Die FES wird 100! Mehr erfahren

Ein Preisschild für Kohlendioxid

Wie eine CO2-Abgabe die Energiewende gerechter machen kann.


Um die Klimaziele von Paris zu erreichen, muss Deutschland seinen Ausstoß von Treibhausgasen mittelfristig drastisch reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden verschiedenste Instrumente diskutiert. Eines davon ist ein Preis auf CO2-Emissionen. Im neuen WISO-Direkt erläutert Professor Stephan Lessenich wie er aussehen und funktionieren könnte. Das Argument: ein nationaler CO2-Preis kann die Energiewende nicht nur vorantreiben, sondern sie auch sozial gerechter machen.

Das Konzept

Voraussetzungen dafür wäre, dass erneuerbarer Strom deutlich günstiger wird, die Kosten für fossile Energieträger dagegen steigen, der Preis ohne Ausnahmen gilt und möglichst viele bestehende Steuern und Umlagen durch das Aufkommen ersetzt werden. Der einheitliche und aufkommensneutrale CO2-Preis von anfänglich 40-50 Euro pro Tonne CO2 müsste für die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr gleichermaßen gelten. Strom würde dadurch deutlich billiger, wohingegen Kraft- und Heizstoffe teurer würden. Strom aus erneuerbaren Energien würde so auch im Wärme- und Verkehrsbereich eine wichtigere Rolle bei der Umsetzung einer ganzheitlichen Energiewende spielen.

Energiewende sozial gerecht

Von einem aufkommensneutralen CO2-Preis würden vor allem Menschen mit geringem Einkommen und Unternehmen profitieren. Das Instrument einer wirksamen CO2-Bepreisung über alle Sektoren  und ohne Ausnahmen kann die Energiewende im Vergleich zu den bisherigen Maßnahmen sozial gerechter machen. Von der Senkung der Strompreise profitieren in diesem Konzept besonders einkommensschwache Haushalte und ALG-II-Empfänger_innen. Denn für sie stellen die Ausgaben für Strom einen verhältnismäßig großen Anteil am Gesamteinkommen dar.

Härtefallregelungen für Pendelnde mit geringem Einkommen

Die bisherige Entlastung von Pendelnden durch die Entfernungspauschale würde durch Einführung eines CO2-Preises geringer ausfallen. Pendelnde mit geringem Einkommen, wie beispielsweise in der Krankenpflege, sollten deshalb über Härtefallregeln entlastet werden, damit sie durch die steigenden Preise für Benzin und Diesel nicht übermäßig belastet werden. Diese Gruppe ist allerdings kleiner als oft angenommen. Eine entsprechende Kompensation wäre für den Staat mit geringen Kosten verbunden.


Ansprechpartner in der FES:  Max Ostermayer


 

Abbildungen (durch anklicken vergrößern)

Lessenich, Stephan

CO2-Bepreisung

Energiesteuern sozialverträglich gestalten
Bonn, 2019

Publikation herunterladen (90 KB, PDF-File)


Ansprechpartnerinnen

Susan Javad

030 26935-8313
Susan.Javad(at)fes.de

Vanicha Weirauch

030 26935-8333
Vanicha.Weirauch(at)fes.de

nach oben