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TTIP: Bedroht der Freihandel unsere Freiheit?

Bericht zur Veranstaltung mit Dr.-Ing. Michael Mertin, Vorstandsvorsitzender Jenoptik AG, Jakob von Weizsäcker MdEP, und Florian Moritz, Referatsleiter Internationale und Europäische Wirtschaftspolitik beim DGB-Bundesvorstand.

Bild: Bild: TTIP, Urheber: BUNDjugend, lizenziert unter: CC BY 2.0

Seit Beginn der Verhandlungen im Sommer 2013 ist die geplante „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ zwischen der EU und den USA Ausgangspunkt kritischer Ausein-andersetzung. Aus diesem Anlass lud der Managerkreis Mitteldeutschland am 22. Oktober 2015 im Volksbad in Jena zu einer Podiumsdiskussion.

Ein Freihandelsabkommen stelle, so Jakob von Weiszäcker in seinem Impulsvortrag, eine vergleichsweise kostengünstige strukturelle Reform dar, die auch in Zeiten der Nachwirkungen der jüngsten Finanz- und Staatsschuldenkrise das Wirtschaftswachstum fördere. Die EU und die USA bildeten beim Gelingen von TTIP die weltgrößte Freihandelszone mit einer Wirtschaftskraft von rund 34 Billionen US-Dollar, fast der Hälfte der globalen Wirtschafskraft, obgleich die beiden Regionen zusammen lediglich 12% der Weltbevölkerung repräsentierten.

Chancen durch TTIP

Marktchancen ergäben sich vorrangig nicht durch den Wegfall von Zöllen, sondern vor allem im Abbau von nichttarifären Handelsbarrieren (NTB). Unter NTB fallen Qualitäts- und Sicherheitsstandards, Etikettierungspflichten oder auch Regeln zum Schutz geistigen Eigentums. Für exportorientierte Unternehmen stellten NTB zusätzliche Kosten dar, weil die divergierenden Vorschriften zu doppelten Prüfungsverfahren und mehr Bürokratie führen. NTB könnten demnach ähnlich wie Zölle wirken und ihr Abbau könnte den internationalen Handel steigern. Gerade für die EU mit Exporten in Höhe von 450 Milliarden Euro jährlich in die  USA (Stand 2013) und vor allem für Deutschland, welches daran mit Exporten in Höhe von rund 100 Milliarden Euro den Löwenanteil trägt, ergäben sich große Marktchancen. Schätzungen über den konkreten Einfluss des Freihandelsabkommens auf neue Arbeitsplätze oder höhere Umsätze, wie etwa durch das Münchener ifo-Institut, wonach 2 Millionen Arbeitsplätze in den OECD-Ländern entstehen würden, darunter eine Million in den USA und 181.000 in Deutschland, seien allerdings mit großer Vorsicht zu genießen. Sogar die EU-Kommission hat die Studie als einen „Ausreißer“ mit „unrealistisch hohen“ Schätzungen bezeichnet. Mit viel Glück und enormem Verhandlungsgeschick seien allenfalls die vom Londoner Centre for Economic Policy Research (CEPR) im Auftrag der EU-Kommission errechneten Effekte zu erwarten, wonach TTIP der EU einen wirtschaftlichen Gewinn von insgesamt 120 Milliarden Euro in zehn Jahren bescheren könnte, was einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von rund 0,48 Prozent entspräche, jährlich also lediglich 0,048 Prozent zum Wachstum beitrage.

Zentrale Konfliktlinien

Die zentralen Konfliktlinien der Verhandlungen waren auch Gegenstand der anschließenden Podiumsdiskussion mit von Weizsäcker,  Dr.-Ing. Michael Mertin (Vorstandsvorsitzender der Jenoptik AG) und Florian Moritz (Referatsleiter internationale und europäische Wirtschaftspolitik bei der Bundesvorstandsverwaltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes).

Von Weizsäcker forderte zunächst mehr Transparenz, um so mehr Vertrauen zu schaffen. Im EU-Parlament dürften nicht alle Abgeordneten alle Dokumente einsehen und auch die Möglichkeit, sich Notizen zu machen, sei eingeschränkt. In Berlin hätten viele Ministerialbeamte Zugang zum TTIP-Leseraum der US-Botschaft, nicht aber Abgeordnete des Bundestages. Einige Fortschritte habe es allerdings gegeben: So kann man alle Verhandlungsvorschläge der EU für die 24 Verhandlungskapitel im Internet einsehen, wenngleich diese Möglichkeit noch zu wenig bekannt sei. Trotzdem, so der EU-Abgeordnete, gebe es bei der Transparenz weiteren Nachbesserungs-bedarf. Michael Mertin von der Jenoptik AG richtete den Blick auf die 1.200 bilateralen Investitionsschutzabkommen (Bilateral Investment Treaties – BITs) der EU-Mitgliedsstaaten, welche die EU-Kommission mit TTIP harmonisieren möchte. Kritik erntete aktuell das Streitschlichtungsverfahren, welches ausländischen Investoren die Möglichkeit einräumt, den nationalen Rechtsweg ihrer Gastländer zu umgehen und diese vor internationalen Schiedstribunalen unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf Entschädigungen zu verklagen. Dem Druck der Kritiker und dem Einsatz der Sozialdemokraten im EU-Parlament sei es zu verdanken, dass nach monatelangen Verhandlungen eine breite Mehrheit zur Ablehnung privater Schiedsgerichte organisiert werden konnte. Von Weizsäcker machte sich hier für einen übergeordneten Investoren-Gerichtshof stark, der den Anforderungen des EU-Parlaments genüge. Florian Moritz vom DGB lenkte den Fokus auf Angleichungen von sowohl technischen Prozess- und Produktstandards als auch im Bereich der Gesundheits- und Umweltschutz sowie in Fragen des Verbraucherschutzes, wie Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten. Während die Gewerkschaften befürchteten, dass TTIP zu einer Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte und der Arbeits- und Tarifvertragsstandards führen könnte, da die USA nur zwei von acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert haben, drängten Verbrauchergruppen auf den Erhalt hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards, beispielsweise im Bereich der Lebensmittelproduktion und des Umweltschutzes. In Europa würden Lebensmittel vor der Markteinführung auf ihre Unbedenklichkeit geprüft, während in den USA vermeintlich schädliche Produkte erst dann vom Markt genommen würden, wenn ihre Gesundheits-gefährdung nachgewiesen werden konnte.

Jakob von Weizsäcker verwies dazu auf die TTIP-Entschließung des EU-Parlaments vom Juli 2015: „ Dort haben wir unmissverständlich klar gemacht, dass wir nicht zulassen werden, dass Verbraucher- oder Arbeitnehmerrechte ausgehebelt werden oder dass ausländischen Investoren in TTIP das Recht eingeräumt wird, gegen nationale Regierungen vor privaten Schiedsgerichten zu klagen.“ Gerade deswegen sei er optimistisch und sprach sich für eine Fortführung der Verhandlungen bei wacher und kritischer Begleitung durch die Zivilgesellschaft aus.


Dr. Johannes Crückeberg

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