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Eine gezielte Reform der Subventionen für fossile Energieträger im Stromsektor bring den Klimaschutz voran und hilft bei der Gestaltung des Strukturwandels.
Zeit zum Umdenken!
Deutschland und Europa haben sich bei der Umstellung ihres Energiesystems auf den Weg gemacht. Im Rahmen des deutschen Klimaschutzgesetzes sollen die Emissionen bis ins Jahr 2030 um mehr als 60 Prozent gesenkt werden. Dafür steigt Deutschland unter anderem schrittweise aus der Kohle aus, der Ausbau erneuerbarer Energien soll stärker vorangetrieben und Effizienzmaßnahmen, wie beispielsweise die energetische Gebäudesanierung, umgesetzt werden.
Um diesen Umbau möglichst effizient zu gestalten, müssen auch bestehende Subventionstatbestände für fossile Energieträger stärker als bisher in den Fokus genommen und reformiert werden. Für unsere beiden neuen Studien hat das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) deren Umfang zusammengetragen und einen Reformvorschlag entwickelt: Umlenken! Subventionen abbauen, Strukturwandel gestalten, Klima schützen und Umdenken! Industrieausnahmen reformieren, Innovationen fördern, Klimaneutralität ermöglichen.
Der Befund: 16 Milliarden Euro Subventionen für fossile Energieträger
Das FÖS kommt in seinen aktuellen Berechnungen zu dem Ergebnis, dass das Volumen von direkten Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und anderen Regelungen mit Subventionswirkung, die den Einsatz fossiler Energieträger aktuell begünstigen, derzeit zirka 16 Milliarden Euro pro Jahr beträgt.[1]
Eine Reform dieser Subventionen sollte Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Technologien schaffen. Branchen und Unternehmen, die auf niedrige Energiepreise angewiesen sind, um international wettbewerbsfähig zu sein, sollten in dieser Transformation weiterhin gezielt unterstützt werden. Klimaschädliche Mitnahmeeffekte müssen dabei verhindert werden. Getreu dem Motto: Subventionen abbauen, Strukturwandel gestalten, Klima schützen!
Falsche Anreize durch Ausnahmeregelungen
Die Realität sieht aktuell anders aus. Für das produzierende Gewerbe existieren vor allem beim Strompreis verschiedene Ausnahmeregelungen, beispielsweise durch die „Besondere Ausgleichsregelung“ zur Begrenzung der EEG-Umlage. Obwohl die meisten dieser Regelungen mit dem Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit begründet werden, misst sich die Höhe der Subventionen hauptsächlich an der Höhe des Stromverbrauchs bzw. der Stromkosten und nicht an der tatsächlichen Wettbewerbssituation. Dadurch entstehen klimaschädliche Fehlanreize.
Der Vorschlag: Zielgerichtet reformieren, Strukturwandel gestalten
Der vom FÖS erarbeite Reformvorschlag sieht eine Verschlankung und Harmonisierung der geltenden Ausnahmeregelungen für die EEG-Umlage, die Stromsteuer und bestimmte Netzumlagen vor. Dadurch würden weniger Branchen und Unternehmen von Umlagen und Abgaben befreit als bisher. Durch eine Kopplung der Begünstigungen an die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen würden zudem klimaschädliche Mitnahmeeffekte verhindert werden.
Betriebe, die aktuell nicht in den Genuss der Vergünstigungen kommen, würden durch eine Senkung der EEG-Umlage und einen damit verbundenen geringeren Strompreis profitieren, während stark wettbewerbsgefährdete Unternehmen wie zuvor weitgehend von staatlich regulierten Strompreisbestandteilen befreit bleiben würden.
Die durch die Reform freiwerdenden staatlichen Mittel könnten zudem für Klimaschutzanstrengungen der Industrie genutzt werden - gerade dort wo durch die Dekarbonisierung große Investitionsbedarfe entstehen. Das wettbewerbsbedingte Abwandern von energieintensiven Unternehmen und Branchen in Länder mit niedrigeren Klimaschutzanforderungen, das sog. „Carbon Leakage“, könnte so verhindert werden.
[1] Korrektur vom November 2020 aufgrund neuer Erkenntnisse. Die Steuerbegünstigung für Energieerzeugnisse in begünstigten Anlagen nach § 3 EnergieStG ist z.T. bereits in den Subventionen nach §53 (Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung) und 54 EnergieStG (allgemeine Energiesteuervergünstigung für Unternehmen) enthalten. Daher wurde sie aus der Aufzählung gestrichen. Der Gesamtumfang der betrachteten Subventionen beträgt daher mehr als 16 Milliarden Euro (zuvor: mehr als 17 Milliarden Euro). Ansprechpartner in der FES: Max Ostermayer
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Dr. Johannes Crückeberg
030 26935-8332Johannes.Crueckeberg(at)fes.de
Marcus Hammes
0228 883-7149Marcus.Hammes(at)fes.de