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Veranstaltungsnummer: 252529 – als .ics herunterladen
Globale Lieferketten sind häufig intransparent und nicht nachhaltig. Ausbeutungen, Missachtung von Menschenrechten und Umweltverschmutzungen entlang ihrer Lieferketten nehmen viele multinationale Unternehmen in Kauf. Es braucht verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten der Unternehmer, denn freiwillige Selbstverpflichtungen blieben bisher wirkungslos. Die Bundesregierung hat sich nach langen Verhandlungen auf einen Entwurf für das Lieferkettengesetz geeinigt, um Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen in der Wertschöpfungskette zu verhindern. Das Gesetz soll ab Januar 2023 gelten. Auch die Europäische Kommission hat angekündigt, in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorzulegen.Kann das Gesetz den erhofften Beitrag leisten, um Kinderarbeit und Hungerlöhne einzudämmen? Wie wirksam kann es ökologische Mindeststandards etablieren? Was kann ein solches Gesetz für Zulieferer und Arbeiter_innen im Globalen Süden verändern und was nicht? Wie geht es mit den EU-weiten Regelungen weiter?Wir laden Sie herzlich ein, an der Debatte teilzunehmen.
Donnerstag, 29.04.2118:00-19:30 Uhr
Teilnahmepauschale keine
+++ ONLINE +++
Sohel Ahmed sohel.ahmed@fes.de
Kontaktanschrift
Friedrich-Ebert-StiftungLandesbüro NRWGodesberger Allee 14953175 BonnTel. 0228-883-7202, Fax 0228-883-9208