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Europäische Wettbewerbspolitik. Faire Bedingungen im größten Wirtschaftsraum der Welt

Der faire Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt ist gefährdet. Plattformunternehmen werden immer marktmächtiger, chinesische Unternehmen bekommen unfaire Staatshilfen.

Bild: von unsplash


Der europäische Binnenmarkt ist eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Staaten. Zurzeit steht er jedoch unter Druck: durch die wachsende Marktmacht von Plattformunternehmen im Zuge der Digitalisierung und durch staatlich subventionierte chinesische Unternehmen. Beides untergräbt den fairen Wettbewerb, weshalb eine Reform des europäischen Wettbewerbsrechts unabdingbar ist. Die Bundesregierung sollte diese Reform in ihrer Ratspräsidentschaft vorantreiben.

Plattformunternehmen wie Microsoft nutzen Ihre Netzwerk- und Skaleneffekte, um Produkte aus einer Hand bieten zu können. Dies kann teilweise nützlich für Verbraucher_innen sein, da beispielsweise verschiedene Anwendungen ohne größeren Aufwand miteinander harmonieren können. Aus wettbewerblicher Sicht ist das jedoch problematisch, da die Unternehmen immer unangreifbarer werden. Kleinen und mittelständischen Unternehmen bleibt kaum eine Möglichkeit in den Wettbewerb mit den großen Anbietern zu treten.

Bislang sind kartellbehördliche Interventionen zu zeit- und ressourcenintensiv, um eingreifen zu können, bevor Mitbewerber_innen verdrängt werden. Aus diesem Grund plant die Europäische Kommission eine ex-ante-Regulierung digitaler Plattformen. Durch klare Regeln für Plattformen soll der Wettbewerb dauerhaft gestärkt werden, was richtig ist.

Auf der anderen Seite stellt China als kaufkraftbereinigt größte Volkswirtschaft den Binnenmarkt durch staatliche Subventionen seiner Unternehmen auf die Probe. Aus diesen entstehen Wettbewerbsvorteile gegenüber den europäischen Unternehmen, welche mit dem aktuellen Instrumentarium nur schwer ausgeglichen werden können. Daher sehen auch die Europäische Kommission und die Monopolkommission Reformbedarf im Wettbewerbsrecht. Europa braucht Instrumente, um drittstaatliche Subventionen prüfen zu können oder diese mit den mitgliedstaatlichen Beihilfen gleichzustellen. Wichtiger noch scheint jedoch der Abschluss eines EU-China-Investitionsabkommens, welches um Vereinbarungen für die Vergabe von Subventionen erweitert werden sollte.

Ansprechpartner in der FES: Dr. Robert Philipps
 

Wambach, Achim

Europäische Wettbewerbspolitik

Faire Bedingungen im größten Wirtschaftsraum der Welt
Bonn, 2020

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0228 883-7106
Jochen.Dahm(at)fes.de

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