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„Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen […] sicherzustellen. Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.“
Wie auch das Deutsche Grundgesetz, so weist Artikel 23 der Europäischen Grundrechtecharta explizit darauf hin, dass zur tatsächlichen Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern proaktive Maßnahmen der Frauenförderung gebraucht werden können. Dieses Handlungsgebot an den Staat, Gleichberechtigung auch tatsächlich umzusetzen, ist in vielen Bereichen unseres Lebens relevant, in denen Frauen nach wie vor sozial oder ökonomisch benachteiligt werden – vom Arbeitsmarkt über die Aufteilung der Care Arbeit bis hin zur Teilhabe an Macht in Gesellschaft und Politik.
Die Hauptstadt Berlin gilt Dank diversen geschlechterpolitischen Maßnahmen zur Förderung von Frauen als „Stadt der Frauen“. Unter anderem das Landesgleichstellungsgesetz, ihr gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm, Gender Budgeting und Mainstreaming als Handlungs-normen der Verwaltung verschaffen dem Land seinem Ruf als Vorreiter.
Doch im Berliner Abgeordnetenhaus sind Frauen – wie auch im Bundestag und allen anderen Bundesländern – nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Jüngst zeigte unsere Studie „Frauen MACHT Berlin“ erneut, dass und warum Frauen in der Politik viel zu oft das Nachsehen haben. Parteikulturen und Nominierungspraktiken der Parteien erschweren Frauen die politische Arbeit, aber auch das Wahlrecht selbst, ist ein entscheidender Faktor.
Die Berliner Politik hat sich seit Jahren vorgenommen, mit einem Paritätsgesetz die gleichberechtigte Teilhabe zu sichern und auch an vielen anderen Orten der Republik Diskussionen über Paritätsregelungen. In mehreren Ländern Europas und der Welt gibt es Paritätsgesetze und auch das Europäische Parlament berücksichtigt in seinen Vorschlägen für ein neues Wahlrecht für das EU-Parlament die Einführung von Paritätsregeln. Wie Prof. Silke Ruth Laskowski in einem neuen Gutachten für die FES zeigt, hat auch die europäische Rechtsprechung schon mehrfach auf die Seite von Paritätsgesetzen gestellt und dabei nicht zuletzt deren Relevanz für die Demokratie unterstrichen. Worauf wartet Deutschland also? Wie schaffen wir endlich gleichberechtigte Teilhabe in den Parlamenten – in Berlin und überall?
Am Austausch und der Diskussion nahmen u.a. die Europapolitikerin Gaby Bischoff MdEP, Berlins Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe und die Wissenschaftlerinnen Dr. Helga Lukoschat und Prof. Dr. Silke Laskowski teil. Es moderierte Shelly Kupferberg.
Das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.
Einen Audiozusammenschnitt der Veranstaltung finden Sie hier.
Verantwortlich: Dr. Nora Langenbacher
Organisation: Katrin Breston-Ziehlke
Zentrale Genderkoordinatorin
Dr. Stefanie Elies
030 26935-7317Stefanie.Elies(at)fes.de
Redaktion
Dorina Spahn
030 26935-7305dorina.spahn(at)fes.de
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