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Abteilung Analyse, Planung und Beratung Referat Politische Beratung
Wie gelingt ein Miteinander in Vielfalt? Dies ist die Leitfrage von Integrationspolitik. Denn moderne Gesellschaften sind – auch unabhängig von Einwanderung – religiös, politisch oder auch sozial vielfältig und geben Raum für ganz unterschiedliche Lebensentwürfe.
Diese Vielfalt birgt viele positive Potenziale, kann aber gleichzeitig auch zu Konflikten führen, die gelöst werden müssen. Integration verstehen wir als Prozess, der diese Konflikte konstruktiv löst und Potenziale zur Entfaltung bringt. In diesem Sinne setzt sich die Friedrich-Ebert-Stiftung für eine Integrationspolitik ein, die allen Menschen in Deutschland Teilhabe an dieser Gesellschaft ermöglicht.
Der Integrationsprozess ukrainischer Geflüchteter sollte möglichst schnell starten, meint Dr. Yuliya Kosyakova vom IAB im Interview.
Viele der aktuell aus der Ukraine fliehenden Menschen kommen privat unter. Was bedeutet das für ihren Integrationsprozess, fragen wir zwei...
Ein neues FES diskurs beleuchtet die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeitsmarktsituation von Migrant_innen und Geflüchteten.
Die Staatsministerin für Integration spricht über ihren Weg zur Sozialdemokratie und über die Zukunft Deutschlands als Einwanderungsstaat.
Ein neues Qualifizierungskonzept für Ausbildungsverantwortliche gibt Hilfestellung.
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Alle Beiträge gibt's hier!
Zuwanderung und Zusammenleben in Skandinavien. Alle Beiträge gibt es hier.
#angekommen – der Integrationskongress der Friedrich-Ebert-Stiftung – fand am 6. und 7. März 2017 in Berlin statt.
Rund 1.000 Teilnehmende aus Kommunen, Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und der Politik diskutierten mit den rund 100 Referent_innen über Integrations- und Migrationspolitik.
Wo stehen wir also bei der Integration Geflüchteter in Deutschland?
Was ist bereits gelungen, was noch auf dem Weg im Interesse von Integration und Teilhabe?
Und was können wir angesichts fortlaufender weltweiter Fluchtbewegungen von internationalen Erfahrungen lernen?
Die Kongress-Dokumentation finden Sie hier.
Eine moderne Gesellschaft wie Deutschland ist vielfältig. Auch durch Einwanderung aus anderen Ländern wird die Vielfältigkeit Deutschlands ergänzt. Nachdem beispielsweise eine Generation von „Gastarbeiter_innen“ noch rein temporär willkommen war, sind ihre Kinder und Enkelkinder mittlerweile fester Bestandteil dieser Gesellschaft. Auch mit der Einwanderung von Spätaussiedler_innen aus den ehemaligen Gebieten der Sowjetunion hat die Bundesrepublik viel Erfahrung. In jüngster Zeit kommen vermehrt auch Einwanderinnen und Einwanderer aus der Europäischen Union, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen oder Menschen aus arabischen und afrikanischen Staaten, die vor Not und Gewalt fliehen und hier auf ein Leben in Sicherheit und mit Zukunftschancen hoffen.
Während manche bereits Kenntnisse der deutschen Sprache mitbringen oder Deutsch im Alltag ganz leicht lernen, brauchen einige spezielle Angebote zum Erlernen der Sprache. Auch haben viele bereits berufliche Qualifikationen, die in einer entwickelten Ökonomie wie in Deutschland dringend gebraucht werden. Andere wiederum benötigen Angebote für Weiterbildung und berufliche Qualifizierung.
Integration bedeutet dabei keine einseitige Anpassungsleistung von Eingewanderten oder anderen Angehörigen von Minderheiten, sondern muss als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und ein wechselseitiger Prozess verstanden werden. Auf den Punkt gebracht: Wir brauchen keine Sonderprogramme für Migrant_innen oder Geflüchtete, sondern funktionierende Strukturen für alle.
In diesem Sinne braucht Deutschland eine Politik, ...
Für die Soziale Demokratie entstehen somit im Bereich Integration einige Herausforderungen und Aufgaben, die speziell mit der Integration von Neubürger_innen in der Einwanderungsgesellschaft zu tun haben, aber auch solche, die unabhängig davon wirken. Die Soziale Demokratie basiert auf den Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Diese Grundwerte prägen dabei auch die integrationspolitischen Ansätze. Aus den Grundwerten ergibt sich für den Umgang mit kultureller Vielfalt ein klarer Kompass: Anerkennung und Teilhabe für alle, das gilt es zu sichern.
Teilhabe bedeutet, dass allen Menschen die Möglichkeiten und Chancen ihrer Gesellschaft tatsächlich offenstehen. Anerkennung bedeutet, dass Menschen in einem religiös und kulturell vielfältigen Gemeinwesen als Gleiche akzeptiert und behandelt werden. Fundament des Zusammenlebens ist das Grundgesetz. Es setzt Grenzen und bietet Raum für kulturelle Vielfalt. Die Soziale Demokratie widersetzt sich dabei Verständnissen einer ethnisch homogenen Abstammungsgemeinschaft, denn deutsch ist man nicht nur, deutsch kann man auch werden. Gleichzeitig erweitert und verändert sich der Inhalt dessen, was Deutschsein bedeutet. Das Ziel muss es sein, gesellschaftlichen Zusammenhalt, Chancengleichheit und politische Teilhabe für alle zu gewährleisten und gesellschaftliche Ausgrenzung zu verhindern.
Je nach Qualifikationsprofil der Einwandernden gelingt es manchen besser als anderen, sich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. EU-Binnenmigrant_innen haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, kennen das Land oft bereits und haben damit erleichterte Startchancen. So leben mittlerweile fast 5 Millionen EU-Bürger_innen in Deutschland.
Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind, haben es da im Durchschnitt schwerer. Oft bringen sie nicht ausreichend nachweisbare formale Qualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt mit. Dazu kommt bei vielen mit nur subsidiärem Schutz oder lediglich einer Duldung der unsichere Aufenthaltsstatus. Die Entwicklung einer längerfristigen Perspektive in formale und qualifizierte Beschäftigung zu kommen, wird hierdurch natürlich negativ beeinflusst.
Am einfachsten haben es sicherlich die Menschen, die – trotz eines bisher stark fragmentierten deutschen Einwanderungsrechts – direkt in den Arbeitsmarkt einwandern. Diese klassischen Arbeitsmigrant_innen sind heute oft hochqualifiziert und werden meist direkt von Arbeitgebern in Deutschland angeworben. Um diesen Zugang auszuweiten und in manchen Branchen dringend benötigte Fachkräfte verstärkt anzuwerben, hat die Bundesregierung 2019 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht, das im März 2020 in Kraft getreten ist.