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von Paul Nemitz und Matthias Pfeffer
Die EU-Kommission hat sich die „digitale Souveränität Europas“ zum Ziel gesetzt. Doch was bedeutet das und welche Schritte sind erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen? Um zu verstehen, was digitale Souveränität ist und wie sie erreicht werden kann, muss man sich zunächst die Abhängigkeit Europas von digitalen Akteuren aus Silicon Valley und China vor Augen halten. Denn Souveränität kann als das Gegenteil von Abhängigkeit definiert werden. Wichtig zu verstehen ist zudem, wie Datenschutz, Ex-ante-Regulierung und Ex-post- Wettbewerbsrecht zusammenwirken. Nur in einer dezentralen Struktur digitaler Technologien kann die mittelständische Wirtschaft Europas weiterhin wachsen, können Steuereinnahmen und Gemeinwohl sich ordentlich entwickeln und Rechtsstaat wie Demokratie funktionieren. Schließlich muss erkannt werden, dass die unabdingbare Voraussetzung einer demokratischen Souveränität in der Autonomie der einzelnen Bürger_innen begründet ist, die es deshalb konsequent zu schützen gilt.
Der Europäische Rat vom 2.10.2020 als Wendepunkt?
Am 2.10.2020 hat der Europäische Rat Beschlüsse gefasst, die wichtige Eckpunkte für die Digitalisierungsregulierung enthalten. So heißt es nun erstmals, „es sollte die Möglichkeit geprüft werden, Vorschriften hinsichtlich der systemischen Rolle und Pflichten von Online-Plattformen mit erheblichen Netzeffekten anzunehmen“. Damit hat der Europäische Rat endlich anerkannt, dass die großen GAFAM-Plattformen eine systemische Rolle ausüben, die einer anderen Regulierung bedarf, als das bei kleineren und mittleren oder generell bei sektoralen Akteuren erforderlich ist. Eine zentrale Erkenntnis, die die Möglichkeit einer asymmetrischen Regulierung der marktbeherrschenden Plattformen eröffnet.
Ein Großteil der digitalen Infrakstrukturdienste und Plattformen für Bürger_innen, Unternehmen und Regierungen in Europa wird von Unternehmen bereitgestellt, die ihren Hauptsitz nicht in Europa haben. Während sich europäische Anbieter an die strengen Gesetze etwa der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten müssen und auch ordentlich Steuern zahlen, gestaltet sich die Durchsetzung europäischen Rechts und die Eintreibung von Steuern bei den großen Plattformen aus Übersee ausgesprochen schwierig. Die erste Forderung, wenn eine digitale Souveränität Europas entstehen soll, lautet daher: die Regeln, denen europäische Unternehmen im Datenschutz unterliegen, konsequent auf die internationalen Akteure anzuwenden. Erst dann werden Firmen in Europa eine Chance auf gleiche Wettbewerbsbedingungen haben. Auch die weiteren Beschlüsse des Europäischen Rates sind zu begrüßen. Sie zielen darauf ab, eine strategische Autonomie zu erreichen und gleichzeitig eine offene Wirtschaft zu wahren. Die digitale Entwicklung soll stärker an europäischen Werten ausgerichtet sein und damit die Attraktivität des europäischen Modells erhöhen. Gezielte Förderung soll der Entwicklung von Technologien wie Quantencomputern, Blockchain und menschenzentrierter Künstlicher Intelligenz (KI) sowie sicherer Cloud-Dienste auf einer eigenen Cloud-Infrastruktur gelten.
Bei dieser Aufzählung ist es jedoch wichtig, die Politik daran zu erinnern, dass die Regulierung und Gestaltung einer europäischen digitalen Architektur keineswegs lediglich Infrastruktur und Hardware betrifft. Vielmehr muss die Software als entscheidender Faktor betrachtet werden. Software und Technologie sind insgesamt so zu gestalten, dass sie die Dezentralisierung als Kernelement künftiger IT-Struktur schon im Design enthält. Weitere Regeln könnten sein: Große Soziale Netzwerke sollten künftig einer Interkonnektivitätspflicht unterliegen, d. h. sie müssten ihre Netzwerke für unabhängige kleine und mittlere Anbieter öffnen. So könnte erstmals auf diesem Monopolmarkt Wettbewerb entstehen. Eine weitere Regelung müsste Marktorganisatoren untersagen, eigene Produkte auf dem von ihnen selbst organisierten Markt zu bevorzugen. Auch dieses Verbot der Selbstpräferenz sollte nur für die großen Unternehmen gelten, die bereits immense Marktmacht erlangt haben.
