Diese Webseite verwendet Cookies
Diese Cookies sind notwendig
Daten zur Verbesserung der Webseite durch Tracking (Matomo).
Das sind Cookies die von externen Seiten und Diensten kommen z.B. von Youtube oder Vimeo.
Geben Sie hier Ihren Nutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.
Reformen im Bereich des Vergaberechts in Europa und Deutschland wecken Hoffnung auf soziale und ökologische Auftragsvergabe.
Bild: von FES
Schon die EU-Richtlinien über die öffentliche Vergabe von 2014 haben gezeigt, dass soziale Kriterien in der öffentlichen Vergabe nicht mehr als vergabefremd bezeichnet werden können. Mit der Einführung von Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU hat die EU die strategische Einkaufsmacht der öffentlichen Hand anerkannt. Umweltbezogene und soziale Kriterien wurden erheblich aufgewertet.Auch Deutschland hat im Rahmen der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien versucht, ein Zeichen für umwelt- und sozialpolitisches Bewusstsein in der öffentlichen Auftragsvergabe zu setzen. Das 2016 reformierte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eröffnet verschiedene Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer Kriterien.Die Fachtagung möchte eine erste Bilanz der Vergabereform in Deutschland ziehen: Wie ist die Reform ein Jahr nach Inkrafttreten zu bewerten? Ist die Berücksichtigung der sozialen Kriterien, gerade aus der Sicht der Vergabepraxis, leichter geworden? Wo gibt es noch Handlungsbedarf? Wie ist der Stand der Diskussion bei den Landesvergabegesetzen? Wie gestalten sich die Kontrollen der sozialen Kriterien?Darüber diskutieren Vertreter_innen der Gewerkschaften, der NGOs, des Bundeswirtschaftsministeriums, der kommunalen Vergabestellen, der Landesvergabestellen und der Wissenschaft.
Veranstaltungsnummer: 214544 – als .ics herunterladen
In den letzten zwei Jahren gab es Reformen im Bereich des Rechts der öffentlichenAuftragsvergabe in Europa und Deutschland. Damit ist das Ziel einer sozialen undökologischen Auftragsvergabe etwas näher gerückt.Schon die EU-Richtlinien über die öffentliche Vergabe von 2014 haben gezeigt, dass soziale Kriterienin der öffentlichen Vergabe nicht mehr als vergabefremd bezeichnet werden können. Mit der Einführungvon Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU hat die EU die strategische Einkaufsmacht der öffentlichenHand anerkannt. Umweltbezogene und soziale Kriterien wurden erheblich aufgewertet.Auch Deutschland hat im Rahmen der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien versucht, ein Zeichen fürumwelt- und sozialpolitisches Bewusstsein in der öffentlichen Auftragsvergabe zu setzen. Das 2016reformierte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eröffnet verschiedene Möglichkeitenzur Berücksichtigung sozialer Kriterien.Die Fachtagung möchte eine erste Bilanz der Vergabereform in Deutschland ziehen: Wie ist die Reformein Jahr nach Inkrafttreten zu bewerten? Ist die Berücksichtigung der sozialen Kriterien, gerade ausder Sicht der Vergabepraxis, leichter geworden? Wo gibt es noch Handlungsbedarf? Wie ist der Standder Diskussion bei den Landesvergabegesetzen? Wie gestalten sich die Kontrollen der sozialen Kriterien?Darüber diskutieren Vertreter_innen der Gewerkschaften, der NGOs, des Bundeswirtschaftsministeriums,der kommunalen Vergabestellen, der Landesvergabestellen und der Wissenschaft.
Donnerstag, 18.05.1710:00-17:00 Uhr
Teilnahmepauschale keine
Landesvertretung Bremen Hiroshimastr. 25, 10785 Berlin
Lena Schill lena.schill@fes.de
Kontaktanschrift
Friedrich-Ebert-StiftungHiroshimastr. 2810785, Berlin
In zwei Jahren entscheidet die Bundesregierung, ob sie Unternehmen zum Menschenrechtsschutz verpflichtet – der Weg dahin ist kritisch.
Keine Ansprechpartner vorhanden.
Das Portal beschäftigt sich mit dem Veränderungsprozess, den Deutschland und Europa gegenwärtig durchlaufen. Er wird auch als Zeitenwende bezeichnet weiter