Diese Webseite verwendet Cookies
Diese Cookies sind notwendig
Daten zur Verbesserung der Webseite durch Tracking (Matomo).
Das sind Cookies die von externen Seiten und Diensten kommen z.B. von Youtube oder Vimeo.
Geben Sie hier Ihren Nutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.
Betriebsverfassungsgesetz – wie passt diese Grundlage für betriebliche Mitbestimmung in Deutschland mit der neuen Arbeitswelt der jungen, digital- und tech-affinen Unternehmen zusammen?
Betriebsverfassungsgesetz – was für ein Wortungetüm. Wie soll diese mittlerweile siebzig Jahre alte Grundlage für betriebliche Mitbestimmung in Deutschland mit der neuen Arbeitswelt der jungen, digital- und tech-affinen Unternehmen, den sogenannten Start-ups, zusammenpassen? Hat sich das nicht einfach überlebt?
Dass diese Frage rhetorischer Natur ist, versteht sich von selbst. Immerhin handelt es sich hier um einen Textbeitrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES).
Wer der Berichterstattung in Medien folgt, hat in den letzten Jahren erfahren können, dass für ein Start-up zu arbeiten, nicht zwangsläufig Tischkicker und Teamevents bedeutet, sondern dass hinter den coolen Fassaden der Start-up-Welt auch Ausbeutung, prekäre Beschäftigung und handfeste Konflikte zwischen Management und Belegschaft lauern können. Man denke nur an die Streiks der „Rider“ verschiedener Online-Lieferdienste.
Das Beispiel zeigt auch: Beschäftigte, die sich organisieren und ihre Anliegen und Interessen über die Wahl eines Betriebsrats einbringen möchten, laufen Gefahr, ausgebremst, eingeschüchtert oder sogar aus den Unternehmen gedrängt zu werden. Dass dieses Vorgehen mindestens illegitim und nicht selten illegal ist, scheint die Arbeitgeber in diesen Fällen nicht zu interessieren. Betriebliche Mitbestimmung – der Eindruck drängt sich auf – soll in vielen Start-ups auf Teufel komm raus verhindert werden.
Vor diesem Hintergrund initiierte die FES 2021 eine Fachgesprächsreihe, die verschiedene Stakeholder mit Bezug zum Thema „Mitbestimmung in Start-ups“, Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen, Gewerkschaften und Politik, für einen konstruktiven Austausch zusammenbrachte, um gemeinsam zu überlegen, wie die Mitbestimmung in Start-ups in Deutschland gestärkt werden kann. Das FES impuls „Betriebsräte in Start-ups: Überlegungen und Konzepte zur Stärkung der Mitbestimmung“ von Wolfgang Däubler, Bülent Kılavuz und Raphael Kneer zeigt die Herausforderungen, die sich mit Blick auf die betriebliche Mitbestimmung im spezifischen Kontext von Start-ups stellen, und formuliert Empfehlungen, was getan werden muss, damit betriebliche Mitbestimmung in den Unternehmen von Morgen nicht zum Konzept von gestern wird.
Dr. Wolfgang Däubler ist Professor im Ruhestand für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen sowie Berater zahlreicher Betriebsräte.
Bülent Kılavuz ist Wirtschaftswissenschaftler, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag und ehemals als Betriebs- und Gesamtbetriebsratsvorsitzender im Einzelhandel tätig gewesen.
Raphael Kneer ist Einzelhandelskaufmann, Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei und Gründer eines Start-ups, welches sich der Digitalisierung der Betriebsratsarbeit widmet.
Däubler, Wolfgang; Kılavuz, Bülent; Kneer, Raphael
Ein Thesenpapier / Wolfgang Däubler, Bülent Kılavuz, Raphael Kneer ; Herausgeberin: Abteilung Analyse, Planung und Beratung. - Bonn : Friedrich-Ebert-Stiftung, April 2023. - 8 Seiten = 150 KB, PDF-File. - (FES impuls)Electronic ed.: Bonn : FES, 2023ISBN 978-3-98628-232-5
Publikation herunterladen (150 KB, PDF-File)
Auf der Veranstaltung vom 10. Juni 2024 wurde in der Friedrich-Ebert-Stiftung Berlin darüber diskutiert, wie das Projekt einer fortschreitenden…
Wie können Akteur_innen aus Gewerkschaften und Parteien sie erfolgreich gestalten? Tagung des Kasseler Kreises und der Friedrich-Ebert-Stiftung vom…
Dr. Johannes Crückeberg
030 26935-8332Johannes.Crueckeberg(at)fes.de
Marcus Hammes
0228 883-7149Marcus.Hammes(at)fes.de