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Eine neue Studie zur Lehrkräftebildung belegt massive strukturelle Defizite und formuliert politische Handlungsempfehlungen für die Länder. Der Dreh- und Angelpunkt ist ein verbindlicher Staatsvertrag der Länder zur Deckung des Lehrkräftebedarfs.
Bild: Mark Rackles von Privat
Von Mark Rackles
Die deutsche Lehrkräftebildung steckt in einer Sackgasse. Die Akteur_innen machen immer wieder dieselben Fehler und laufen Jahr für Jahr gegen die gleiche Wand mit der großen Aufschrift „Lehrkräftemangel“. Dieser Lehrkräftemangel ist kein Naturereignis. Der Mangel ist hausgemacht, da er das Ergebnis von politischen Vorgaben und Prozessen ist. Es handelt sich um eine föderale Sackgasse, in der wir stecken, da die wesentlichen Vorgaben (auch die fehlenden) vom Bildungsföderalismus in seiner aktuellen Ausprägung abhängen. In der Sackgasse steht kein Land alleine, dort befinden sich – auch wenn es einige schwarz und grün regierte Bundesländer im Süden nicht wahrhaben wollen – alle Länder in gemeinsamer Verantwortung.
Baden-Württemberg ist das einzige Land (und das nur knapp), das 2019 ausreichend Lehrkräfte in der zweiten Phase ausbildete und damit den eigenen Einstellungsbedarf decken konnte. Alle anderen 15 Länder liegen mit ihren Ausbildungskapazitäten der zweiten Phase (oftmals zusätzlich auch in der ersten Phase) deutlich unter dem eigenen Bedarf. Und dies seit Jahren. Der Lehrkräftebedarf übersteigt die Ausbildungskapazitäten in Deutschland seit 20 Jahren um jährlich bis zu 40%! Bezogen auf den durchschnittlichen Einstellungsbedarf der letzten 10 Jahre (4,5% des jeweiligen Personalkörpers) bildet aktuell nur Bremen bedarfsdeckend aus.
In einer ausführlichen Analyse der Daten zur Lehrkräftebildung kommt meine Studie „Lehrkräftebildung 2021 – Wege aus der föderalen Sackgasse“ aktuell zum Schluss, dass wir in Deutschland kein vorübergehendes oder regionales Problem des Lehrkräftemangels haben, sondern ein dauerhaftes und bundesweites Struktur- und Steuerungsdefizit in der Lehrkräftebildung. Im Ergebnis formuliere ich zu den nachfolgenden Handlungsfeldern Empfehlungen, die im Entwurf eines Länder-Staatsvertrags münden.
Handlungsfeld länderübergreifende Kooperation: ein Staatsvertrag ist nötig!
Länderübergreifende Mechanismen gibt es in der Lehrkräftebildung nicht. Hierzu bedarf es zweier bislang fehlender Instrumente: eines länderübergreifenden Handlungsrahmens als verbindlicher Grundlage sowie einer länderübergreifenden Instanz als qualitätssicherndem Akteur. Nötig ist ein Staatsvertrag der Länder zur Deckung des Lehrkräftebedarfs sowie ein wissenschaftlicher Beirat zum Lehrkräftebedarf, der die eigenständige Prognostik und Kapazitätsplanung der KMK jährlich gegenprüft.
Handlungsfeld Studienplätze: länderübergreifende Kapazitätsplanung an Zielzahlen nötig!
Der eigentliche – und gravierende - Strukturfehler der Lehrkräftebildung besteht in der fehlenden Anerkennung, dass es sich bei diesem großen Arbeitsmarkt auch auf der Angebotsseite (Ausbildung) um einen bundesweiten Markt handelt. Die zwingend notwendige bundesweite (im Sinne einer länderübergreifenden) Planung, Abstimmung oder gar Steuerung findet jedoch nicht statt. Das System der Lehrkräftebildung folgt auf der Ausbildungsseite den länderspezifischen Einzellogiken (nochmals gebrochen um die Vielzahl weiterer Logiken auf Ebene der Hochschulen) und ist damit in sich schon in der Ausgangsstruktur inkonsistent.
