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FES impuls | Reformdebatte Arbeitszeiterfassung: in Finnland weitgehend geregelt – seit 1917

Die Arbeitszeit von Beschäftigten muss zukünftig umfassend erfasst werden. Die Bundesregierung arbeitet an einer entsprechenden Reform. Finnland ist da schon weiter.


Im Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer aus Spanien übermittelten Rechtssache, dass Arbeitszeit objektiv, verlässlich und zugänglich zu erfassen sei. Auf dieser Grundlage entschied auch das Bundesarbeitsgericht im September 2022 in einem anderen Fall und machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass das aktuell gültige Arbeitszeitgesetz nicht vollständig im Einklang mit den unionsrechtlichen Regelungen stehe.

Nur bei einer Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit kann nachvollzogen werden, ob gesetzliche Mindest- und vereinbarte Stundenlöhne, aber auch aus Arbeitsschutzperspektive notwendige Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Daher hat dieses Thema Relevanz weit über eine juristische Fachdiskussion hinaus.

Derzeit arbeitet die Bundesregierung nun an einer entsprechenden Reform. Die Arbeitgeberseite sieht eine EuGH-konforme Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung in Deutschland kritisch, wie bereits 2020 in einer Anhörung zum Thema im Bundestag deutlich wurde. Gewerkschaftliche Akteure weisen dagegen bereits seit dem EuGH-Urteil immer wieder darauf hin, dass nun gesetzgeberisch gehandelt werden muss.

Vor diesem Hintergrund hat die Friedrich-Ebert-Stiftung in anderen europäischen Ländern nachgefragt, wie hier das Thema der Arbeitszeiterfassung geregelt ist. Finnland ist in diesem Zusammenhang ein interessantes Beispiel. Gesetzlich geregelt ist hier die Erfassung der geleisteten Arbeitszeit nicht erst seit dem EuGH-Urteil 2019, sondern seit 1917 und das im breiten gesellschaftlichen Konsens.

 

Das FES impuls von Samuli Hiilesniem zu diesem Thema finden Sie hier:

 

Hiilesniemi, Samuli

Arbeitszeiterfassung in Finnland

Bonn, 2023

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Bildungs- und Hochschulpolitik
Florian Dähne
florian.daehne(at)fes.de

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