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Veranstaltungsnummer: 268933 – als .ics herunterladen
Gleichbehandlung ist ein grundlegendes demokratisches Prinzip und eine Voraussetzung dafür, dass wir unser Zusammenleben friedlich gestalten können. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006 und schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Diskriminierungen erfahren. Dennoch gibt es zahlreiche Hürden bei der konkreten und effektiven Durchsetzung des Rechts. Wir möchten mit verschiedenen Expert_innen darüber diskutieren, wie der gesetzliche Diskriminierungsschutz für Menschen in allen Lebensbereichen noch weiter gestärkt werden kann. Für die Umsetzung von Antidiskriminierung sind neben der Bundesebene auch die Bundesländer und Kommunen zuständig. Deshalb möchten wir erörtern, welche Erfolgsbeispiele es in der Arbeit der Antidiskriminierungsstellen auf Länderebene gibt und welche Erfahrungen davon übertragbar sind.Jedoch ist das AGG in seiner aktuellen Form nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche, und es schützt auch nicht alle von Diskriminierung Betroffenen. Neben der erfolgten Aufwertung und Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Anwendungsbereiche des AGG auszuweiten, den Rechtsschutz zu verbessern und möglichst viele Schutzlücken zu schließen. Wie der Weg bis hin zur AGG-Reform aussehen kann, und um welche weiteren Kategorien es geht, werden wir ebenfalls interaktiv mit dem Podium und dem Publikum besprechen. Beim kritischen Blick in die Zukunft wird es außerdem darum gehen, wie der Anwendungsbereich des Gesetzes auf staatliches Handeln (auf Bundesebene) ausgeweitet werden kann.Fragestellungen der Veranstaltung:- Wie kann der gesetzliche Diskriminierungsschutz für alle Menschen in allen Lebensbereichen gestärkt werden? Wie können die bestehenden Hürden bei der Rechtsdurchsetzung abgebaut werden?- Was sind die wesentlichen Erfolgsfaktoren und Stolpersteine für die Verankerung und Umsetzung von Antidiskriminierung auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen?- Welche Best Practices gibt es in der Arbeit der Antidiskriminierungsstellen auf Ebene der Bundesländer? Welche Erfahrungen sind übertragbar auf andere Bundesländer?- Wie können wir eine Erweiterung der Diskriminierungskategorien (z.B. auf sozialer Status) und auf Bereiche des staatlichen Handelns (z.B. bei Behörden oder der Polizei) erreichen?PROGRAMMab 18:00 Uhr Ankommen18:30 Uhr BegrüßungAnschließend Podiumsdiskussion zu den oben genannten Fragestellungen mit den folgenden Gästen:Ferda Ataman, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des BundesKaweh Mansoori, MdB (SPD), Berichterstatter zur AGG-ReformDr. Nina Guérin, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Baden-WürttembergVera Egenberger, Büro für Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG)Moderation und Gesamtverantwortung: Philipp Kauppert, Projekt „Zusammenhalt in Vielfalt“, Referat Demokratie, Gesellschaft & Innovation der FESAb ca. 20:15 Uhr kleiner Imbiss
Mittwoch, 21.06.2318:30-20:30 Uhr
Teilnahmepauschale keine
Hiroshimastr. 2810785 Berlin
Philipp Kauppert Philipp.Kauppert@fes.de
Kontaktanschrift
Friedrich-Ebert-StiftungReferat Demokratie, Gesellschaft & InnovationHiroshimastraße 1710785 Berlin