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Wie funktioniert ein kommunaler Haushalt? - Grundwissen Kommunalpolitik Kapitel 5 überarbeitet erschienen

Vom Haushaltsplan über Ziele und Kennzahlen bis zum Gesamtabschluss: Dr. Hanspeter Knirsch erläutert die zentralen Haushaltsthemen im neu überarbeiteten Kapitel 5 "Der kommunale Haushalt" in der Reihe "Grundwissen Kommunalpolitik".

Bild: Kasse von Alexandra / München lizenziert unter CC00

Was ist ein kommunaler Haushalt?

Wie funktioniert ein kommunaler Haushalt und wie wird er gesteuert?

Wie gelingt der Jahresabschluss?

Warum arbeitet man mit Zielen und Kennzahlen?

Was hat sich mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) verändert?

Im Kapitel 5 "Der kommunale Haushalt" erklärt der auf kommunales Haushaltsrecht spezialisierte Rechtsanwalt, Berater und Autor, Dr. jur. Hanspeter Knirsch, umfassend wie ein kommunaler Haushalt funktioniert und wie man ihn steuert.

Inhaltsübersicht "Der Kommunale Haushalt":

- die Haushaltsgrundsätze

- das mehrjährige Planungsinstrument Haushaltsplan

- das Haushaltssicherungskonzept für Kommunen, die ihrer Pflicht des Haushaltsausgleichs nicht nachkommen

- die Bestandteile und das Verfahren für den Erlass einer Haushaltssatzung

- überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

- Mittelfristige Ergebnis­- und Finanzplanung

- Verpflichtungsermächtigungen und Kredite

- Steuern mit Zielen und Kennzahlen im neuen Haushaltsrecht

- Jahresabschluss, Gesamtabschluss und Rechnungsprüfung

Das "Grundwissen Kommunalpolitik" vermittelt kommunalpolitisch Aktiven die Grundsätze von Kommunalpolitik. Die Sammlung besteht aus 15 Kapiteln, die online zur Verfügung stehen. 2017/2018 wurden einige dieser Kapitel überarbeitet und aktualisiert.

Auszug aus dem Abschnitt "Steuern mit Zielen und Kennzahlen" (S. 46ff):

"Wir buchen doppisch. Aber NKF (oder NKR) haben wir noch nicht eingeführt.“ So lautet ein gern zitierter Ausspruch eines Kämmerers. Das neue Kommunale Finanzmanagement ist eben mehr als nur ein neuer Rechnungsstil. Mit der bloßen Umstellung von Kameralistik auf Doppik ist es nicht getan. Mit dem neuen Haushaltsrecht sollen stärker als bisher die Ergebnisse und Wirkungen des Verwaltungshandelns in den Mittelpunkt des Interesses rücken und damit eine neue Art der Steuerung ermöglicht werden. Während in der Kameralistik vor allem der Mittelzu- und -abfluss Gegenstand der politischen Beratungen war, sollen die produktorientierte Gliederung des Haushalts sowie die Erfassung des vollständigen Ressourcenverbrauchs eine zielgerichtete Art der Planung, Ausführung und Kontrolle der Haushaltswirtschaft ermöglichen. Es handelt sich um eine konsequente Weiterentwicklung der Grundgedanken des sogenannten Neuen Steuerungsmodells (NSM), das seit Anfang der 1990er-Jahre die Reformdebatte im kommunalen Bereich beherrschte.

Neben der Erfassung des vollständigen Ressourcenverbrauchs und der stärkeren Berücksichtigung von Ergebnissen und Wirkungen kann das Prinzip der möglichst dezentralen Ressourcenverantwortung mit Hilfe der Budgetierung als drittes wichtiges Element der neuen Form der Steuerung angesehen werden. Die Eigenverantwortung der Akteure soll durch eine möglichst weitgehende Zusammenführung von Fach- und Finanzverantwortung gestärkt werden. Damit dennoch zielgerichtet gesteuert werden kann, müssen die Budgets mit Leistungsvereinbarungen und -vorgaben verbunden werden, deren Erreichung mit Hilfe eines Berichtswesens überwacht wird. Budgetierung umfasst daher auch die Abstimmung von Finanz­ und Leistungszielen. Zentrales Element der Zielerreichungskontrolle und der Bewertung von Erfolgen oder Misserfolgen sind die zu den Zielen zu definierenden Kennzahlen. Es ist also festzuhalten, dass für alle drei Elemente des NSM

• Steuerung über Ergebnisse und Wirkungen,

• Erfassung des vollständigen Ressourcenverbrauchs und

• Budgetierung

Ziele und Kennzahlen eine zentrale Rolle spielen. Das gilt sowohl für die eigentliche Kernverwaltung als auch für die ausgegliederten und verselbstständigten Bereiche.

Dementsprechend sieht der „Leittext für eine doppische Gemeindehaushaltsverordnung“vor, dass Ziele und Kennzahlen zur Grundlage der Gestaltung von Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden sollen. In jedem Teilhaushalt sollen die Produktgruppen, die wesentlichen Produkte, die Ziele und Kennzahlen dargestellt bzw. in einer Übersicht jedem Teilhaushalt beigefügt werden. Eine entsprechende Formulierung ist in § 12 GemHVO NRW übernommen worden.

Gleichwohl steckt die Umsetzung dieser Vorgabe noch in den Kinderschuhen. Vielerorts sind noch gar keine Ziele und Kennzahlen formuliert. Oftmals drängt sich auch der Eindruck auf, dass lediglich statistische Daten verwendet werden, deren Steuerungsrelevanz jedoch gering ist. Auch werden Bewertungsmaßstäbe in Form von Zeitreihenvergleichen, externen Betriebsvergleichen oder interkommunalen Vergleichswerten häufig nicht genutzt, obwohl entsprechende Datenbanken zur Verfügung stehen.

Bislang hat sich die politische Steuerung in den Gemeinden mit der Einführung und Anwendung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements noch nicht grundlegend geändert. […]"

 


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Jochen.Dahm(at)fes.de

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