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Komm, wir gründen einen europäischen Staat! Die Rolle der europäischen Bürger_innen in der EU

von Ulrike Guérot



In der Corona-Krise wurde die EU, zumindest zu Beginn, durch die Renationalisierungsreflexe ihrer Mitgliedstaaten (Grenzschließungen, Konfiszierung von medizinischem Gerät, mangelnde Solidarität) massiv infrage gestellt. Wieder einmal! Denn irgendwie hat die EU seit Jahrzehnten immer eine problematische Zukunft, wenn sie überhaupt eine hat. Ständig will jemand gehen (die Brit_innen), soll gegangen werden (die Griech_innen), während andere davon träumen zu gehen (neuerdings die Italiener_innen), andere indes nicht gehen wollen, man sie aber gern hinauskomplementieren würde (die Ungar_innen). Nie scheint der Euro sicher, und die EU hat immer mit „Herausforderungen“ zu kämpfen. Mit der EU – genauer: mit ihrem Budget – sei buchstäblich kein Staat zu machen, so Jean-Claude Juncker inmitten der Corona-Krise in einem Deutschlandfunk-Interview, als er zu den Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU befragt wurde. Das war jetzt ein langer „erster Satz“, aber vielleicht war er nötig: Denn das, was die EU selbstverständlich machen könnte, damit die europäische Integration eben nicht mehr bei jeder Gelegenheit infrage gestellt werden muss oder die EU ständig mit „Herausforderungen“ zu kämpfen hat, liegt präzise auf dem Tisch: Die EU müsste ein Staat werden!

Die Frage des europäischen Staates

Ist es überhaupt so absurd, die Frage nach einer europäischen Staatsgründung zu stellen? Finanzminister Olaf Scholz sagte jüngst in einem Interview mit Zeit online, so wie die EU derzeit ist, könne sie nicht bleiben, und forderte eine europäische Fiskalunion, ein Eurozonenbudget, kurz: eine Föderalisierung der EU, die, wenn man sie zu Ende denkt, dann letztlich bundestaatliche Züge trüge. Denn um so eine Form des fiskalischen Föderalismus zu legitimieren, bräuchte es eine veritable transnationale Demokratie auf europäischer Ebene, inklusive Gewaltenteilung, Steuerhoheit und Souveränität für die EU und natürlich adäquater parlamentarischer Kontrolle. Nichts davon hat die EU derzeit. Und nichts davon kann sie perspektivisch haben, wenn sie kein Staat wird. Ohne parlamentarisches Initiativrecht, mit einem EU-Budget von derzeit nur 0,9 Prozent oder mit einem Gerichtshof, der ständig von nationalen Verfassungsgerichten als Parallelinstanz herausgefordert wird, kann vernünftige Krisenbewältigung in der EU strukturell nicht gelingen. Mit Blick auf die milliarden- oder gar billionenschweren Rettungspakete, die derzeit verhandelt werden, sei erwähnt, dass jeder Euro, den die EU jenseits von Kreditlinien wirklich ausgibt, ihr zuvor von den Mitgliedstaaten gegeben wurde. Es ist also eigentlich doppelt gebuchtes Geld. Geld und Souveränität sind hier faktisch das Gleiche: Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden; Souveränität kann auch nur einmal vergeben werden. Und beides wird letztlich von den Bürger_innen vergeben! Kurz: Es ist der Moment des no taxation without representation, um den es hier auf europäischer Ebene geht. Eben jener Moment, in dem Haftungsunion und Staatsgründung zumindest theoretisch zusammenfallen. Darf man das aussprechen?