Während diese neue Asymmetrie der Regulierung dringend notwendig ist, muss eine bestehende Asymmetrie aufgehoben werden: die der sektoralen Marktöffnung oder sektoraler Verpflichtungen ohne entsprechende Verpflichtungen für Geschäftsmodelle, Plattformen und Technologien, die disruptive Folgen in dem betroffenen Sektor haben könnten. Beispiele sind die historischen Regelungen der klassischen Telefonie ohne entsprechende Regelung der neuen Voice-over-the-Internet-Telefonie, die Verpflichtung der Banken, neuen Zahlungsdienstleistern ihre Daten zur Verfügung zu stellen, ohne dabei den Banken Zugang zu für Zahlungsdienste relevanten Plattformdaten zu verschaffen. Ähnliche Konstellationen gibt es in vielen anderen Sektoren, wie zum Beispiel der Mobilität (Verhältnis Uber zu Taxi) und bei den Medien (Verhältnis Presse und Fernsehen zu sozialen Netzwerken und Streaming-Plattformen).
Neue sektorale Regeln werden entsprechend den neuen ungeschriebenen Regeln der Plattformökonomie so zu gestalten sein, dass potenzieller Wettbewerb mit gleicher Funktion immer auch den entsprechenden Regeln unterworfen wird. Sektorale Regeln werden deshalb nicht mehr an der Art der Unternehmen, die Leistungen erbringen, oder an Technologien anknüpfen können. Einziger Anknüpfungspunkt wird die funktionale Beschreibung der erbrachten Leistung sein müssen, um so funktional gleichartige Leistungen, auch wenn durch andere Unternehmen oder andere Technologien erbracht, automatisch in die Regulierung miteinzubeziehen. Es darf in der sich schnell entwickelnden Plattformökonomie nicht mehr wie bisher möglich sein, dass Unternehmen sich einer sektoriellen Regulierung einzig aufgrund ihres Unternehmensmodells oder der genutzten Technologie entziehen können. Denn das Wesen der Plattformökonomie wie auch der KI besteht ja gerade darin, einen Sektor nach dem anderen mit immer gleichen Instrumenten dieser Allzwecktechnologien zu erschließen und schließlich ganz zu beherrschen.
Dezentralität in der Digitalisierung als Zukunftsmodell
Weiter heißt es in der Erklärung des Rates: „Mit der Errichtung eines wirklich digitalen Binnenmarkts wird ein eigener Rahmen entstehen, der es den europäischen Unternehmen ermöglicht, zu wachsen und zu expandieren.“ Soll diese Vision verwirklicht werden, so ist dazu eine Präzisierung dessen erforderlich, was die Resolution einen „wirklich digitalen Binnenmarkt“ nennt. Das muss nämlich ein digitaler Binnenmarkt sein, der seine Gesetze nicht nur einheimischen Unternehmen, sondern ebenso konsequent auch den in diesem Binnenmarkt tätigen Playern aus USA und China auferlegt.
Die mittelständische Wirtschaftsstruktur und das wettbewerbsorientierte Marktmodell werden ohne den Einsatz wirksamer Instrumente angesichts der Sogkräfte des Winner-takes-it-all-Effekts der Plattformökonomie zerstört. Zur Souveränität Europas gehört deshalb notwendig eine Dezentralität im Internet – in zweifacher Hinsicht: Ziel muss sowohl eine Dezentralität des wirtschaftlichen wie auch des gesellschaftlichen Nutzens des Internets sein. Wir wollen nicht wenige digitale Oligopole, sondern weiterhin einen starken und in ganz Europa dezentral aufgestellten Mittelstand. Das bedeutet aber auch Dezentralität der Datenspeicherung und -verarbeitung, am besten am Rande, dem „Edge“, des Internets, also in den (mobilen) Datenträgern bei den Nutzer_innen. So entstehen weniger Probleme des Datenschutzes und der Datensicherheit. Dann brauchen wir Dezentralität schließlich auch in der Forschung und im finanziellen Ertrag aus der Digitalwirtschaft. Denn auch für Forschung und Entwicklung benötigen wir weiter eine breite Basis und vor allem einen Anschluss an die vielfältigen Fachkompetenzen in der Forschung europweit. Und für Wachstum, aber auch Steuerertrag ist ein dezentraler wirtschaftlicher Nutzen des Internets auch von Vorteil, denn so wird Wachstum in der Fläche ermöglicht und gleichzeitig greifen die erprobten Mechanismen der Besteuerung.
