ich SPD-Mitglied sein, um ein FES-Stipendium zu bekommen?

Nein. Wichtig ist der FES, dass Sie sich der Sozialen Demokratie verbunden fühlen und Sie ihre Werte – Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit – teilen.

Welchen Stellenwert hat gesellschaftspolitisches Engagement für die Bewerbung?

Einen sehr großen, sowohl bei Deutschen und Bildungsinländer_innen als auch bei ausländischen Bewerber_innen mit oder ohne Fluchthintergrund.

Was heißt eigentlich Deutsche und Bildungsinländer_innen?

Die Definition hierzu findet sich im BAföG-Gesetz §8.

Ich habe mich noch für ein anderes Stipendium beworben. Kann ich mich bei der FES trotzdem noch für das Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen bewerben?

Nur in bestimmten Fällen, wenn es sich um keine Förderung aus öffentlichen Mitteln handelt, z. B. e-fellows.net und FES.

Eine Doppelförderung durch zwei Begabtenförderungswerke – wie z. B. Studienstiftung und FES – ist hingegen nicht möglich. Die FES gehört zu den 13 Begabtenförderungswerken, die sich an die Richtlinien des Zuwendungsgebers, d.h. des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, halten: In den zusätzlichen Nebenbestimmungen des Ministeriums heißt es zu dieser Frage: "Die Gewährung eines Grundstipendiums [...] und eine andere Studienförderung aus öffentlichen Mitteln schließen sich gegenseitig aus. Eine Studienförderung aus Mitteln privater Träger ist als Einkommen auf das Grundstipendium anzurechnen, regelmäßig gewährte Sachmittel auf das Büchergeld [bzw. die Studienkostenpauschale]. Eine materielle Förderung nach diesen Richtlinien kann nicht erhalten, wer eine Förderung nach dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) erhält." (BMBF-Richtlinie, dort 2.8) Laut diesen Bestimmungen ist eine Doppelförderung durch Deutschlandstipendium und FES-Stipendium (BMBF finanziert) möglich, wenn das Begabtenförderungswerk sich auf die rein ideelle Förderung beschränkt. Da die FES allerdings keine rein ideelle Förderung anbieten will, ist eine Doppelförderung von Deutschlandstipendium und FES-Stipendium ausgeschlossen. Sämtliche FES-Stipendienprogramme umfassen immer finanzielle Leistungen sowie die ideelle Förderung.

Gibt es generell eine Altersgrenze für Bewerber_innen?

Bewerben kann sich jede_r. Anhand der Unterlagen wird dann entschieden, ob eine Förderung infrage kommt. Bei der FES gibt es keine festgelegte Altersobergrenze. Unter den FES-Stipendiat_innen finden sich auch Personen, die älter als 30 Jahre sind (auch in der Grundförderung). Allerdings ist die FES-Studienförderung laut Richtlinien auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ausgerichtet. Es handelt sich deshalb um Einzelfallentscheidungen unsererseits.

Ich studiere über den dritten Bildungsweg (ohne Abitur). Kann ich mich auf ein FES-Stipendium bewerben?

Ja, klar. Wenn Sie bereits eine Studienplatzzusage einer Hochschule besitzen, haben Sie die wichtigste formale Grundvoraussetzung für eine Bewerbung erfüllt. Befinden Sie sich bereits im Studium, bewerben Sie sich einfach mit Ihren Studienleistungen (also ab Ende des ersten Semesters) für die Grundförderung. Haben Sie Ihr Studium noch nicht oder gerade erst begonnen, gilt die Grundförderung für Studienanfänger_innen (Fristen sind: der 31.10. im WS und der 30.4. im SoSe).

Ich studiere zurzeit wieder im ersten Fachsemester; davor habe ich allerdings ein anderes Fach studiert. Ist das ein Problem?

Nein, das ist kein Problem. Sollten Sie einen Studienfachwechsel vorgenommen haben, kann dieser gefördert werden, wenn der Wechsel bis zum 3. Semester des ersten Faches erfolgt ist. Bei einem Studienfachwechsel bewirbt man sich dann jedoch nicht mehr als Studienanfänger_in mit der Abiturnote, sondern mit ersten benoteten Leistungsnachweisen des dann gewählten Studiums.

Ich will mich für das Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen bewerben. Brauche ich einen bestimmten Notendurchschnitt, um mich bewerben zu können?

Nein, Sie brauchen keinen bestimmten Notendurchschnitt, doch müssen erste benotete Leistungsnachweise aus dem Studium vorgelegt werden, die eine überdurchschnittliche Leistung zeigen. Überdurchschnittlich nehmen wir wörtlich und meinen damit „über dem Durchschnitt“ des jeweiligen Studienfachs.

In meinem Medizin-Studiengang gibt es keine Physikumsprüfung mehr bzw. ich erhalte schon ab dem ersten Semester benotete Leistungsnachweise. Wann kann ich mich für das Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen bewerben?

Medizin-Studierende, die in ihrem Studiengang keine Physikumsprüfung schreiben, können sich nach dem vierten Semester mit ihren benoteten Leistungsnachweisen bewerben. Studierende der Zahnmedizin können sich bereits nach der naturwissenschaftlichen Vorprüfung bewerben.

Müssen frühere Förderungen auf die Laufzeit des Stipendiums der Promotionsförderung angerechnet werden (im Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen)?

Ja, eine Anrechnung auf die Förderungshöchstdauer ist erforderlich, wenn Sie für denselben Zweck und den gleichen Zeitraum eine andere Förderung erhalten oder erhalten haben.

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