Täglich grüßt das Murmeltier

Für diejenigen, die jetzt denken, dass sei als „Herausforderung“ für die EU doch vielleicht etwas zu groß: Die Frage der europäischen Staatsgründung ist bei Weitem nicht neu. Schon vor rund 20 Jahren stieß der französische Politiker, Politikwissenschaftler und Philosoph Jean-Marc Ferry im Vorfeld der damaligen europäischen Verfassungsdebatte von 2003 diese Frage an mit seinem damals breit perzipierten Buch „La Question de l’État Européen“. Vielleicht wäre es an der Zeit, dieses Buch wieder aus der Schublade zu ziehen und nachzuschauen, wie man eine europäische Staatsgründung konkret angehen könnte? Immerhin stand das Ziel der Vereinigten Staaten von Europa als föderalem europäischen Bundestaat bis 1998 auch im Parteiprogramm der CDU. Es war auch allen Beteiligten des Maastrichter Vertrages von 1992 klar, dass eine Währungsunion ohne Fiskal-, Haushalts- und Sozialunion nicht funktionieren kann und dass Artikel 125 EUV (die sogenannte No-Bail-Out-Klausel) ein Irrläufer im Vertrag ist, hinter dem man sich heute gern rechtspositivistisch versteckt. Und zwar vor allem Deutschland, dass nicht bereit ist, jene ökonomischen Privilegien aufzugeben, die ihm diese Klausel letztlich beschert, nämlich eine in vielerlei Hinsicht dominante Rolle im Binnenmarkt und im Euro ausnutzen zu können, ohne die dadurch erzielten Vorteile (oder Gewinne) gesamteuropäisch umzuverteilen. Mehr noch als über die ökonomischen und fiskalischen Herausforderungen der EU nachzudenken, wäre es darum vielleicht das Allerwichtigste, eine unselige, seit Jahren unehrlich geführte Debatte der politischen Eliten in Deutschland mit Blick auf Europa zu beenden. Viel wäre gewonnen, wenn zum Beispiel gemeinsame Anleihen nicht verdeckt getätigt würden und gleichsam durch die Hintertür kämen, sondern gewissermaßen erhobenen Hauptes durch die politische Vordertür: Es geht nicht um eine unzulässige „Transferunion“, sondern um eine notwendige europäische Finanzverfassung! Die EU wird ihre ökonomischen Herausforderungen jedenfalls nicht konsequent gemeinsam bewältigen können, wenn sie sich nicht zuvörderst den Fehlkonstruktionen der Wirtschafts- und Währungsunion zuwendet.

Das alles ist wahrlich nicht neu. Schon die Banken-, Euro- und Sparpolitikkrise von 2010 hatte wie mit einem Brennglas die Mängel der europäischen Governance-Strukturen offengelegt. Doch wie im richtigen Leben bekommt auch die EU diejenigen Probleme, die sie nicht löst, immer und immer wieder vorgesetzt. Die Corona-Krise hat jetzt ungleich schärfer vor Augen geführt, dass die EU eben nicht souverän ist, im entscheidenden Krisenmoment nicht alleine handeln kann, politisch wie ökonomisch von ihren Mitgliedstaaten abhängt und dass die intergouvernementale Methode aufgrund petrifizierter Gläubiger/Schuldner-Positionen unter ihren Mitgliedstaaten de facto im Rat dauerblockiert ist.

Die Rolle der europäischen Bürger_innen

Ohne Staat keine Bürger_innen. Nur wenn es einen europäischen Staat gibt, gibt es auch europäische Bürger_innen. Deren Rolle ist also für den zukünftigen politischen Prozess zentral, denn die EU steht genau an dieser Zeitenwende, sie ist mitten in einem Paradigmenwechsel, von einer Staatenunion zu einer Bürgerunion. Beides steht im Maastrichter Vertrag. Doch bisher ist die EU als politisches System nicht direkt und unmittelbar von den europäischen Bürger_innen legitimiert und ihnen darum auch keine Rechenschaft schuldig. Die europäischen Bürger_innen haben buchstäblich keine Wahl, sie können, selbst wenn sie wollten, weder den Europäischen Rat noch die Europäische Kommission abwählen, was indes das Vorrecht eines jeden Souveräns ist. Kurz: Sie entscheiden über die Machtfrage in Europa nicht zusammen. Genau deswegen sind die Bürger_innen Europas nicht direkt und unmittelbar an das politische System der EU gekoppelt – und ist die EU stets in Gefahr, als abgehobener politischer Überbau wahrgenommen zu werden. Nichts ist darum so euphemistisch wie der Begriff der European Citizens, der indes ständig im politischen Diskurs Europas bemüht wird. Ungeachtet dessen besteht der Kern des europäischen Demokratieproblems, dass es keine europäischen Bürger_innen gibt, aber ganz einfach, weil es keinen europäischen Staat gibt. Am Ende des Tages gibt es nur französische, österreichische, slowenische, italienische, finnische oder portugiesische Bürger_innen etc., die zum Teil einen Markt, zu anderen Teilen auch noch eine Währung teilen. Die europäischen Bürger_innen teilen aber weder Wahlrechts-, noch Steuergleichheit, noch den gleichen Zugang zu sozialen Rechten. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz gilt für sie nicht. Dieser ist aber die notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung einer jeden Demokratie. Wenn Europa eine solche werden will, muss sie ihn erfüllen. Kurz: Die europäischen Bürger_innen müssen wirklich zu solchen werden!