It’s the Democracy!
Ein gravierender Mangel des Papiers und eine grundsätzliche Schwäche der gegenwärtigen Regulierungsdiskussion, besteht in der Verengung der Diskussion über die digitale Vormacht aus Übersee auf Fragen des Markts. Das Thema Demokratie kommt im Text des Europäischen Rates nicht expressis verbis vor. Genau diese Haltung hat aber in den vergangenen Jahrzehnten zur Vormacht der GAFAM geführt.
Medienunternehmen nehmen gegenüber anderen Industrien in der deliberativen Demokratie eine Sonderstellung ein: Die Presse gilt als „vierte Gewalt“, die zur kritischen Kontrolle stattlichen Handelns, zur sachlichen Information der Bürger_innen sowie für den Prozess der Meinungs- und demokratischen Willensbildung unverzichtbar ist. Nur wo geprüfte Informationen für alle gleichermaßen zugänglich sind, frei und unabhängig zirkulieren und unterschiedliche Meinungen frei geäußert werden können, kann Demokratie gedeihen. Die unabhängige Presse stellt deshalb kein geeignetes Ziel für die ständige „Disruption“ des Silicon Valley dar.
Allerdings hat die bisher unregulierte Digitalisierung der Öffentlichkeit die systemische Rolle der Medien bereits in zweifacher Weise gefährdet. Inzwischen sind 80 Prozent der Einnahmen aus der neuen Onlinewerbung bei zwei Unternehmen: Google und Facebook. Der Presse gehen diese Einnahmen verloren. Sie kann immer weniger Mittel für aufwendigen, professionellen Journalismus bereitstellen. Doch genau dieser Journalismus ist für die Demokratie essentiell. Zum anderen übernehmen sie im Gegensatz zur Presse keinerlei Verantwortung für die Inhalte, die sie verbreiten, darunter Fake News, Verschwörungstheorien und strafbare Äußerungen. Beide Unternehmen haben zwar angekündigt, für Presseinhalte professioneller Medienhäuser zahlen zu wollen. Bei Google allein sollen 1 Milliarde US-Dollar fließen. Wie immer ist es aber die Strategie von Facebook und Google, durch Selbstregulierung verbindlicher staatlicher Regulierung zuvorzukommen und weiterhin eigenmächtig die Regeln zu setzen. Immerhin: Der Schritt ist ein spätes Eingeständnis der Verantwortung, die Google und Facebook am Niedergang der Presse haben. Doch er geht im Ansatz fehl: Nicht freiwillige Zuwendungen, sondern die Durchsetzung der Zahlungspflicht auf Basis verbindlichen Rechts, in diesem Fall des Copyrights, ist dringend geboten.
Die Plattformen müssen zudem endlich durch verbindliches Recht für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte verantwortlich gemacht werden. Weltweit dulden sie die Verbreitung von Volksverhetzung und Aufstachelung zu Gewalt. Die Konzerne müssen rechtlich verpflichtet werden, auf eigene Initiative die Inhalte zu entfernen, die evident und auf den ersten Blick offensichtlich „prima facie“ rechtswidrig sind. Das Tätigwerden nur dann, wenn Dritte die Konzerne auf rechtswidrige Inhalte aufmerksam machen, reicht nicht und entspricht nicht der tatsächlichen Echtzeitkenntnis der Konzerne von allen Inhalten, die bei ihnen hochgeladen werden. Das ist ohne neue Uploadfilter möglich. Denn auch schon heute erfassen die Konzerne sämtliche Inhalte, um dann in ihrem Umfeld optimal Werbung zu positionieren. Anders mag es sich mit Inhalten verhalten, die nicht auf den ersten Blick rechtwidrig sind. Hier ist es denkbar, dass die Plattformen weiterhin auf Aufforderung von Dritten handeln. Angesichts der zerstörerischen Wirkung dieser Inhalte auf Gesellschaft und demokratische Öffentlichkeit ist auch hier eine Verengung der Debatte auf rein wirtschaftliche Fragen zu vermeiden. Konkret heißt das auch: Wenn die Europäische Kommission ihren Regulierungsvorschlag vorlegt, den sogenannten Digital Services Act (DAS), wird es von zentraler Wichtigkeit sein, die Arbeit an diesem Gesetz im Ministerrat nicht allein den Wirtschaftsminister_innen oder Digitalminister_innen zu überlassen. Stattdessen sind die Justizministerien gefordert, im Ministerrat dafür zu sorgen, dass Grundrechtsschutz und Demokratieaspekte mit einbezogen werden, einschließlich des Wettbewerbsverhältnisses der unregulierten Plattformen zu der durch das Medienrecht regulierten Presse.
