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Wer bestellt, bezahlt?

Viele Kommunen verfügen nur über geringe finanzielle Handlungsspielräume. Angesichts des hohen kommunalen Investitionsrückstandes muss deren Finanzausstattung auf solidere Füße gestellt werden. Ein Schlüssel zur Lösung des Problems liegt in einer stringenteren Umsetzung des Konnexitätsprinzips.



Deutschland hat viel nachzuholen. Dass diese Diagnose derzeit viele Bürger_innen und insbesondere die jüngeren Generationen umtreibt ist spätestens nach dem Ausgang der letzten Bundestagswahl klar. Auch die sich formierende Ampel-Koalition eint der gemeinsame Wille zur Modernisierung. Ob die 2020er wirklich ein Modernisierungsjahrzehnt werden, entscheidet sich in den Kommunen. Dort werden wichtige Investitionen in den Bereichen Bauen, Infrastruktur, Gesundheit, Bildung etc. realisiert werden müssen. Das gilt sowohl im Hinblick auf das Ziel der Umwelt- und Klimafreundlichkeit, als auch auf Digitalisierung sowie soziale Gerechtigkeit und Daseinsvorsorge.

Kommunen brauchen finanzielle Spielräume

Vor diesem Hintergrund erscheinen die teils starken Ungleichheiten in der Finanzausstattung der Kommunen als zentrale Herausforderung, wenn Modernisierunganstrengungen wirklich bei den Bürger_innen ankommen sollen. In den letzten Jahrzehnten haben sich diese Unterschiede verfestigt und viele strukturschwache Kommunen sind in einen Teufelskreis aus hohen Ausgaben und niedrigen Einnahmen geraten. Dies führt oftmals zu Rückständen bei Zukunftsinvestitionen, zur Abwanderung gut qualifizierter Bürger_innen und weiter wachsenden Schulden. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung sind die Sozialausgaben durch Aufgabenübertragungen des Bundes, beispielsweise die Wohnkosten von ALGII-Bezieher_innen, auf deren Höhe die Kommunen kaum einen Einfluss haben.

Das Konnexitätprinzip muss gestärkt werden

Derartige Unwuchten sollte der Bund-Länder-Finanzausgleich gemäß dem Konnexitätsprinzip (Wer bestellt, bezahlt.) eigentlich verhindern. Dies geschieht allerdings nur eingeschränkt, da zwar die Einnahmen der Kommunen berücksichtigt, nicht jedoch deren Ausgaben als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. In der vorliegenden Publikation begutachtet Prof. Dr. Joachim Wieland den Bund-Länder-Finanzausgleich im Hinblick auf die Frage, inwiefern er mit dem verfassungsrechtlichen Rahmen vereinbar ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Regelungen nicht für einen tatsächlichen Ausgleich der Belastungen der Kommunen sorgen. Notwendig sei es, den Finanzbedarf der Kommunen stärker als bisher zu berücksichtigen. Das Fazit: Die Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages könnten ein Normkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen, um die Verfassungswidrigkeit der aktuellen Finanzausgleichregelung feststellen zu lassen.

 

Autor der Studie

Prof. Dr. Joachim Wieland, LL.M. (Cantab), ist ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches
Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften
Speyer.
 

Ansprechpartner in der FES:Max.Ostermayer(at)fes.de

 

Wieland, Joachim

Wer bestellt, bezahlt?

Eine verfassungsrechtliche Einordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs
Bonn, 2021

Zum Download (PDF) (880 KB, PDF-File)


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