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Umsetzen, wozu wir uns verpflichtet haben

Mit vereinten Kräften für eine bessere Einhaltung von Arbeitsstandards in Afrika: BHI, AfDB und BMZ diskutieren über die Zukunft der Arbeitsbedingungen in Bau- oder Entwicklungsprojekten.

von Kathrin Meissner

"Wir müssen die Arbeits- und Sozialstandards, zu denen wir uns verpflichtet haben, besser umsetzen", betonte die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler bei einer Diskussion mit Vertreter_innen der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) und der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) in Nairobi, Kenia. Dies war das zentrale Thema eines Treffens am 30. Mai 2024, bei dem es um die bessere Einhaltung von Arbeitsnormen bei Infrastrukturprojekten ging, die von bi- und multilateralen Entwicklungsbanken (MEB) finanziert werden.

Beklagenswerte Arbeitsbedingungen im Bausektor

In vielen afrikanischen Ländern werden die Rechte von Bauarbeiter_innen in vielerlei Hinsicht verletzt: fehlende Arbeitsschutzbestimmungen, Zerschlagung von Gewerkschaften, sexuelle Belästigung, Nichteinhaltung von Mindestlöhnen uvm.
In den letzten Jahren haben die BHI und ihre Mitgliedsorganisationen ihre Bemühungen um die Verbesserung der Bedingungen und die gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten intensiviert. Ein regionales Unterstützungsnetzwerk der BHI und des FES Kompetenzzentrums für Gewerkschaften  (FES TUCC) wurde 2016 ins Leben gerufen. Trotz vieler Herausforderungen, darunter die hohe Fluktuation der Beschäftigten, die die Organisierungsbemühungen erschwert, sind Fortschritte zu verzeichnen. Nicht zuletzt, weil die Gewerkschaften die MEB in die Pflicht nehmen, um sicherzustellen, dass ihre Schutzmaßnahmen von den Auftragnehmer_innen umgesetzt werden.

Multilaterale Entwicklungsbanken und Arbeitsnormen

Die multilateralen Entwicklungsbanken stellen hohe Kredite für Infrastrukturprojekte in Entwicklungsländern zur Verfügung, in deren Rahmen eine Vielzahl von Arbeiter_innen beschäftigt ist. Diese Mittel gehen sowohl an öffentliche Kreditnehmer_innen als auch an private Unternehmen. Die Gewerkschaften haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die MEB Schutzmaßnahmen auf der Grundlage der IAO-Kernarbeitsnormen einführen. Diese Anforderungen sind verbindlich, da sie in die Darlehensverträge zwischen den MEB und den Kreditnehmer_innen aufgenommen werden. Nach den Aussagen der anwesenden Bauarbeiter_innengewerkschaften aus Kenia, Tansania und Namibia werden diese Normen jedoch häufig von den Auftragnehmer_innen verletzt, und die Überwachungs- und Beschwerdemechanismen der MEB sind unzureichend. Außerdem berichteten die Gewerkschaften von Fällen, in denen sowohl die Kreditnehmenden als auch die MEB nicht reagierten, wenn ihnen Verstöße gemeldet wurden.

Gewerkschaften zu einem integralen Bestandteil von Infrastrukturprojekten machen

“Keine Ausbeutung im Namen der Entwicklung", erklärte Garikanai Shoko, stellvertretender Regionalsekretär der BHI, und die Teilnehmenden stimmten dem zu. Die Gewerkschaften fordern eine stärkere Beteiligung in der Planungsphase von Projekten sowie beim kontinuierlichen Monitoring. Obwohl die sogenannten Stakeholder-Konsultationen Teil der Planungsphasen sind, werden die Gewerkschaften oft nicht einbezogen, da in dieser Phase noch keine Arbeiter_innen beschäftigt sind. Zudem nehmen die Monitoring-Einsätze der MEB selten Kontakt zu den lokalen Gewerkschaften auf, um sich über die Arbeitsbedingungen zu informieren. Bei vorab vereinbarten Besuchen vor Ort ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass Verstöße aufgedeckt werden.  Die Teilnehmer_innen waren sich einig, dass die MEB den Gewerkschaften viel mehr Gehör schenken sollten, wenn es ihnen ernst damit ist, sicherzustellen, dass ihre Schutzmaßnahmen nicht nur auf dem Papier bestehen.

Dr. Bärbel Kofler hob das Machtgefälle zwischen Regierungen und Auftragnehmer_innen auf der einen Seite und Arbeiter_innen sowie Gewerkschaften auf der anderen Seite hervor. Sie betonte daher die Verpflichtung der MEB, sich in den verschiedenen Projektphasen aktiv um Informationen von den Gewerkschaften zu bemühen.

Mehr Zusammenarbeit für bessere Wirkung

Die AfDB und die BHI führen Gespräche, um ihre Zusammenarbeit zu intensivieren und in Zukunft gemeinsame Inspektionen von Baustellen durchzuführen. Die BHI-Asien und die Asiatische Entwicklungsbank haben diese Art der Zusammenarbeit bereits erfolgreich aufgenommen. Denn die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen hängt von ihrer aktiven Anwendung ab. Sowohl die BHI als auch die AfDB werden jedoch mehr Ressourcen benötigen, um umfassende Inspektionen durchführen zu können, was die Teilnehmer_innen des Treffens  nachvollziehen konnten. Der Vertreter der deutschen Entwicklungsbank KfW zeigte sich offen, mit den Gewerkschaften zusammenzuarbeiten und Mechanismen für eine strukturiertere Beteiligung der Arbeiter_innen in Betracht zu ziehen. Ferner wurde betont, dass transparente Kreditverträge der Schlüssel dafür sind, dass Gewerkschaften bereits vor der Projektgenehmigung aktiv werden können, damit sie Bedenken über mögliche Arbeitsrechtsverletzungen äußern können.

Gemeinsam für die Umsetzung von verbindlichen Standards

Die von den Gewerkschaften vorgetragenen Fälle von schwerwiegenden Verstößen gegen das Arbeitsrecht zeigen, dass viele Arbeitgeber_innen ihre Arbeiter_innen ausbeuten, wenn ihnen niemand Einhalt gebietet. Daher ist es entscheidend, dass die Schaffung von guten Arbeitsbedingungen nicht dem Wohlwollen der Auftragnehmer_innen überlassen wird. Stattdessen müssen klare und verbindliche Standards zum Schutz von Arbeitnehmer_innen gelten. Dies ist jedoch nur der erste Schritt. Um sicherzustellen, dass die Standards eingehalten und umgesetzt werden, sind mindestens ebenso große Anstrengungen erforderlich. Es müssen Mechanismen geschaffen werden, die sicherstellen, dass Gewerkschaften zusammen mit anderen Interessengruppen zuverlässig und konsequent in die Planungs- und Überwachungsprozesse einbezogen werden.

Die Diskussionen haben gezeigt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften, Entwicklungsbanken, politischen Entscheidungsträger_innen und anderen Stakeholdern entscheidend ist, um die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in afrikanischen Infrastrukturprojekten zu verbessern. Denn sichere Arbeitsbedingungen sind kein Luxus, sondern nicht-verhandelbarer Teil der universellen Menschenrechte - zum Wohle der Beschäftigten und als wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in Afrika.

Kathrin Meissner leitet seit 2021 das Kompetenzzentrum für Gewerkschaften der Friedrich-Ebert-Stiftung in Johannesburg, Südafrika. Seit 2004 ist sie in verschiedenen Positionen für die FES tätig, unter anderem als Landesvertreterin in Ghana, Simbabwe und Ecuador.


Ansprechpartnerin

Britta Utz
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