Das Bürger-Sein ist in EU-Europa immer noch nach Nationalität unterschieden. Die Nationalität entscheidet darüber, ob man Arbeitslosengeld bekommt, wie in Deutschland, oder nicht, wie in Griechenland. Oder darüber, ob es eine Grundsicherung gibt, wie in Österreich, oder nicht, wie in Italien. Während europäische Güter im Binnenmarkt und das Geld im Euro-Währungsraum also gleich sind vor dem Recht, sind es die europäischen Bürger_innen als politische Subjekte nicht. Corona hat es deutlich gezeigt: Die nationalen Grenzen wurden für europäische Bürger_innen geschlossen, waren aber für die Lastwagen und damit Güter offen, das Geld, der Euro, zirkulierte und die Arbeitskräfte (z. B. die Spargelstecher_innen aus Osteuropa) durften auch über die Grenze. Für die EU existieren die europäischen Bürger_innen, die auf dem Territorium der EU leben, also nur in ihrer Funktion als Arbeitnehmer_innen oder als Konsument_innen und Verbraucher_innen. Aber eben nicht als einfache Bürger_innen, als souveräne, politische Subjekte. Die EU müsste von einer (hybriden) EU-Rechtsgemeinschaft zu einem politisierten europäischen Rechtsraumwerden,[1] der all denen, die buchstäblich ihre Füße auf das Territorium der EU stellen, kompromisslos gleiche Rechte gewährt.

Davon ist die EU weit entfernt. EU-Bürger_innen genießen zwar Rechtsgleichheit innerhalb eines EU-Landes, aber nicht alle EU-Länder haben die gleichen Rechte, vor allem nicht im sozialen Bereich. Die rechtliche Gleichstellung der europäischen Bürger_innen ins Auge zu fassen entspräche also einem bürgerbasierten Ansatz, die Herausforderungen Europas durch die Schaffung einer transnationalen Demokratie gemeinsam zu meistern, in der man nicht mehr die Staaten verhandeln und entscheiden lässt, sondern in der die europäischen Bürger_innen als Souverän direkt mit dem politischen System der EU verkoppelt sind und jenseits von Nationalität gemeinsam entscheiden. Die wichtigste Herausforderung der EU wäre mithin die Schaffung einer europäischen Bürger_innenkarte, die allen europäischen Bürger_innen von Lissabon über Dublin, Warschau bis nach Thessaloniki perspektivisch gleiche Rechte beschert. Man könnte eine solche auf die Zeitschiene setzen, in dem man von einem Stichtag an, etwa ab 1.1.2025, allen Nachgeborenen so eine europäische Bürger_innenkarte aushändigt. Das wäre ein politisch ruhiger Übergang in eine europäische Demokratie: Alle Lebenden verblieben in ihren jeweiligen administrativen, nationalstaatlichen Wahl- und Sozialsystemen ihrer Nationalstaaten. Alle Neugeborenen würden über eine solche Karte – die es natürlich politisch in sich hätte – in eine europäische Demokratie und mithin eine europäische Staatlichkeit hinein sozialisiert. Es wäre die große Transformation Europas, über dessen Zukunft man sich dann wohl keine Gedanken mehr machen müsste!

Über einen solchen Prozess könnte mit einem europaweiten Referendum anlässlich der Europawahlen 2024 abgestimmt werden. Der zukünftige europäische Staat würde, wie die meisten europäischen Staaten, als Republik verfasst, denn Republik bedeutet laut Cicero im Kern nichts anderes, als Bürger_innen, die sich unabhängig von Herkunft und Identität, auf dem Grundsatz der allgemeinen politischen Gleichheit in eine gemeinsame politische Einheit begeben.

So klar formuliert, bin ich persönlich sicher, dass dieser politische Prozess friedlich gestaltet und über Zeit mit belastbaren Mehrheiten in Europa zum Erfolg geführt werden könnte!


[1] Bogdandy, Armin von 2017: Von der technokratischen Rechtsgemeinschaft zum politisierten Rechtsraum: Probleme und Entwicklungslinien in der Grundbegrifflichkeit des Europarechts, in: MPIL Research Paper Series No. 2017–12, Heidelberg.
 


Über die Autorin

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Guérot leitet das Department für Europapolitik und Demokratieforschung an der Donau-Universität Krems.


Bei dem Beitrag handelt es sich um eine gekürzte Vorabveröffentlichung. Die im Beitrag zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung.

 

 


Bildungs- und Hochschulpolitik
Florian Dähne
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Lena Bülow
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