Grundsätzlich muss jedes Land seinen eigenen Bedarf decken; dies kann durch eigene Studienkapazitäten oder durch Kooperation mit anderen Ländern erfolgen. Dabei muss sichergestellt werden, dass in einer mittelfristigen Perspektive dauerhaft der altersbedingte Abgang des Personalkörpers als absolute Untergrenze der Ausbildungsquote nicht unterschritten wird. Zwei Zielzahlen sollten in der politischen Debatte (bzw. der praktischen Umsetzung im Staatsvertrag) verankert werden: jedes Land akzeptiert als dauerhaftes Kapazitätsziel der Lehrkräfteausbildung eine Orientierungsgröße von 4,5% des Personalbestands. Das entspricht dem durchschnittlichen Einstellungsbedarf aller Länder der letzten 10 Jahre. Als absolute Unterkante und verbindliche Mindestausbildungsquote muss die Zielzahl 2,9% vereinbart werden, da dies dem langfristigen Ersatz der (durchschnittlichen) altersbedingten Abgänge entspricht.
Handlungsfeld Vorbereitungsdienst: Selbstverpflichtung auf Zielzahlen!
Auch die defizitären Kapazitäten im Vorbereitungsdienst bedürfen einer verbindlichen Erklärung zur Eigenbedarfsdeckung aller Länder. Analog zu der (komplexeren) Kapazitätsplanung für die erste Phase der Lehrkräfteausbildung müssen die Länder auch für die zweite Phase verbindlicher als bisher erklären, dass sie den Eigenbedarf an Lehrkräften durch entsprechende Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst selbst decken. Auch hier gelten die o.g. Zielzahlen von 4,5% bzw. 2,9%.
Handlungsfeld KMK-Prognosen: Verfahren vereinheitlichen!
Die bisherige KMK-Prognosen müssen durch eine eigenständige länderübergreifende Prognostik abgelöst werden. Nur ein kleiner Teil der Länder veröffentlicht im jährlichen Turnus substantiierte Bedarfsprognosen. Die KMK erstellt aus den – sehr unterschiedlich zustande gekommenen - 16 Dokumenten einen zusammenfassenden Bericht ohne substantielle inhaltliche Eigenleistung. Im Ergebnis kommt es zu drastischen Fehlprognosen, die insbesondere durch die systematische Unterschätzung des künftigen Bedarfs und der systematischen Überschätzung des künftigen Angebots bedingt sind. Die Länder müssten sich zu einer qualitätsorientierten länderübergreifenden Prognostik verpflichten. Dazu entwickeln sie gemeinsame Vorgaben, auf deren Grundlage jährlich einheitliche Schüler*innen- und Lehrkräftebedarfsprognosen erstellt werden. Die für die Erfassung und Steuerung der Lehrkräftebildung benötigten Daten sollten künftig durch die Länder nach einheitlichen Kriterien, Parametern und Methoden jährlich durch KMK und HRK erhoben werden.
Handlungsfeld Universitäten: Effektivere Strukturvorgaben!
Es ist ein massives Steuerungsdefizit in der Lehrkräfteausbildung festzustellen, das mit den Jahren und der wachsenden Hochschulautonomie eher zu- als abgenommen hat. Die gravierendsten Hindernisse einer flexiblen Steuerung sind (aus Sicht der Bildungsverwaltungen) die mehrjährigen Hochschulverträge, die institutionelle Vielfalt der Akteure (Fächer/ Fakultäten) und die strukturelle Trägheit universitärer Strukturen (Finanzierung, Einrichtung, Berufung, Ausstattung, Akkreditierung etc.). Im Ergebnis hat sich ein relativ ungesteuertes System von fast 5000 Studiengängen an über hundert Hochschulen entwickelt.
Neben der abgestimmten Reduktion von Fächerkombinationen, Öffnungsklauseln in künftigen Hochschulverträgen, Stärkung der Schools of Education und der Prüfung, ob das deutsche 2-Fächer-Dogma nicht zugunsten eines Haupt-/Nebenfachmodells hinterfragt werden kann, wird insbesondere das Zurückfahren der sog. Polyvalenz im Lehramts-Bachelor empfohlen. Die Polyvalenz steht faktisch einer frühen und lehramtsspezifischen Professionalisierung entgegen und fördert die Tendenz der Hochschulen zu unspezifischen fachwissenschaftlichen Angeboten (mit Studierenden im sog. Mono-Bachelor).
Handlungsfeld Bedarfsfächer und Berufsschullehramt: Neue Wege denken!
