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Wirtschaft und Menschenrechte

Unternehmen weltweit in die Pflicht nehmen

Hier können Sie die Studie "Unternehmen und Menschenrechte" von Robert Grabosch herunterladen.

Unfaire Arbeitsbedingungen führen dazu, dass weltweit Menschenrechte verletzt werden. Um das zu verhindern sollten Staaten Unternehmen dazu verpflichten über Grenzen hinweg, Menschenrechte einzuhalten. Nicht zuletzt müssen Menschen, deren Rechte durch global agierende Konzerne verletzt werden, die Möglichkeit haben, diese Rechte auch vor Gericht geltend zu machen. Dafür setzt sich die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) mit ihrer Arbeit zur Unternehmensverantwortung ein.

Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Dieser geht auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurück, die 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen entwickelt wurden. Darin werden Unternehmen explizit aufgefordert, menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in ihre Geschäftsabläufe zu integrieren. Um die Verbindlichkeit zu erhöhen, wird die Bundesregierung bis Ende 2020 überprüfen, ob mindestens 50 Prozent der Unternehmen ab 500 Beschäftigten der Aufforderung nachgekommen sind. Ist dies nicht der Fall, behält sie sich vor, gesetzlich tätig zu werden. Dabei steht die Bundesregierung in besonderer Weise in globaler Verantwortung, denn in der zweiten Jahreshälfte 2020 wird sie die EU- Ratspräsidentschaft innehaben und nachhaltige Lieferketten auf die politische Agenda setzen.

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Lieferkettengesetze und -verordnungen weltweit

Cloropleth World Map CSR

Im Jahr 2018 trat in Australien der Modern Slavery Act 2018 in Kraft. Das Gesetz fordert von australischen Unternehmen mit mehr als 100 Millionen AUD Umsatz regelmäßige Berichte zu den Themen Sklaverei, sklavenähnliche Taten, Menschenhandel und Kinderarbeit (Vergl. UK und Kalifornien). Darüber hinaus gilt der Slavery Act auch für staatliche Einrichtungen, Universitäten, NGOs und für die australischen Bundesstaaten. Die Berichte müssen in einem öffentlich zugänglichen Register eingesehen werden können. Von einem mit weiten Kompetenzen ausgestatteten Antisklavereibeauftragten des Bundes wird im Gesetz abgesehen. Lediglich das Land New South Wales verankert dies in ihrem Landesrecht und ermöglicht die Verhängung von Bußgeldern an Unternehmen, welche gegen das Gesetz verstoßen. Straf- oder Bußgeldvorschriften gibt es vorerst nicht.


Veranstaltungen in Deutschland

Montag, 28.04.25 – Evangelische Akademie, Frankfurt am Main

Managerkreis Rhein-Main: Braucht Deutschland eine Agenda 2030?

Die neue Bundesregierung steht vor einer wichtigen Aufgabe: die Schaffung von Rahmenbedingungen, welche Wachstum stimulieren, Beschäftigung schaffen und die Leistungsbereitschaft fördern. Mit diesem…


Dienstag, 29.04.25 – Stuttgart

Trump 2.0 – 100 Tage im Amt

Anmeldung: https://www.hospitalhof.de/programm/290425-president-of-the-united-states-trump-20-100-tage-im-amtNach einem intensiven Wahlkampf und turbulenten politischen Zeiten stehen die Vereinigten…


Montag, 05.05.25 – KörberHaus, Hamburg

I can forgive, but never forget. Generation talk with concentration camp survivor Helga Melmed and members of her family.

Helga Melmed, née Arndtheim, was deported from Berlin to the Litzmannstadt/Lodz ghetto with her Jewish family at the age of 13. Her parents died there of hunger and disease. Helga Melmed survived the…


Publikationen

Prota, Francesco; Cicatiello, Lorenzo

Italia (ancora) diseguale

Entità e persistenza delle disparità socioeconomiche territoriali in Italia
Bonn, 2025

Zum Download (PDF) (1,6 MB PDF-File)


Jirmann, Julia

Milliardenvermögen steuerfrei erben - die Verschonungsregel machts möglich

Berlin, 2025

Zum Download (PDF) (300 KB, PDF-File)


Zum Download (EPUB)


Hove, Anders

Decoding China's electric vehicle success

Lessons for Europe
Bonn, 2025

Zum Download (PDF) (1,3 MB PDF-File)


Hove, Anders

Chinas Elektroauto-Erfolg verstehen

Lehren für Europa
Bonn, 2025

Zum Download (PDF) (4 MB, PDF-File)


Initiative Lieferkettengesetz

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Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Nähere Informationen zum NAP gibt es auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. weiter

Hintergrund unserer Arbeit

Global handelnde Unternehmen sind heute die Antreiber einer global vernetzten Welt, was sich u.a.  darin zeigt, dass Wirtschaftsakteure für einige der größten Umweltkatastrophen unserer Zeit mitverantwortlich sind. So z.B. für die Verschmutzung von weiten Teilen des Amazonas-Gebietes in Ecuador durch das US Ölunternehmen Chevron .

Transnationale Konzerne verfügen über erhebliche ökonomische und politische Macht und  verfügen über riesige globale Wertschöpfungsnetzwerke. Weltweit arbeiten etwa 450 Millionen Menschen in diesen Netzwerken. Im Kampf um lukrative Produktionsbedingungen, Abbaurechte und billige Rohstoffe bleiben nicht selten Menschenrechts- und Umweltstandards auf der Strecke. Dazu kommt, dass die Betroffenen von Katastrophen und Menschenrechtsverletzungen zumeist keine Möglichkeiten haben, gegen die verantwortlichen Unternehmen vorzugehen. Vor Ort sind die staatlichen Strukturen oft zu schwach oder die Regierungen nicht willens, Umweltschutz und Menschenrechte adäquat durchzusetzen und zu schützen. Währenddessen gilt die Achtung von Standards im Ausland in den Heimatländern der Konzerne meist als freiwillige Angelegenheit.

Eine Katastrophe von vielen: Ein Großbrand in Pakistan und der Textilriese KiK

Eines der zahlreichen, drastischen Beispiele dafür, wie große Unternehmen Verantwortung für Katastrophen im globalen Süden tragen zeigt der Brand einer Fabrik von Ali Enterprises im Jahr 2012 in Pakistan: 260 Menschen erstickten oder verbrannten, weil sie das Gebäude nicht verlassen konnten, 32 wurden verletzt. Hauptkunde der Fabrik war der deutsche Textilhändler KiK. Die Überlebenden und Hinterbliebenen kämpfen seit Jahren dafür, dass KiK seine Mitverantwortung anerkennt – gemeinsam mit internationalen Gewerkschaftsverbänden und Anwälten aus Deutschland und bis vor das Landgericht Dortmund. Den Kläger_innen ging es um Gerechtigkeit und um die grundsätzliche Frage nach der Verantwortung transnationaler Unternehmen für ihre Tochterfirmen und Zulieferer in den Produktionsländern. Die Entscheidung des Dortmunder Gerichts zeigt vor allem, wie dringend es rechtlich verbindlicher Mechanismen dafür bedarf, Großkonzerne zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie die Rechte und die Sicherheit von Arbeitnehmer_innen in ihrer Zulieferkette verletzen.

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