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Die Verabschiedung der EU-Lieferkettenrichtlinie durch das EU-Parlament war ein langer Weg. Was sie für Unternehmen auf dem europäischen Markt bedeutet, zeigt unsere neue Publikation.
11 Jahre nach dem verheerenden Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch, hat das Europäische Parlament für die EU-Lieferkettenrichtlinie (engl.: Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) gestimmt. Damit ist der Weg frei für eines der umstrittensten Vorhaben der EU im Bereich der unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Formal muss nun auch noch der Europäische Rat zustimmen. Nach all den Kämpfen und Zugeständnissen der letzten Monate sind jedoch keine weiteren Hindernisse zu erwarten.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie, umgangssprachlich auch EU-Lieferkettengesetz, verpflichtet große Unternehmen auf dem europäischen Markt Menschenrechte und Umweltschutz in ihren globalen Lieferketten zu achten. Auch außereuropäische Unternehmen, die in der EU Produkte verkaufen, sind von der Richtlinie erfasst. Die EU-Lieferkettenrichtlinie läutet damit einen Paradigmenwechsel ein, für den insbesondere Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Akteure in der EU und weltweit gekämpft haben. Unterstützt wurden sie von progressiven Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Wirtschaft. Denn statt freiwilliger Selbstverpflichtung setzt die Richtlinie auf verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen, die geprüft und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden können. Damit gibt die EU eine wichtige Antwort auf den weltweiten Aufschrei, der durch den Einsturz der Rana-Plaza-Textilfabrik ausgelöst wurde und zu einer globalen Diskussion über Verantwortung, Menschenrechte und Ausbeutung geführt hatte.
Deutschland gilt mit seinem eigenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für viele Mitgliedsländer in der EU als wichtiger Referenzpunkt. Gerade die sozialdemokratischen Kräfte in Deutschland haben das Vorhaben auf europäischer Ebene maßgeblich nach vorne gebracht. Die europäische Richtlinie wird nun auch in Deutschland zu wichtigen Änderungen führen:
Der Prozess zur EU-Lieferkettenrichtlinie dauerte insgesamt drei Jahre und konnte nur durch weitreichende Zugeständnisse an die Gegner zum Ende gebracht werden. Auch Deutschland vollzog gegen Ende der Verhandlungen eine drastische Kehrtwende und enthielt sich aufgrund der liberalen Kräfte schlussendlich im Europäischen Rat. Im Laufe dieser Kämpfe sind viele Mythen in die Welt gesetzt worden. Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist weder ein „Bürokratiemonster” noch wird sie zahlreiche zivilrechtliche Klagen gegen Unternehmen hervorbringen. Vielmehr werden wir alle anerkennen müssen, dass die Richtlinie der längst überfällige Versuch ist, globales Wirtschaften an die ökologischen und sozialen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Unsere Globalisierung wird damit nicht nur gerechter und nachhaltiger, sondern auch widerstandsfähiger werden. Damit ist die Richtlinie auch ein Gewinn für die wirtschaftliche Entwicklung der EU und der Produktionsländer weltweit.
In unserer Publikation analysiert der Rechtsanwalt Robert Grabosch, LL.M., ausführlich welche Pflichten für Unternehmen mit der EU-Lieferkettenrichtlinie einhergehen, welcher Schutz für Mensch und Umwelt künftig gewährleistet werden muss und welche Unterschiede zwischen der europäischen Richtlinie und dem deutschen Lieferkettengesetz bestehen.
Grabosch, Robert
Weltweiter Schutz für Mensch und Umwelt / Robert Grabosch ; Herausgebende Abteilung: Abteilung für Internationale Zusammenarbeit, Referat Globale und Europäische Politik. - Bonn : Friedrich-Ebert-Stiftung e.V., Mai 2024. - 14 Seiten = 1,6 MB PDF-File. - (Perspektive). - (Arbeit und soziale Gerechtigkeit)Electronic ed.: Bonn : FES, 2024ISBN 978-3-98628-468-8
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Dr. Johannes Crückeberg
030 26935-8332Johannes.Crueckeberg(at)fes.de
Marcus Hammes
0228 883-7149Marcus.Hammes(at)fes.de