Doch wir dürfen nicht bei der Durchsetzung von Abwehr- und Schutzbestimmungen stehen bleiben. Die Demokratie muss die Gestaltungsmacht über den öffentlichen Raum zurückgewinnen. Dazu muss auch die Errichtung einer European Public Sphere gehören, die von vielen Akteur_innen eingefordert wird. Europa hat mit einem solchen Projekt die Chance, den zerstörten öffentlichen Raum wieder für die Demokratie zu sichern. Eine solche europäische Medienplattform müsste zuerst die Qualitätsinhalte der öffentlich-rechtlichen Sender Europas für alle europäischen Bürger_innen grenzüberschreitend und in allen Sprachen zugänglich machen. Dann müsste eine solche Plattform auch für private Qualitätsanbieter aus Medien und Kultur zugänglich sein. Eine derartige Plattform bedarf wie eine souveräne europäische Cloud-Infrastruktur klarer politischer Vorgaben und Entscheidungen, die durch Regulierung, Standardsetzung und Zertifizierung bei den Bürgerinnen Vertrauen in die Werte schafft, die Europa ausmachen, und die innerhalb einer solchen Sphäre gelebt werden.
Zum öffentlichen Raum, in dem Demokratie lebt, gehören auch unsere Städte und Gemeinden. Das bürgerschaftliche Engagement in der Stadt muss von der Digitalisierung profitieren, die den Kommunen, der Wiege der Demokratie, nicht aus der Hand genommen werden darf. Konkret muss das heißen: Die digitale Souveränität beginnt in der Stadt. Sie muss die Daten von Airbnb über Vermietungen genauso erhalten wie die Verkehrsdaten von Google Maps oder Uber. Und wo Städte Aufträge vergeben, müssen Sie darauf bestehen können, dass die Daten, die im Rahmen des Auftrages erhoben werden, wieder an die Stadt zurückfließen, um so bürgerschaftliches Engagement im Datenraum zu ermöglichen, und nicht etwa bei den privaten Auftragnehmern, sozusagen als doppelte Bezahlung, verbleiben. Europäisches Recht muss diese neue Datensouveränität der Städte ermöglichen und erleichtern. Die Entwicklung der Smart City sollte nicht Google und den anderen GAFAM Unternehmen überlassen werden, sondern muss zu einem zentralen Pfeiler europäischer Demokratiepolitik werden.
Europas Souveränität wird es nur geben, wenn die Souveränität und Freiheit seiner Bürger_innen gesichert ist – und vice versa. Es ist daher an der Zeit, endlich Bill Clinton zu korrigieren: „It’s not (only) the ecomomy, it’s the democracy, stupid!“
Paul Nemitz ist Hauptberater in der Generaldirektion Justiz und Verbraucher bei der Europäischen Kommission in Brüssel.
Matthias Pfeffer beschäftigt sich als freier TV-Journalist und Produzent mit dem Thema Künstliche Intelligenz. Von Paul Nemitz und Matthias Pfeffer ist erschienen: Prinzip Mensch, Macht Freiheit und Demokratie im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz, Verlag J.H.W Dietz Nachf., Bonn, 430 Seiten.
Bei dem Beitrag handelt es sich um eine gekürzte Vorabveröffentlichung. Die im Beitrag zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung.
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von Justin Nogarede
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Zentrale Genderkoordinatorin
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Redaktion
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