Jede Strukturverbesserung in der Lehrkräftebildung hat ihre Grenzen: es wird auf dem volatilen Lehrkräftemarkt immer die Notwendigkeit geben, Bedarfslücken in spezifischen Lehrämtern (Schularten) oder Fächern kurzfristig auszugleichen. Daher muss das universitäre Basissystem parallel um Strukturen ergänzt werden, die kurzfristiger und flexibler auf veränderte Bedarfslagen reagieren können. In diesem Sinne haben sich in vielen Ländern beispielsweise Systeme des Quereinstiegs sowie der Weiterbildung bewährt.
Das System der Lehrkräftebildung sollte länderübergreifend um den Zugangsweg des Quereinstiegs ergänzt werden. Dazu sind die in den letzten Jahren aufgebauten Strukturen dauerhaft zu verstetigen und länderübergreifende Standards für die Zugangsberechtigung, Qualifizierung und Qualitätssicherung zu vereinbaren.
Eine Besonderheit stellt das berufliche Lehramt dar, bei dem es mangels Studieninteressent_innen nicht genügt, die Studienplatzkapazitäten auszubauen oder höhere Absolvent_innenzahlen formal festzuschreiben. Der Quereinstieg ist hier zwar eine Antwort. Angesichts der massiven langjährigen Bedarfslücken müssen sich jedoch weitere Maßnahmen anschließen. Nach ersten regionalen Erfahrungen erscheinen zwei Ansätze der Praxis für eine bundesweite Übernahme geeignet: Das Angebot eines sog. Q-Masters und Einbindung der Fachhochschulen in die Lehrkräftebildung. Insbesondere die Fachhochschulen sind gerade für das berufliche Lehramt von Interesse, da hier ein hohes Potential an affinen Bezügen besteht. Aus eher ständisch anmutenden Gründen haben sich HRK und KMK in den letzten Jahrzehnten gegen eine Öffnung der Lehrkräftebildung auch für Fachhochschulen ausgesprochen. Allerdings gibt es insbesondere in NRW Erfahrungen mit kooperativen Modellen, bei denen die Fachhochschulen ihre spezifische Fachkompetenz und Praxisnähe in die Ausbildung des beruflichen Lehramts einbringen können. Diese bestehenden Ansätze sollten aufgegriffen und ausgebaut werden.
Handlungsfeld Zukunft: Mehr Mut im Länderkreis!
Der Verzicht auf die Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung und das faktische Kooperationsverbot von 2006 definieren einen Schonraum für die föderale Bildungspolitik, in dem jedes Land sich letztlich beliebig entwickelt – oder eben nicht entwickelt. Für die Lehrkräftebildung war die Umstellung vom kooperativen Föderalismus auf einen Wettbewerbs-Föderalismus ein Fehler.
Das Strukturproblem der fehlenden länderübergreifenden Abstimmung in der Lehrkräftebildung ist auch ein Qualitätsproblem, das am Ende auf das Bildungsergebnis im Klassenzimmer durchschlägt. Mehr Verbindlichkeit und länderübergreifende Kooperation in diesem speziellen Feld der Bildungspolitik und Bildungspraxis ist mindestens so folgenreich wie die Verständigung auf Abituraufgaben. Wer Qualität in der Lehrkräftebildung sagt, muss länderübergreifend denken und handeln.
Politik ist nicht die Verwaltung des Status quo. Politik ist die Suche nach dem Möglichen. In der deutschen Lehrkräftebildung ist mehr möglich.
Mark Rackles ist freiberuflicher Publizist und Strategieberater. Er war von 2011 bis 2019 Staatssekretär für Bildung im Senat von Berlin und Mitglied in der Amtschefkommission der Kultusministerkonferenz.
Über diesen Bildungsblog
Friedrichs Bildungsblog ist der bildungspolitische Blog der Friedrich-Ebert-Stiftung. Friedrich Ebert ist nicht nur Namensgeber der Stiftung.
Sein Lebensweg vom Sattler und Sohn eines Schneiders zum ersten demokratisch gewählten Präsidenten Deutschlands steht für Aufstieg durch Bildung.
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Katja Irle, Redaktionelle Betreuung des Blogs, Bildungs- und Wissenschaftsjournalistin
Lena Bülow, Team Bildungs- und Hochschulpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung
Florian Dähne, Leiter Bildungs- und Hochschulpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung
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