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Basierend auf der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte hat insbesondere die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) ein weltweit gültiges Normensystem geschaffen, das neben den so genannten Kernarbeitsnormen (Vereinigungsfreiheit, Tarifautonomie und Recht auf Kollektivverträge; Abschaffung der Zwangsarbeit; Abschaffung der Kinderarbeit; Verbot der Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie das Gebot gleicher Entlohnung für gleiche Arbeit) eine Vielzahl von Konventionen zum Schutz von Arbeiternehmer_innen umfasst.
Diese Arbeitsstandards werden jedoch keineswegs überall umgesetzt – wie der jährliche Bericht der IAO über den Stand der Anwendung der Konventionen sowie die ebenfalls jährlich erstellte Übersicht des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) über die Verletzung von Gewerkschaftsrechten ebenso umfassend wie eindeutig belegen. Die Gründe für diesen eklatanten Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit sind vielfältig und reichen von der gezielten Kreativität mancher Regierung bei der Schaffung von rechtsfreien Räumen über die Unfähigkeit schwacher Staaten, die Einhaltung der gesetzten Normen durchzusetzen, bis hin zur entweder fahrlässigen Nichtbeachtung oder bewussten Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen durch transnationale wie nationale Unternehmen.
Ein fundamentales Recht zum Schutz von Arbeitnehmer_innen steht weiterhin im Mittelpunkt politischer Auseinandersetzungen auf internationaler Ebene wie auch in vielen Ländern: das Streikrecht. Die Arbeitgeberseite bestreitet, dass die Konvention 87 zur Vereinigungsfreiheit ein Streikrecht beinhaltet und die umfängliche Anwendung des Überprüfungsmechanismus' anlässlich der jährlichen Internationalen Arbeitskonferenz. Diese Auseinandersetzung stellt das IAO-Normengefüge grundsätzlich in Frage. Jenseits der IAO sind weitere Instrumente geschaffen worden, die einen normativen Rahmen für das Agieren von Wirtschaftsakteuren in der globalisierten Ökonomie schaffen. Diese – von den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen bis zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte – sind jedoch keine verbindlichen Regelungen, sondern sogenanntes soft law und daher in unterschiedlichem Maße durchsetzungsfähig.
Die Arbeit der FES zielt auf die effektive Umsetzung sowie die Weiterentwicklung des internationalen Normengefüges. Dazu werden Beratungs-, Konsultations- und Schulungsmaßnahmen durchgeführt, die zum Beispiel die Funktionsfähigkeit des Normenkontrollausschusses der IAO stärken, die Beteiligung von Gewerkschaften an der Entwicklung neuer Standards gewährleisten oder die Anwendung der OECD-Richtlinien ermöglichen.
Ansprechpartner_innen
Mirko Herberg
+49 (0)30 26935-7458Mirko.Herberg(at)fes.de
Matthias Weber
+49 (0)30 26935-7744Matthias.Weber(at)fes.de
weitere Ansprechpartner_innen
The OECD Guidelines for Multinational Enterprises Recommendations for Responsible Business Conduct in a Global ContextLas Líneas Directrices de la OCDE para Empresas Multinacionales (Spanish version)Les Principes directeurs de l'OCDE à l'intention des entreprises multinationales (French version)
Respect DHL Internationale Kampagne von ITF, IGB und UNI
Building and Woodworkers International: International Framework Agreements