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14. Mai 2024 | Berlin | Was können Staat, Zivilgesellschaft und Medien tun, um die Bedrohung durch Organisierte Kriminalität effektiv einzudämmen, ohne dabei rechtstaatliche Errungenschaften auszuhebeln?
- Berlin
keine Plätze frei

Organisierte Kriminalität eindämmen – Was ist präventiv möglich, was ist repressiv nötig?

Veranstaltungsnummer: 275590als .ics herunterladen

Die im Juni 2023 vorgelegte Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands verschreibt sich dem Leitbild einer integrierten Sicherheitspolitik. Mit einem solchen, breiteren Sicherheitsverständnis wird deutlich, dass auch „Schwere und Organisierte Kriminalität“ eine Bedrohung für Sicherheit und Rechtstaatlichkeit darstellen, da sie „zunehmend, unsere staatlichen und wirtschaftlichen Strukturen zu unterwandern“ versuchen.

Als Abschluss einer Fachkonferenz veranstaltet die Friedrich-Ebert-Stiftung am 14. Mai eine öffentliche Podiumsdiskussion zu nationalen und internationalen Ansätzen zur Einhegung der Bedrohung durch Organisierte Kriminalität. Nach einer Grundsatzrede der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, diskutiert diese mit internationalen Expert_innen.


09:00 – Registrierung (bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis mit)

10:00 – Begrüßung durch Martin Schulz, Vorsitzender der Friedrich-Ebert-Stiftung

10:10 – Grundsatzrede von Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat

10:30 – Podiumsdiskussion »Nationale und internationale Ansätze zur Einhegung der Bedrohung durch Organisierte Kriminalität« mit:

Jürgen Ebner, stv. Direktor von Europol

Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat

Marc Shaw, Direktor Global Initiative against Transnational Organized Crime

Moderation: Nana Brink, Deutschlandradio

12:00 – Ende der Podiumsdiskussion und Ausklang der Fachkonferenz bei einem Empfang



Information zur Datenerhebung

An dieser Veranstaltung nehmen u.a. Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes teil, weshalb die Anmeldedaten an das BKA weitergeleitet werden. Die Weiterverarbeitung der erhobenen Daten beschränkt sich in der Regel auf die Speicherung zum Zwecke des Datenabgleichs gem. § 16 Abs. 4 S. 1 BKAG und zum Zwecke der Zugangskontrolle. Nach Beendigung der Veranstaltung werden die Daten vom Bundeskriminalamt gelöscht, wenn nicht besondere Umstände die Weiterverarbeitung nach § 12 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 2 S. 1 BKAG gebieten oder die Löschung wegen einer Nachweispflicht gem. § 25 Abs. 3 S. 2 BKAG oder der Gründe gem. § 25 Abs. 3 S. 3 BKAG (insbes. wegen eines eingeleiteten Datenschutzkontrollverfahrens) zu unterbleiben hat.



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Termin

Dienstag, 14.05.24
10:00-12:00 Uhr

Teilnahmepauschale
keine

Veranstaltungsort

Berlin

Ansprechpartner_in

Marius Müller-Hennig

Kontaktanschrift

Friedrich-Ebert-Stiftung
Analyse, Planung und Beratung
Referat Politische Beratung und Impulse
Hiroshimastr. 17
10785 Berlin
Fax 030 269 35 9229

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